Steuern beim Schenken & Erben rechtssicher senken – mit Struktur, Timing und klarer Strategie
Vermögenden Familien und Einzelpersonen helfe ich dabei, Vermögen zu Lebzeiten klug zu übertragen, Steuern zu senken (oft auch ganz zu vermeiden) und den Nachlass so zu ordnen, dass die nächsten Generationen profitieren.
Illustration der Steuerlast in zweiFällen

Das Problem – hohe Schenkungs- & Erbschaftsteuern
Ohne professionelles Konzept entstehen für Erben und Beschenkte hohe Steuerzahlungen und Liquiditätsengpässe. Drei Beispiele (vereinfachte Rechenwege, Härtefall, Versorgungsfreibetrag und Erbkosten sind nicht berücksichtigt):
Beispiel A: Großes Depot als Erbschaft
Ausgangslage: Vater vererbt seiner Tochter ein Depot von 1.200.000 €. Steuerklasse I (Kind), Freibetrag 400.000 €.
- Steuerpflichtiger Erwerb: 1.200.000 € − 400.000 € = 800.000 €
- Tarif (Klasse I, 600.000–6.000.000): 19 %
- Steuerlast (vereinfachte Berechnung): = 152.000 €
- Folge: sofortige Liquidität nötig – ggf. Notverkauf von Wertpapieren
Beispiel B: Schenkung ohne Zeitschiene
Ausgangslage: Großmutter schenkt der Enkelin 900.000 € auf einmal. Steuerklasse I (Enkel), Freibetrag 200.000 €.
- Steuerpflichtiger Erwerb: 700.000 € − 200.000 € = 700.000 €
- Tarif (Klasse I, 600.000–6.000.000): = 19 %
- Steuerlast: = 133.000 €
- Folge: unnötig hohe Schenkungssteuer
Beispiel C: Schenkung an eine nicht verwandte Person (Geliebte, Patenkind, …)
Ausgangslage: Eine nicht verwandte Person (z. B. Lebensgefährtin) erhält 200.000 € als Schenkung. Steuerklasse III (nicht verwandt), Freibetrag 20.000 €.
- Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 € − 20.000 € = 180.000 €
- Tarif (Klasse III): 30 %
- Steuerlast: = 54.000 €
Die häufigsten Ursachen
- „Über Geld spricht man nicht“ – deshalb fehlt das steuerliche Konzept.
- Bewertungsregeln werden nicht genutzt (z. B. das Verschenken /Vererben von Renten statt Einmalzahlungen und der Ausnutzung von niedrigen steuerlichen Werten bei bestimmten Finanzanlagen).
- Steuerberater kennen die Regeln zur Versteuerung – aber in der Regel nicht die Produkte, die die Lösungen bringen
Lösungen um die Schenkungs- & Erbschaftsteuer zu reduzieren
1) Rente statt Kapital übertragen – mit Cash-Option
Statt einen großen Kapitalbetrag zu schenken/zu vererben, wird eine laufende Rente übertragen. Für die Steuer zählt der kapitalisierte Rentenwert — dieser ist niedriger als der Einmalbetrag. Mit einer Cash-Option bleibt die spätere (Teil-)Kapitalentnahme möglich (tarifabhängig).
- Niedriger steuerlicher Ansatz durch Kapitalisierung der Renten
- Planbare Zahlungen für die Begünstigten
- Flexibilität via Cash-Option (Entnahme zu späterem Zeitpunkt)
Rechenbeispiel (vereinfacht): Aus 1.200.000 € wird eine jährliche Rente von 48.000 € gebildet. Bei einem (beispielhaften, da altersabhängigen) Kapitalisierungsfaktor von 10 ergäbe sich ein steuerlicher Wert von ca. 480.000 €. Nach Abzug 400.000 € Freibetrag (Kind) bleiben 80.000 € steuerpflichtig ⇒ Steuer = 8.800 € (11 %) statt = 152.000 € beim Einmalbetrag.
Ablaufgrafik zur Rentenübertragung mit Cash-Option

Faktor und Bewertung hängen von Alter, Laufzeit und gesetzlichen Parametern ab. Individuelle Prüfung nötig.
2) Finanzanlagenbaustein mit niedrigem steuerlichen Wertansatz
Die schenkungs-/erbschaftsteuerlichen Werte (Bemessungsgrundlagen) bestimmter Finanzanlagen (z. B. ausgewählte Publikums-AIF) werden bei der Schenkungs-/Erbschaftsteuer sehr niedrig angesetzt. Das führt zu einer niedrigerer Steuerlast als bei Depots oder Geld gleicher nominaler Höhe.
- Strukturierter Vermögensbaustein mit ggf. reduziertem Wertansatz
- Nachfolgefreundlich einbindbar (Schenkung/Erbfall)
Rechenbeispiel (vereinfacht): Schenkung eines Beteiligungsanteils im Nennwert 900.000 €. Angenommener steuerlicher Wertansatz 30 % ⇒ 270.000 €. Beim Kind bleiben nach 400.000 € Freibetrag ⇒ 0 € steuerpflichtig ⇒ Steuer = 0 €.
Schema zur Vermögensstruktur mit Beteiligungsbaustein

Booster: Freibeträge taktisch nutzen
Zusätzlich lassen sich Freibeträge – nachrangig – im 10-Jahres-Rhythmus staffeln und über mehrere Schenker nutzen (z. B. Eltern/Großeltern). Das reduziert die Bemessungsgrundlage weiter.
So läuft die Zusammenarbeit
1 · Analyse
Gemeinsam prüfen wir Ihre persönlichen Ziele, Familienstruktur, Vermögen & Liquiditätsbedarf und bestehende Testamente/Vollmachten.
2 · Strukturvorschlag
Maßnahmenplan mit Zeitschiene (Schenkungen), Liquiditätskonzept, Auswahl passender Bausteine (z. B. Rente mit Cash-Option, Beteiligungen).
3 · Umsetzung
Koordination mit Steuerberater, laufende Begleitung und jährlicher Review.
Häufige Fragen
- Wie lassen sich Freibeträge optimal nutzen?
- Was ist die Cash-Option bei Renten?
- Welche Rolle spielen Beteiligungen?
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