Ruhestandsplanung

Schenkungs- und Erbschaftsteuer mit klarer Struktur reduzieren

Vermögenden Familien und Einzelpersonen helfe ich dabei, Vermögen zu Lebzeiten klug zu übertragen, Steuern zu senken (oft auch ganz zu vermeiden) und den Nachlass so zu ordnen, dass die nächsten Generationen profitieren.

Illustration der Steuerlast in zwei Fällen
Ohne professionelles Konzept steigt die Steuerlast und fehlende Liquidität wird zum Problem.
Das Problem

Hohe Schenkung- & Erbschaftsteuern

Ohne professionelles Konzept entstehen für Erben und Beschenkte hohe Steuerzahlungen und Liquiditätsengpässe. Drei Beispiele (vereinfachte Rechenwege, Härtefall, Versorgungsfreibetrag und Erbkosten sind nicht berücksichtigt):

Beispiel A: Großes Depot als Erbschaft

Ausgangslage: Vater vererbt seiner Tochter ein Depot von 1.200.000 €. Steuerklasse I (Kind), Freibetrag 400.000 €.

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 1.200.000 € − 400.000 € = 800.000 €
  • Tarif (Klasse I, 600.000–6.000.000): 19 %
  • Steuerlast (vereinfachte Berechnung): 152.000 €
  • Folge: sofortige Liquidität nötig – ggf. Notverkauf von Wertpapieren
Kernproblem: Einmalbetrag treibt Progression und Liquiditätsdruck.

Beispiel B: Schenkung ohne Zeitschiene

Ausgangslage: Großmutter schenkt der Enkelin 900.000 € auf einmal. Steuerklasse I (Enkel), Freibetrag 200.000 €.

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 900.000 € − 200.000 € = 700.000 €
  • Tarif (Klasse I, 600.000–6.000.000): 19 %
  • Steuerlast: 133.000 €
  • Folge: unnötig hohe Schenkungssteuer
Kernproblem: Sehr hohe Steuerbelastung bei Geldgeschenken.

Beispiel C: Schenkung an eine nicht verwandte Person (Geliebte, Patenkind, …)

Ausgangslage: Eine nicht verwandte Person (z. B. Lebensgefährtin) erhält 200.000 € als Schenkung. Steuerklasse III (nicht verwandt), Freibetrag 20.000 €.

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 € − 20.000 € = 180.000 €
  • Tarif (Klasse III): 30 %
  • Steuerlast: 54.000 €
Kernproblem: Sehr hohe Steuerbelastung bei Nicht-Verwandten.

Die häufigsten Ursachen

  • „Über Geld spricht man nicht“ – deshalb fehlt das steuerliche Konzept.
  • Bewertungsregeln werden nicht genutzt (z. B. das Verschenken/Vererben von Renten statt Einmalzahlungen und der Ausnutzung von niedrigen steuerlichen Werten bei bestimmten Finanzanlagen).
  • Steuerberater kennen die Regeln zur Versteuerung – aber in der Regel nicht die Produkte, die die Lösungen bringen.
Die Lösungswege

Mehr Vermögen für Ihre Familie. Weniger für das Finanzamt.

Ob 152.000 Euro, 75.000 Euro oder 294.000 Euro Steuer entstehen, entscheidet sich nicht erst beim Erbfall. Entscheidend ist, wie das Vermögen vorher strukturiert wurde.

Mehrere wirkungsvolle Gestaltungswege stehen zur Verfügung:

Lösung 1

Rente statt Kapital: 143.200 Euro weniger Steuer

Ein Kapitalbetrag von 1.200.000 Euro führt bei der Übertragung auf ein Kind zu einer Steuerbelastung von 152.000 Euro.

Wird aus dem Kapital eine Rente gebildet, zählt deren niedrigerer steuerlicher Kapitalwert. In unserem Beispiel reduziert sich die Steuer auf 8.800 Euro.

Aus 152.000 Euro werden 8.800 Euro.

Bei spezialisierten Anbietern besteht die Option, die Rente später wieder zu kapitalisieren – die sogenannte Cash-Option.

Ablaufgrafik zur Rentenübertragung mit Cash-Option
Rente übertragen – später wieder kapitalisieren.
Lösung 2

Niedriger Wertansatz: 900.000 Euro übertragen – steuerlich zählen nur 270.000 Euro

Bestimmte AIF sind gezielt darauf ausgerichtet, bei einer Schenkung oder Erbschaft mit einem deutlich niedrigeren Wert als der ursprünglichen Zeichnungssumme angesetzt zu werden.

  • Übertragene Beteiligung: 900.000 Euro
  • Steuerlicher Wertansatz: 270.000 Euro
  • Freibetrag des Kindes: 400.000 Euro
  • Schenkungsteuer: 0 Euro

Bei einer Geldschenkung von 900.000 Euro wären dagegen 75.000 Euro Steuer fällig.

Gleicher übertragener Betrag. Vollkommen anderes steuerliches Ergebnis.

Schema zur Vermögensstruktur mit Beteiligungsbaustein
Ein niedriger Wertansatz kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Lösung 3

Betriebsvermögen statt Privatvermögen: Aus 294.000 Euro werden 0 Euro

Ein gewerblicher AIF kann als begünstigtes Betriebsvermögen übertragen werden. Dann bleiben bei der Regelverschonung 85 Prozent des Wertes steuerfrei. Für den verbleibenden Betrag steht zusätzlich ein Abzugsbetrag von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.

Eine Million Euro an die unverheiratete Lebensgefährtin:

  • Als Geldvermögen: 294.000 Euro Schenkungsteuer
  • Als begünstigtes Betriebsvermögen: 0 Euro Schenkungsteuer

Bei entsprechend konzipierten AIF mit nicht mehr als fünf Beschäftigten entfällt außerdem die Lohnsummenprüfung. Die Beteiligung muss nach der Übertragung fünf Jahre gehalten werden.

Steuerlicher Unterschied: 294.000 Euro.

Lösung 4

Freibeträge vervielfachen: 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen

Ein Elternpaar mit zwei Kindern kann insgesamt 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen:

  • 400.000 Euro vom Vater an Kind 1
  • 400.000 Euro von der Mutter an Kind 1
  • 400.000 Euro vom Vater an Kind 2
  • 400.000 Euro von der Mutter an Kind 2

Nach zehn Jahren stehen diese Freibeträge erneut zur Verfügung.

Wer früh plant, nutzt Freibeträge mehrfach. Wer bis zum Erbfall wartet, verliert diesen Vorteil.

Vorgehen

So läuft die Zusammenarbeit

1 · Analyse

Gemeinsam prüfen wir Ihre persönlichen Ziele, Familienstruktur, Vermögen & Liquiditätsbedarf und bestehende Testamente/Vollmachten.

2 · Strukturvorschlag

Maßnahmenplan mit Zeitschiene (Schenkungen), Liquiditätskonzept, Auswahl passender Bausteine (z. B. Rente mit Cash-Option, Beteiligungen).

3 · Umsetzung

Koordination mit Steuerberater, laufende Begleitung und jährlicher Review.

FAQ

Häufige Fragen

  • Wie lassen sich Freibeträge optimal nutzen?
  • Was ist die Cash-Option bei Renten?
  • Welche Rolle spielen Beteiligungen?

Welche Lösung passt zu Ihrem Vermögen?

Im Erstgespräch zeige ich Ihnen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Vermögen infrage kommen und welchen Unterschied sie in Euro ausmachen.

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