Aktuelles
ICD12 – der bewährte Wohnimmobilien-Fonds
Warum investieren gerade jetzt sinnvoll ist (Aktualisierung Oktober 2023)
Die Immobilienpreise sind gefallen, die Zinsen gestiegen. Dennoch werden auch in den kommenden Jahren Hunderttausende Wohnungen benötigt. Zurzeit werden aber bekannterweise zu wenige gebaut, weshalb Wohnraum knapp wird und die Mieten steigen. Langfristig wird das wieder zu einer Wertsteigerung der Immobilien führen, weshalb es durchaus klug sein kann, jetzt zu investieren.
Onlineveranstaltung „Immobilien in der Krise? Herausforderungen meistern und Chancen durch antizyklisches Investieren nutzen“
Melden Sie sich zu dieser Veranstaltung am 02.11.2023 um 19:00 Uhr unter folgendem Link an:
Was das Besondere an den ICDs ist
Warum Sie von der Rente nicht leben können
Was bekommen Sie eigentlich an Rente?
Im Jahr 2021 wurden durchschnittlich an Altersrente in Westdeutschland für Männer 1.218€ und 809€ für Frauen gezahlt (Quelle). Ein „Eckrentner“ würde nach 45 Beitragsjahren 1.543 Euro Rente erhalten. Von diesen Renten werden aber noch der halbe Beitragssatz (zwischen 7,4%-8,3%) für die Kranken- und der volle Beitragssatz für die Pflegeversicherung (in der Regel 4,0%) abgezogen, gegebenenfalls auch noch Einkommenssteuer.
Gemäß dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48% liegen.
48% bedeutet konkret, dass Sie nicht mal mehr die Hälfte Ihres Gehalts als Rente im Alter haben werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) kann schon heute definitiv nicht den Lebensstandard der Menschen aufrechterhalten. Es wird nicht möglich sein, mehr als die Grundbedürfnisse zu decken.
Aber warum ist das so?
Etwa 39 Millionen Versicherte zahlen in die GRV ein (Stand: 31.12.2021). Hinzu kommen ungefähr 18,5 Millionen Rentner. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung (abgesehen von Ausnahmen wie Selbstständige oder Beamte) ist daher in der GRV versichert. Trotz häufiger Kritik ist die GRV tatsächlich das Fundament der Alters- und Erwerbssicherung in Deutschland, allein schon aufgrund ihrer enormen Größe.
Wie Sie sicher wissen, wird die GRV umlagefinanziert. Das bedeutet, dass Erwerbstätige mit ihrem Rentenversicherungsbeitrag (der sowohl von Ihnen als Arbeitnehmer als auch von Ihrem Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze geleistet wird) die Renten der heutigen Rentner finanzieren.
Dieses System gerät an seine Grenzen, da wir glücklicherweise immer älter werden, aber unglücklicherweise immer weniger Menschen geboren werden, die irgendwann als neue Beitragszahler in Frage kommen könnten.
Im Jahr 1965 gab es statistisch gesehen noch 5 Beitragszahler pro Rentner, doch dieses Verhältnis ändert sich dramatisch. Heute (Stand: 2020) sind es nur noch 2 Beitragszahler pro Rentner, und in Zukunft (2050) werden wir nahezu eine Parität erreichen (1,3 Beitragszahler pro Rentner, Quelle: Statista).
Aber wenn immer weniger Beitragszahler vorhanden sind, um die Renten zu finanzieren – woher kommt dann das Geld? Nun, wir zahlen alle auch erhebliche Steuern. Diese sind, vereinfacht gesagt, dazu da, dass der Staat wichtige öffentliche Einrichtungen (Gesundheit, Bildung, Verkehr, innere Sicherheit, Verteidigung usw.) finanzieren kann.
Der Großteil unserer Steuern wird jedoch nicht für Schulen, Krankenhäuser oder Infrastruktur verwendet, sondern durch Steuerzuschüsse um Rentenzahlungen aufrechtzuerhalten. Der Steuerzuschuss zur GRV ist seit Jahren der größte Posten im Bundeshaushalt. Der größte Teil unserer Steuerzahlungen wird benötigt, um die versprochenen Renten auszuzahlen. Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen, warum das Bürgeramt immer noch Faxe versendet oder warum die Schultoilette Ihrer Kinder noch immer so aussieht wie früher: Das könnte an den 75 Milliarden Euro liegen, mit denen auch im Jahr 2022 die Renten mit Steuergeldern gestützt werden.
Wussten Sie, dass die Ausgaben der GRV im Jahr 2022 bei gigantischen 354 Milliarden Euro lagen? Im Gegenzug aber nur 279 Milliarden Euro an Beiträgen eingenommen wurden.
Klar ist, dass unsere Gesellschaft um eine ernstgemeinte Reform der GRV nicht umhinkommt die Steuerzuschüsse zum Wohl der zukünftigen Generationen drastisch zu reduzieren. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Renten gekürzt werden müssten. Und hier ist ein weiterer wichtiger Fakt, der möglicherweise die Passivität der Politiker erklärt: Mit über 20 Millionen Wählern sind die Rentner eine wohl entscheidende Wählergruppe. Die Partei, die es wagt, Renten zu kürzen, dürfte wahrscheinlich keine allzu guten Chancen haben, die nächste Regierung zu bilden.
Wie geht es nun mit der GRV weiter? Wird es die Ampel-Regierung richten? Immerhin lautet das Motto der neuen Regierungskoalition: „Mehr Fortschritt wagen“. Und Fortschritt wird in der GRV dringend benötigt.
Gibt es keine Ideen?
Nun ja, es gibt eine Idee. Zugegeben, diese klingt zunächst gut: „Aktien-Rente“. Das klingt wirklich nach Fortschritt. Bezogen auf die Rentenpolitik sucht man jedoch vergebens nach weiterem „Fortschritt“ im Koalitionsvertrag. Es gibt lediglich die Idee der „Aktien-Rente“. Diese Idee besteht derzeit darin, dass die Ampel-Regierung sich darauf geeinigt hat, einen einmaligen Betrag von 10 Mrd. Euro für langfristige Aktieninvestitionen bereitzustellen, um die Rentenleistungen zu stabilisieren. Ich habe lange darüber nachgedacht, wie ich diese Idee ohne übermäßigen Sarkasmus kommentieren könnte, und habe mich dafür entschieden, einfach diese Grafik hier zu zeigen. Lassen Sie es mich so sagen: Der Tropfen erreicht noch nicht einmal den heißen Stein…!
Was können Sie tun?
Eine private Altersversorgung muss immer an die Bedürfnisse und Lebensumstände angepasst werden. Ein Pauschalrezept gibt es nicht.
Gerne können Sie sich an mich wenden, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.
Machen Sie einen Termin, rufen Sie mich oder schreiben mir.
Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Autoglasschaden – verbesserter Schaden-Service
Wer zahlt bei einem Glasschaden am Auto?
Sie kennen das: Sie fahren über die Landstraße oder Autobahn. Es gibt einen hellen Knall und ein Steinchen ist auf der Frontscheibe eingeschlagen und diese hat einen Sprung.
Bei einem Glasschaden zahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wenn nur ein ein kleiner Schaden (ohne Sprung) außerhalb des Sichtfelds des Fahrers entstanden ist, kann die Scheibe oft repariert werden. In diesem Fall verzichten die meisten Versicherungsunternehmen auf die Selbstbeteiligung.
Dies gilt nicht, wenn die Scheibe nicht mehr repariert werden kann und sie ausgetauscht werden muss.
Das Gute: Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Hochstufung; der Schadenfreiheitsrabatt bleibt also unberührt.
Damit die Abwicklung für Sie so unkompliziert wie möglich läuft, können Sie sich auch direkt an mich wenden.
Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und Sie für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen erhalten.
Haben Sie Ihr Auto (noch) nicht über mich versichert, benötige ich eine Kopie vom Fahrzeugschein und von der Versicherungspolice.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – jetzt regeln
Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Tod sind Themen, die oft verdrängt werden. Neben der finanziellen Absicherung gehören aber auch die Patientenverfügung und besonders auch die Vorsorgevollmacht zu den unangenehmen Dingen, die man gerne verdrängt, die aber auch geregelt sein sollten.
Denn beispielsweise eine schwere Krankheit, wie ein Schlaganfall oder Demenz können zum plötzlichen Verlust eigener Entscheidungsfähigkeit führen. Die Folge im Normalfall: Das Betreuungsgericht wird einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der die Entscheidungen für die betroffene Person trifft.
Daher ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über eine mögliche Vertretung im Ernstfall zu machen und eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu erstellen, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu bleiben und selbst über die eigenen finanziellen Angelegenheiten entscheiden zu können.
> > > Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall die eigenen Interessen vertritt und Entscheidungen trifft, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sie ermöglicht es sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Ergänzend ist eine Patientenverfügung für den medizinischen Bereich notwendig. Für Unternehmer ist zudem eine Unternehmervollmacht wichtig, während Eltern eine Betreuungsvollmacht für ihre Kinder benötigen können.
Es ist alarmierend, dass 90 % der erwachsenen Deutschen keine Vorsorgevollmacht und 85 % keine Patientenverfügung haben.
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen und erstellen Sie die notwendigen Vollmachten! Die angeschlossenen Anwaltskanzleien garantieren die Rechtssicherheit. So bleiben Sie im Ernstfall handlungsfähig und wahren die eigene Selbstbestimmung!
Gesetzliche Grundlagen:
- §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB dürfen für volljährige Personen andere Personen nur dann gültige Rechtsgeschäfte durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Eltern, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
- 1814 Abs. 1, Satz 1 BGB: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
- 1814 Abs. 2, Satz 2 BGB: Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.
Die größten Irrtümer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
- Mein Ehepartner/Meine Eltern/Meine Kinder können mich im Notfall ja vertreten.
Ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung kann nicht einmal der eigene Ehepartner über die Dinge des anderen entscheiden. Das ab 2023 eingeführte Ehegatten-Notvertretungsrecht regelt nur eine Vertretung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ausschließlich für den Gesundheitsbereich für maximal sechs Monate. - Vollmachten und Patientenverfügungen sind nur etwas für ältere Menschen.
Bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen z.B. Eltern ganz oder teilweise nicht mehr über ihre Kinder bestimmen oder Entscheidungen treffen. - Vollmachten müssen notariell beurkundet werden.
Nein, eine Vollmacht benötigt grundsätzlich keine Beglaubigung oder notarielle Beglaubigung. Dies ist in den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere in § 167 Abs. 2 BGB klar geregelt. - Vorsorgevollmachten regeln die Gesundheitsvorsorge.
Eine Vorsorgevollmacht deckt die Gesundheitsvorsorge nicht ausreichend ab. Wer sich medizinisch absichern möchte, braucht in jedem Fall eine Patientenverfügung. - Mein Bevollmächtigter kann mein Vermögen „verschenken”.
Der Vollmachtgeber braucht nicht zu befürchten, dass der Bevollmächtigte sein gesamtes Vermögen verschenkt. Unter dem Aspekt der Vermögenssorge steht der Satz, dass Schenkungen in dem Rahmen erlaubt sind, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Lediglich bei einer Generalvollmacht gibt es keine Grenze. - Eine Kopie der Vorsorgevollmacht genügt.
Hat der Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt, ist diese sofort mit der Erteilung wirksam. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde im Original in Besitz hat und vorlegen kann. Solange der Vollmachtgeber das Original der Vollmacht in seinem Besitz hat, kann der Bevollmächtigte nicht handeln. - Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht ist nicht möglich.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen – und zwar ohne Angaben von Gründen.
Durch meinen Kontakt zu JURADIREKT können Sie auf dieses Netzwerk zugreifen, das Sie in diesen Fällen berät und unterstützen kann.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich gerne an.
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier auf der Partnerseite von JURADIREKT.
Gerade jetzt: Investieren in Aktien
Um den Aktienmarkt zu verstehen, lassen Sie uns eine kleine Beispielrechnung machen:
Einmal angenommen, Sie hätten 1970 einen Euro (bzw. 1,96 DM) auf ein Sparbuch gelegt und bis heute liegen lassen, hätten Sie heute (rund 51 Jahre später) rund Euro 2,70 (+170 %).
In Bundesanleihen investiert, dann hätten Sie heute 6,13 Euro , Ihr Geld also gut versechsfacht (+513 %).
Hätten Sie den gleichen Euro in Deutsche Aktien (Dax) investiert, wäre der Wert heute bei 25,27 Euro (+2427 %).
International in Aktien angelegt, wären aus dem ersten Euro immerhin 58,01 Euro geworden (+5701 %).
Und das allen Krisen zum Trotz.
Viele versuchen, den optimalen Zeitpunkt zu treffen. Das ist aber quasi unmöglich und führt dazu, dass man gar nicht investiert, lieber abwartet und einem die Rendite komplett entgeht.
Heute kaufen wir die Aktien rund 10-15% billiger ein, als noch vor einem Jahr. Das ist also ein idealer Zeitpunkt um einzusteigen.
„Alle Jahre wieder…“ – Zeit für eine neue Kfz-Versicherung
Kennen Sie das auch? Sobald es auf den November zugeht, wird verglichen. Denn hier heißt es: jetzt wechseln! Neue Tarife für die Kfz-Versicherung motivieren zum Vergleichen und eine Beitragserhöhung auch zum Wechsel in eine günstigere Versicherung. So scheint es.
Neues zum ICD11
Mit Wohnimmobilien gegen die Inflation – neue „Objektübersicht“ des ICD11 // Informationen aus erster Hand beim Live-Webinar am 02.11.2022
Aktuell steht der Kapitalmarkt neuen Herausforderungen gegenüber und die Verunsicherung seitens Investoren nimmt zu. Gerade jetzt zeigen Sachwerte ihre Stärke und unterstreichen, warum sie essentieller Bestandteil jedes Anlageportfolios sein sollten.
In den letzten Monaten konnte ich Ihnen regelmäßig von lukrativen Ankäufen des aktuellen Wohnimmobilienfonds ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus (kurz: ICD11) berichten, darunter vielversprechende Objekte mit großen Wertsteigerungspotenzialen. Inzwischen hat der alternative Investmentfonds (AIF) ein attraktives Portfolio mit 1.150 Wohneinheiten an 25 bundesweiten Standorten aufgebaut.
Besonders in Zeiten hoher Inflation hat sich die Assetklasse Immobilien mehrfach als wertvoll erwiesen. Wo und wie also auch aktuell Ihr Kapital für Sie als Investor des jüngsten ICD-Fonds arbeitet, möchten ich Ihnen in der aktuellen Objektübersicht des ICD 11 aufzeigen.
Aufgrund der hohen Platzierungsgeschwindigkeit und dem aktuellen Stand von ca. 90 Mio. Euro Kommanditkapital nähert sich der ICD 11 seiner Ausplatzierung. Wer jetzt investiert, profitiert von der nunmehr 15-jährigen Expertise von Primus Valor, einem Fondsportfolio mit stabilem Cash-Flow sowie vielfältiger Wertsteigerungspotenziale dank der strategischen Ankäufe.
Save the Date: Live-Webinar am 02. November um 19:00 Uhr
Um Informationen, Einschätzungen und Ratschläge zur aktuellen Marktlage aus erster Hand zu erhalten, laden wir Sie herzlichst zu unserem Live-Webinar „Immobilieninvestments vor neuen Herausforderungen – Aktuelle Situation und Ausblick“ ein. Auch die weiteren Investments unserer Fonds-Familie werden hierbei thematisiert und in der anschließenden Fragerunde können Sie sich individuelle Fragen beantworten lassen.
Melden Sie sich noch heute über nachfolgenden Link an – wie gewohnt moderiert von Herrn Gordon Grundler als Vorstand der Primus Valor AG.
Unter folgendem Link können Sie die Aufzeichnung zum Webinar „Immobilieninvestments vor neuen Herausforderungen – Aktuelle Situation und Ausblick“ der Primus Valor AG abrufen:
https://vimeo.com/768449079 Passwort: PVICD22
Hier finden Sie, ergänzend dazu, das 2-minütige Werbevideo zur Objektübersicht aus der Präsentation: https://vimeo.com/766893857/e8e6e8ff98?utm_source=email&utm_medium=vimeo-cliptranscode-201504&utm_campaign=29220
Weitere Infos zum ICD11
finden Sie hier
Für Gewerbe und Freiberufler wichtig: Schutz vor Cyber-Risiken!
Cyber-Crime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem aktuellen Bericht zur Bundeslage von einer Explosion solcher Straftaten seit Februar dieses Jahres.
Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Hunderttausende gehen.
Was ist in Cyber-Versicherungen abgesichert?
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten
Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.
Welche Kosten sind versicherbar?
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen.
Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
• Kosten für IT-Forensik
• Rechtsberatung
• Informationskosten
• Kreditüberwachungsdienstleistungen
• Kosten für Krisenmanagement
• Kosten für PR-Beratung
• Betriebsunterbrechungsschäden
• Vertragsstrafen (PCI)
• Lösegeldzahlungen
• Wiederherstellungskosten
• Sicherheitsverbesserungen
Können Cyber-Angriffe mich treffen?
Eine Karte in der man global aktuelle Angriffe sehen kann, finden Sie hier.
Aktuell sind mir verschiedene große aber auch kleine Unternehmen bekannt, die Opfer von Cyber-Angriffen wurden.
Prominente Beispiele:
TST, Worms
IHKs und DIHT, bundesweit
Die Haftpflichtkasse, Darmstadt
SRH-Gruppe, Heidelberg
HIPP, Pfaffenhofen
Caritas, München
und viele 10.000 mehr.
Und Privatpersonen?
Auch Privatpersonen werden angegriffen.
Besonders schlimm für die Betroffenen
Erpressungen (z.B. durch Verschlüsselungstrojaner),
Datendiebstahl,
Identitätsdiebstahl,
Betrug beim Onlinebanking (z.B. durch Phishing),
…
Auch für Privatpersonen gibt es günstigen und umfangreichen Versicherungsschutz, wenn man trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Cyber-Opfer wird.
Welche Risiken können Sie treffen?

Mailbombe

DOS-Attacke

Datenmissbrauch

Datensabotage

Digitale Erpressung
Welche Kapitalanlagen in der Krise?
Oft werde ich von meinen Kunden gefragt, warum ich bestimmte Kapitalanlagen empfehle.
Daher hier meine Grundsätze:
- Niemals alle Eier in einen Korb!
Aber was bedeutet das konkret?
Am Nachmittag des 11. September 2001 saß ich, wie wohl fast alle Menschen, vor dem Fernseher: Eine Horror-Nachricht nach der anderen, der Börsenhandel wurde ausgesetzt, Katastrophen-Stimmung. Alle Börsenindizes rauschten in den Keller, sobald der Handel wieder möglich war. Dabei war es egal, ob man seine Aktienwerte breit gestreut hatte oder nur in Deutschland investiert war. Streuung in unterschiedliche Aktien ist an sich eine gute Sache. Aber nicht in dieser und den folgenden Krisen.
Aktien (auch wenn breit gestreut) ist immer die gleiche Anlageklasse (Asset-Klasse).
Deswegen empfehle ich auch und gerade heute: Investieren Sie auch in andere Asset-Klassen! Zum Beispiel: Immobilien
Im Nachhinein waren Aktien dennoch eine hervorragende Wahl, die Rendite über Jahrzehnte entspricht rund 8% pro Jahr. Dennoch: - Aktien nie auf Kredit
Kaufen Sie keine Aktien auf Kredit. Auch wenn Ihre Bank es Ihnen anbietet.
Lassen Sie es einfach. - Nur in Anlagen, die ich verstehe!
Hand aufs Herz:
Verstehen Sie Bitcoin, Ethereum, Ripple, …?
„Nein“
Dann lassen Sie es. Wenn Sie nicht wissen, was das ist: Dann auch!
Verstehen Sie neue Erden, Photovoltaik auf den Philippinen, Baum-Investments im Regenwald?
„Nein“ – Sie kennen Sie Antwort. - Zeithorizont beachten!
„Aktien nie auf Termin!“ – bedeutet: wenn Sie wissen, dass Sie innerhalb von 3 Jahren an das Aktieninvestment ranmüssen, sollten Sie jetzt nicht investieren. Wenn Sie schon investiert sind, dann sollten Sie langsam aussteigen und verkaufen. Warum: Damit Sie gut schlafen. - Steuern beachten, aber nicht nur
Wenn ein Finanzprodukt sich ausschließlich wegen der vermeintlichen Steuerersparnis rechnet, ist Vorsicht geboten. Der Werbeslogan „heute keine Mehrwertsteuer zahlen“ gefällt uns Deutschen besser, als „20% Rabatt auf alles“.
Gleichwohl muss sich jede Kapitalanlage auch „nach Steuern“ rechnen. - Nie in überhitzte Märkte
Ende der 90er Jahre bis ins Jahr 2000 gab es den „Neuer Markt Boom“: Internetaktien schossen aus dem Boden, 3 Jahre später war das investierte Kapital weitgehend weg. Es gab (zu) viele Blasen, die geplatzt sind. Auch bei Immobilien empfehle ich in Standorten wie München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Hamburg zur Vorsicht. Ich weiß nicht, ob das eine Blase ist, aber ich verstehe die Preise (s. oben) nicht mehr. Fakt ist aber auch: Wir brauchen in Deutschland im Jahr rund 400.000 neue Wohnungen. Warum? Wegen Abgang (Immobilien werden abgerissen), Zusammenlegung (1991 war die Wohnungsgröße pro Person bei 34,9 qm; 2021 bei 47,6 qm), Zuzug (insbesondere aus der EU). Gebaut werden rund 250.000 Wohnungen, seit Jahren. - Inflation beachten!
Eine einfache Rechnung:
- Sie haben 100.000 Euro auf dem Sparbuch, der Zinssatz für Ihr Geld ist bei 0% die Inflation bei 5%. Dann können Sie nächstes Jahr (obwohl Sie noch 100.000 Euro auf dem Konto haben) weil alles teurer wird, für 5.000 Euro weniger einkaufen.
- In Ihrem Tresor befindet sich Gold oder andere Edelmetalle?
Die Preisentwicklung der Edelmetalle lag langfristig im Bereich der Inflationsrate. Aber kurz- und mittelfristig gibt es -wie bei allen Investments – Preis-/Kursschwankungen. In US-Dollar lag die durchschnittliche Preissteigerung im Zeitraum Mai 1975 bis Ende Mai 2022 bei knapp 5,2%. - Sie besitzen 100.000 Euro in einem Aktienfonds. Dieser erzielt den durchschnittlichen Gewinn von 8% pro Jahr. 5% Inflation ab: Sie haben 3% verdient.
- Sie haben eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro, Sie bekommen 3.500 Euro Miete im Jahr, nicht umlagefähige Nebenkosten 500 Euro. Alles wird teurer. Dann bedeutet das, dass die Immobilie 105.000 Euro wert ist, die Miete auf 3.150 angepasst werden kann. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, haben Sie nichts gewonnen, nichts verloren: Sie können immer noch im (heutigen) Wert von 100.000 Euro einkaufen. Die Nebenkosten steigen auf 515 Euro. Sie verdienen an der Miete nach wie vor 3%.
- Auch hier haben Sie eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro, haben diese aber kreditfinanziert (2,5% Darlehenszins). Die Miete ist 3.000 Euro pro Jahr, nicht umlagefähige Nebenkosten 500. Alles kommt wie im oben genannten Beispiel, jedoch bleiben die Zinsen gleich und Sie können das Darlehen mit „entwertetem Geld“ zurückbezahlen. In diesem einfachen Beispiel haben Sie nichts investiert (das Geld für die Immobilie kommt ja von der Bank), die Miete zahlt Zinsen und Nebenkosten aber Sie haben 5.000 Euro „verdient“.
(Es gibt auch Produkte, die haben das Darlehen schon eingebaut, verdienen also an der Inflation „automatisch“ mit, z.B. ICD11).
Wenn Sie Fragen haben:
Bad Kreuznach – vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage
Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen ein lukratives Direkt-Immobilieninvestment vorstellen.
Die Kurstadt Bad Kreuznach im gleichnamigen Landkreis in Rheinland-Pfalz dient als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und ist administrativer, kultureller und wirtschaftlicher Kern einer Region mit mehr als 150.000 Einwohnern.
Bad Kreuznach ist ein Standort mit beinahe Vollbeschäftigung.
Das Objekt „Baumstr. 24 und Steinkraut 5-15, 55543 Bad Kreuznach“:
Makrolage:
- Rheinland-Pfalz
- 51.000 Einwohner
- Gute Verkehrsanbindung in die Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar
- im Zentrum des Weinbaugebietes „Nahe“
- Wirtschaftlich starker Standort
- Deutlich unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote
Mikrolage:
- Nahe der Innenstadt (ca. 1km)
- Laufdistanz zum Oranienpark, Salinental und zur Nahe (ca. 10 Min)
- Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar
- Nachbarschaftsbild geprägt durch Ein- und Mehrfamilienhäuser
- Grund- und weiterführende Schulen vorhanden
Die Immobilie:
- Baujahr 1951 – 1959
- 12 Hauseingänge
- Gesamtwohnfläche: 4.249 qm
- 81 Zwei- bis Dreizimmerwohnungen
- Funktionale Grundrisse
- Wärmedämmverbundfassade 2020 und weitere Modernisierungen durchgeführt
Zur Umgebung in nächster Nähe:
- Krankenhaus
- Hauptbahnhof
- Oranienpark
- Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Busanschluss fußläufig erreichbar
Weil bewegte Bilder mehr sagen, als 1000 Worte, habe ich hier ein kurzes Video für Sie.
Weitergehende Infos finden Sie hier.
Für weitere Fragen
Welche Steuervorteile Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen können

berufsunfähig!
Mehr als jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig. Aber neben den gesundheitlichen Problemen haben die Berufsunfähigen auch massive finanzielle Einbußen – mit katastrophalen Folgen.
Trotz des statistisch gesehen sehr hohen Risikos verfügen immer noch erschreckend wenige Berufstätige über Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Diese sichern gegen die finanziellen Folgen, wenn jemand seine berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.
Nur rund 19 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland verfügt überhaupt über eine private BU-Police und diese haben in den meisten Fällen eine zu niedrige BU-Rente abgesichert. BU-Renten unter 1000 Euro pro Monat ergeben überhaupt keinen Sinn! Weiterlesen
Wichtiges für Skifahrer und Golfspieler
Wer in Italien auf die Skipiste will, muss seit Jahresbeginn einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Daher ist es wichtig, vor der Abreise eine Bestätigung seiner Privathaftpflichtversicherung (PHV) anzufordern und mitzunehmen. Ansonsten muss beim Skipasskauf eine Tagesversicherung die ja (bei bestehender PHV) überflüssig, aber eben nicht kostenlos ist, abgeschlossen werden. Professionelle Skirennfahrer benötigen spezielle Versicherungen.
Golfspieler sind seit Jahresbeginn nicht mehr über den Deutschen Golfverband (DGV) haftpflichtversichert. Amateure sind über ihre PHV abgesichert, jedoch ist bei jeder Versicherungsgesellschaft zu überprüfen, ob auch die Nutzung von Golf-Carts mitversichert ist. Golfprofis sind aber in der Regel nicht über die PHV versichert.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie
Neujahrsansprache
Das Thema Inflation wird uns alle sicher im Jahr 2022 betreffen.
Daher habe ich meine Neujahrsansprache diesem ernsten Thema gewidmet.
Wie Sie trotz Inflation Ihr Vermögen vergrößern und was Sie beachten sollten, erfahren Sie bei mir.
Dauerzustand Inflation

Statistisches Bundesamt
„Inflation“, diesen Begriff kennen die meisten nur aus dem Geschichtsunterricht oder aus Ländern wie beispielsweise der Türkei.
Aber mit einer Inflationsrate von über 5% wird die „schleichende“ Geldentwertung für jeden von uns an der Tankstelle und beim Einkaufen konkret spürbar.
Viele melden sich bei mir, weil sie jetzt „Strafzinsen“ oder „Verwahrentgelte“ – in der Regel 0,5% auf Guthaben bei ihrer Bank zahlen müssen. Dass die Inflation eine 10mal so hohe Wertminderung bedeutet, ist vielen noch gar nicht bewusst.
Die Lösung: Inflationsresistente Kapitalanlagen.
Wie Sie damit Ihr Vermögen vergrößern und was Sie beachten sollten, erfahren Sie bei mir.
Vorab können Sie auch hier schon mal nachschauen:
https://mathiasenglert.de/der-not-not-groschen/
https://mathiasenglert.de/icd11/
https://mathiasenglert.de/nachhaltigkeit-auch-ein-thema-in-der-finanzwelt/
Änderungen 2022
Gute Nachrichten vorweg
Der Grundfreibetrag erhöht sich
Der Grundfreibetrag steigt 2022 von 9.744 auf 9.948 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass Ledige erst ab der Überschreitung dieses Betrags Einkommensteuer zahlen müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.896 Euro im Jahr.
Corona-Bonus verlängert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dabei sind Zahlungen bis zu 1.500 Euro drin – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Geld muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und soll die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern. Das gilt auch für 450-Euro-Jobs.
Änderung bei der Betriebsrente
Ab 2022 gilt eine neue Regelung bei der Entgeltumwandlung für Betriebsrenten. Dabei wird ein Teil des Lohns umgewandelt, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Viele Arbeitgeber leisten bereits freiwillig einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung; ab 2022 sind sie dazu verpflichtet. Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazugeben, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Grenzen, bis zu denen das Einkommen beitragspflichtig ist. Im Westen sinkt sie von 7.100 auf 7.050 Euro im Monat.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) bleibt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze dieselbe wie 2021 und liegt weiter bei 58.050 Euro im Jahr. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert und liegt bei 64.350 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern.
Anpassungen bei der Rürup-Rente
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung West sinkt von 104.400 Euro auf 103.800 Euro. Diese ist für die Rürup-Rente wichtig, auch Basisrente genannt. Von ihr hängt ab, wie viel Sparer 2022 maximal steuerlich absetzen können.
2021 liegt der Rürup-Höchstbeitrag bei 25.786,80 Euro, 2022 nur noch bei 25.638,60 Euro. Damit können Versicherte im kommenden Jahr weniger steuerlich absetzen. Da jedoch der prozentuale Anteil steigt, den das Finanzamt von den eingezahlten Rürup-Beiträgen berücksichtigt, steigt der maximal steuerlich absetzbare Anteil dennoch.
Das Finanzamt erkennt 2021 92 Prozent der Einzahlungen an.
2022 werden 94 Prozent berücksichtigt, sodass Sparer höchstens 24.100 absetzen können.
Die Höchstgrenzen beziehen sowohl die Beiträge in die private Rürup-Rente als auch Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke ein.
Jetzt die weniger guten Nachrichten
Höherer Steueranteil für Neurentner
2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82 Prozent, statt zuvor 81 Prozent. Von der Erhöhung sind nur Neurentner betroffen. Bei Bestandsrenten bleiben weiter 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Das gilt auch für Renten aus der Basisrente.
Garantiezins sinkt – Nachteile für neue Verträge
Nach Beschluss des Bundestags sinkt ab Januar der so genannte Garantiezins für Versicherungen von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Absenkung wird der Anteil der eingezahlten Versicherungsprämien, der angespart wird, schlechter verzinst und bringt so weniger Erträge. Das bedeutet: weniger Leistungen bei neuen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Versicherungen und andere Investments sind – weil keine Garantie dargestellt werden muss – nicht betroffen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie