Stand: 13.10.2026Gesetz verkündet · Start 1. Januar 2027

Altersvorsorgedepot 2027: Förderung berechnen und mit Riester vergleichen

Das Altersvorsorgedepot löst ab 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ab. Mit dem Rechner sehen Sie, welche Zulagen und Steuervorteile Sie erwarten können, und – wenn Sie einen Riester-Vertrag haben – ob Weiterführen oder Übertragen in Ihrem Modell besser abschneidet.

bis 540 €Grundzulage pro Jahr (bei 1.800 € Eigenbeitrag)
bis 300 €Kinderzulage je Kind und Jahr
ab 120 €Mindest-Eigenbeitrag pro Jahr (10 € monatlich)
Ihre Wahl: Chance oder SicherheitAngebot mit voller Renditechance oder Garantieprodukt mit 80 oder 100 % der Beiträge

Rechtsgrundlage: Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156). Einzelne Punkte, etwa das Standarddepot eines öffentlichen Trägers und Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung, sind noch offen. Die Parameter dieser Seite werden bei Änderungen angepasst.

Altersvorsorgedepot 2027 im Überblick

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Die wichtigsten Regeln nach dem Altersvorsorgereformgesetz:

MerkmalRegelung
Grundzulage50 % auf Eigenbeiträge bis 360 €, 25 % auf Beiträge von 360 bis 1.800 €, höchstens 540 € pro Jahr
Kinderzulage100 % auf Eigenbeiträge bis 300 € je Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 € für Sparer unter 25 Jahren
Mindesteigenbeitrag120 € pro Jahr (10 € monatlich)
Höchsteinzahlung6.840 € pro Jahr und Vertrag; gefördert und steuerlich absetzbar nur bis 1.800 €
SteuervorteilSonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung: Das Finanzamt erstattet nur den Betrag, der die Zulagen übersteigt
Kosten Standarddepothöchstens 1,0 % pro Jahr
GarantieSie wählen: Standarddepot ohne Beitragsgarantie oder Garantieprodukt mit 80 oder 100 % der eingezahlten Beiträge
Auszahlungab 65 Jahren, nachgelagert besteuert, keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Auszahlung
Wechsel von RiesterÜbertragung möglich; Wechselkosten je Anbieter höchstens 150 €, beim abgebenden Anbieter nur bei Verträgen unter fünf Jahren

Verfasst von Mathias Englert, Finanzberatung, Hantalgasse 9, 67549 Worms. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d GewO (Register-Nr. D-5KO5-T8K8R-25) und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO (Register-Nr. D-F-152-GP5C-31). Weitere Angaben im Impressum. Stand: 13.10.2026. Weiterführend: Steuerfrei-Konzept, Ruhestandsplanung, Depotempfehlung.

Der Rechner

Die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen, solange Sie nicht selbst Kontakt aufnehmen.

Ihre Angaben

Alter zum Start der Sparphase
Bei Verheirateten: gemeinsames Einkommen
Für die Kinderzulage
Gefördert werden bis zu 1.800 € im Jahr (150 € monatlich)

Erweiterte Angaben
Standarddepot gesetzlich max. 1,0 %
Steuerbescheid; überschreibt die Schätzung
z. B. Besteuerungsanteil gesetzliche Rente

Ein Rechner zeigt ein Modell. Ihre Entscheidung braucht Ihre Unterlagen.

Ob Weiterführen, Förderwechsel oder Übertragung richtig ist, hängt an Details, die kein Online-Rechner kennt: Garantiezins und Rentenfaktor Ihres Vertrags, der tatsächlich übertragbare Wert, Wohn-Riester, Ihre Familien- und Steuersituation, die Anbieter und Kosten der neuen Produkte.

Persönliche Beratung zum Altersvorsorgedepot

  • Vollständige Analyse Ihrer Situation (Einzelperson, Ehepaar oder eingetragene Lebensgemeinschaft) auf Basis Ihrer Unterlagen
  • Berechnung der Förderung und der Unterschiede zwischen Ihren Optionen
  • Abwägung der besten Option für Ihre Ziele
  • Eingeschränkter Produktvergleich
  • Abschlussbesprechung online
299 € brutto – wird bei Abschluss eines provisionsbasierten Tarifs verrechnet.

Ein Erstgespräch (ca. 30 Minuten, Video oder Telefon) zum Kennenlernen ist kostenlos. Eine Honorarvereinbarung wird vor Beginn schriftlich geschlossen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes, kapitalmarktorientiertes Vorsorgeprodukt, das mit dem Altersvorsorgereformgesetz zum 1. Januar 2027 startet und die Riester-Förderung für Neuverträge ablöst. Sie sparen regelmäßig in ein Depot, der Staat zahlt Zulagen und ermöglicht einen Steuerabzug. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Nach dem verkündeten Gesetz gilt je Jahr:

  • Grundzulage: 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 €, 25 % auf Beiträge von 360 € bis 1.800 € (höchstens 540 € Zulage).
  • Kinderzulage: 100 % Ihres Eigenbeitrags bis 300 € je Kind (Voraussetzungen kindergeldberechtigter Kinder beachten).
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € für Sparer unter 25 Jahren.
  • Mindesteigenbeitrag: 120 € pro Jahr.

Der Rechner oben zeigt Ihnen die Zulagen für Ihre Angaben.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Was ist die Günstigerprüfung und lohnt sich der Steuerabzug?

Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher ist als die erhaltenen Zulagen. Nur der übersteigende Betrag wird zusätzlich erstattet – er fließt als Steuererstattung an Sie, nicht ins Depot. Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto eher lohnt sich das.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Der Kreis ist weiter gefasst als bei Riester; die genauen Voraussetzungen (z. B. für Selbstständige, Beamte, Minijobber oder Ehepartner) hängen vom Einzelfall ab. Pauschale Aussagen sind hier riskant. Wir klären Ihre Berechtigung im Beratungsgespräch.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag wechseln?

Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weiterlaufen. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, ist eine rechnerische Einzelfallfrage.

Je nach Vertrag kommen vier Wege infrage: (A) unverändert weiterführen, (B) Vertrag behalten, aber nach neuer Fördersystematik, (C) das Kapital ins Altersvorsorgedepot übertragen, (D) den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und parallel ein neues Depot besparen. Der Rechner bildet diese Wege als Modellrechnung ab.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Wann ist die Übertragung von Riester ins AVD sinnvoll – und wann nicht?

Entscheidend sind Kosten, Garantien, Restlaufzeit und die Förderhöhe in beiden Systemen. Eine Übertragung ist eine Einbahnstraße: Ein Weg zurück ist nicht vorgesehen. Garantien des alten Vertrags können entfallen, dafür sinken oft die laufenden Kosten und die Renditechancen steigen. Wohn-Riester ist nicht übertragbar.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Was kostet ein Anbieterwechsel?

Nach dem Gesetz dürfen sowohl abgebender als auch aufnehmender Anbieter je höchstens 150 € berechnen; der abgebende nur, wenn der Vertrag jünger als fünf Jahre ist. Auf das übertragene Kapital dürfen keine Abschlusskosten erhoben werden. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht, um zu wechseln – bei Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

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Gibt es eine Beitragsgarantie?

Im Standarddepot gibt es keine Beitragsgarantie; Sie tragen das Marktrisiko, haben dafür aber höhere Renditechancen. Daneben sollen Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zugelassen sein. Wie viel Sicherheit Sie brauchen, hängt von Ihrem Zeithorizont und Ihrer Risikoneigung ab.

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Wie sicher ist mein Geld im Altersvorsorgedepot?

Anlagen im Depot unterliegen Kursschwankungen. Zugelassen werden nur Produkte einer staatlichen Positivliste (Risikoklasse bis 5), die Anbieter müssen zertifiziert sein. Das Depot ist als Sondervermögen vom Anbieter getrennt. Kursverluste sind trotzdem möglich, besonders bei kurzer Restlaufzeit.

Was ist das Standarddepot und welche Kosten sind erlaubt?

Das Standarddepot ist ein einfaches, breit gestreutes Angebot, dessen Kosten auf höchstens 1,0 % pro Jahr begrenzt sind. Teurere Alternativen dürfen angeboten werden. Kosten wirken über Jahrzehnte erheblich – prüfen Sie diese vor Vertragsabschluss.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Wie werden die Auszahlungen besteuert?

Es gilt die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge werden gefördert, die Auszahlungen im Alter sind in der Regel voll als Einkommen zu versteuern. Auf die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen nach dem Gesetz keine Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) an. Die Steuerbelastung hängt von Ihrem übrigen Einkommen im Ruhestand ab.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Wie läuft die Auszahlung ab?

Die Auszahlphase beginnt zwischen 65 und 70 Jahren. Möglich sind ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder eine lebenslange Leibrente. Bis zu 30 % des Kapitals können zu Beginn als Einmalbetrag entnommen werden.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Kann ich vorzeitig an mein Geld?

Eine vorzeitige Verfügung ist nicht ohne Folgen: Gewährte Zulagen und Steuervorteile müssen in der Regel zurückgezahlt werden. Das Depot ist für die Altersvorsorge gedacht, nicht als flexibles Sparkonto.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Wie viel darf ich einzahlen?

Bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag. Gefördert werden aber nur Eigenbeiträge bis 1.800 € jährlich. Weitere Einzahlungen sind möglich, aber nicht zulagenberechtigt. Einzahlungen über 1.800 € jährlich können Sie außerdem nicht steuerlich geltend machen.

Lohnt sich das AVD für Selbstständige?

Das hängt von Ihrer Einkommensentwicklung, Ihrem Steuersatz und Ihren übrigen Vorsorgebausteinen ab (z. B. Basisrente, Altersvorsorge über das Unternehmen). Eine pauschale Antwort wäre unseriös.

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Was gilt für Familien und Ehepartner?

Kinderzulagen sind eine zentrale Stärke des neuen Systems. Bei Ehepaaren sind Zulagen, Steuerabzug und mögliche Besonderheiten bei Bestandsverträgen eines Partners zu betrachten. Hier lohnt sich eine gemeinsame Betrachtung beider Verträge besonders.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan?

Der ETF-Sparplan ist flexibel und jederzeit verfügbar; das AVD bietet dafür Zulagen und Steuervorteile, ist aber an Auszahlungsregeln gebunden und wird nachgelagert besteuert. Ob die Förderung den Verlust an Flexibilität aufwiegt, hängt von Ihren Zielen ab. Beides lässt sich kombinieren. Gegebenenfalls passt auch das Steuerfrei-Konzept: Kapital steueroptimiert entnehmen.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Was passiert im Todesfall mit dem Kapital?

Die Regeln zur Vererbung hängen von Vertragsart und Familienstand ab. Förderschädliche Verfügungen können Rückforderungen auslösen. Lassen Sie diesen Punkt vor Abschluss prüfen.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Muss ich 2026 noch etwas tun?

Das Gesetz startet am 1. Januar 2027. Wer Riester-Verträge hat, sollte jetzt nichts überstürzt kündigen oder unterschreiben, sondern in Ruhe rechnen lassen. Wer neu startet, kann sich auf den Beginn der Produktangebote vorbereiten.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Was ist die Frühstart-Rente und wie hängt sie mit dem AVD zusammen?

Die Frühstart-Rente ist ein eigenständiges staatliches Vorhaben für junge Menschen. Ihr Zusammenspiel mit dem Altersvorsorgedepot bewerten wir im Einzelfall, sobald die Regeln für Sie relevant sind. Das Kapital der Frühstart-Rente soll später in das Altersvorsorgedepot übertragbar sein.

Wie genau ist der Rechner auf dieser Seite?

Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung mit von Ihnen editierbaren Annahmen. Er kennt weder Ihre vollständige Steuersituation noch Vertragsdetails oder Produktkosten im Einzelnen. Renditen sind nicht garantiert. Auch die steuerlichen Werte sind näherungsweise ermittelt. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte, keine Beratung und keine Prognose.

Ob das auf Ihre Situation zutrifft, hängt von Ihren persönlichen Daten ab. Beratung anfragen
Warum brauche ich Beratung, wenn es einen Rechner gibt?

Ein Rechner kennt nur Ihre Eingaben. Eine Beratung prüft Ihre echten Vertragsunterlagen, Zulagenbescheide, Steuersituation, Ehepartner-Konstellation und alternative Bausteine – und vergleicht konkrete Produkte. Bei einer Entscheidung, die über Jahrzehnte wirkt und nicht umkehrbar ist, lohnt sich diese Prüfung.

Was kostet die Beratung bei Ihnen?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Die vollständige Analyse als reine Honorarberatung kostet 299 € brutto. Sie umfasst die Analyse Ihrer Situation (Einzelperson, Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft), die Berechnung von Förderung und Unterschieden, die Abwägung der besten Option, einen eingeschränkten Produktvergleich und ein abschließendes Online-Gespräch. Bei Abschluss eines provisionsvergüteten Tarifs wird das Honorar verrechnet. Die Vereinbarung erhalten Sie vorab schriftlich.

Sprechen wir über Ihre Situation

Mathias Englert ist als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) tätig, seit über 30 Jahren in der Beratung und ohne Konzernbindung. Angaben zu Erlaubnissen und Registrierung finden Sie im Impressum und in der Erstinformation.

Wichtige Hinweise

Der Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung auf Basis Ihrer Angaben und der oben genannten Annahmen. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Zusage einer Wertentwicklung. Vergangene Entwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Erträge; Kapitalanlagen können an Wert verlieren, ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie bietet keinen Kapitalschutz. Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern, die Förderung hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Steuerberatung leistet Mathias Englert nicht; steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

Annahmen im Rechner: Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) unverändert fortgeschrieben, Solidaritätszuschlag vereinfacht, Zulagen und Steuerersparnis werden jährlich berücksichtigt, Steuererstattungen aus der Günstigerprüfung fließen nicht ins Depot, Auszahlung als Auszahlungsplan mit voller Besteuerung der geförderten Leistung, keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlung. Beim Riester-Vergleich werden Renditen und Kosten Ihres Vertrags als Annahme angesetzt; Rentenfaktoren, Verrentungspflicht, Hinterbliebenenschutz und Wohn-Riester sind nicht abgebildet. Die Beitragsgarantie wird als Mindestkapital (bisher eingezahlte Beträge, Zulagen und künftige Beiträge) modelliert.

Quellen