Gastbeitrag einer Rentenberaterin: Ständig Streit um Schulzeiten bei der gesetzlichen Rente

RenteninformationSchauen Sie genau hin!
Generell betrachtet werden Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr für maximal 8 Jahre als so genannte Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf vermerkt. Zwar wirkt diese Zeiten nicht auf die Rentenhöhe, aber manchmal verschaffen sie Ihnen die Möglichkeit einer früheren Rente, da Sie zu den Wartezeiten einiger Rentenarten gezählt werden.

Doch warum gibt es immer wieder Ärger um diese Zeiten?
Weil es unterschiedliche Schulformen in Deutschland gibt. Wenn nämlich die Schule zur Berufsausbildung dient, wie z.B. eine Fachschule, müssen Ihnen zusätzliche Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden, auch wenn Sie für diese Zeit keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie wirken also auch zusätzlich auf die Rentenhöhe. Bei anderen Schulformen, wie beispielsweise Haupt- und Realschulen oder Gymnasien, gilt dies nicht.
Sie erhalten für solche Fachschulzeiten pro Jahr 0,75 Entgeltpunkte (aktuell rund 28 Euro mtl.) auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Es lohnt sich also genau hinzuschauen, denn diese Zeiten werden nicht automatisch an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. Sie müssen hierzu einen Antrag auf Kontenklärung stellen, wenn in Ihrem Verlauf die Zeiten nicht als „Pflichtbeitragszeit
berufliche Ausbildung“ vermerkt sind.
Auch Versicherte aus dem Beitrittsgebiet sollten genau prüfen, denn in der ehemaligen DDR gab es Schul- und Ausbildungsformen, die es im Westen nicht gab. Auch hier kann ich aus Erfahrung sagen, dass es immer wieder falsche Rentenberechnungen gibt, da die Datengrundlagen falsch interpretiert werden.

Als unabhängige Rentenberaterin bin ich auf diese Rententhemen spezialisiert und helfe Ihnen Ihre Ansprüche gegen die Sozialversicherungsträger, ggf. auch durch Widerspruchs- und Klageverfahren, durchzusetzen. Das deutsche Sozialversicherungssystem ist für Laien nämlich kaum noch verständlich und nachvollziehbar.
Wichtig dabei ist, dass ich unabhängig agiere und nicht bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem weiteren Sozialversicherungsträger angestellt bin. Das garantiert Ihnen eine objektive Beratung und Vertretung. Sie möchten weitere Informationen über eine Rentenberatung oder meine persönliche Qualifikation und Motivation erhalten? Dann freue ich mich auf Ihren Besuch auf meiner Homepage unter www.Rentenberatung-Paaris.de.

 

 

Kerstin Paaris

Anmerkung von Mathias Englert:

Kerstin Paaris ist Rentenberaterin.

Rentenberaterinnen und Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberaterinnen und Rentenberate

r sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. (s. unter https://www.rentenberatung-paaris.de/aufgaben-des-rentenberaters

Damit ergänzt Frau Paaris meine Dienstleistung, speziell wenn es um Rechtsfragen mit der Deutschen Rentenversicherung geht.

Kontakt:

Kanzlei für Renten- und Sozialberatung
Kerstin Paaris
General-Kullmer-Str. 5
67278 Bockenheim

 

Homepage: https://www.rentenberatung-paaris.de

 

Telefon:  06359 949 81 61

Mobil:     01575 3645756

 

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