„Was ist denn daraus geworden?“ – werde ich oft von denen gefragt, die nicht meinem Rat gefolgt sind (die anderen wissen es ja). Am 20. Oktober 2022 habe ich meinen Kunden einen Newsletter geschickt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt zum Einstieg in die Aktienmärkte sei.
Gleich sehen Sie einen Screenshot eines echten Depots. Da sind genau die Fonds enthalten, die ich damals empfohlen hatte und heute so immer noch empfehle. Der Kunde hatte zuerst mit einem Sparplan angefangen und dann im Frühjahr 2023 die Einzahlungen gestoppt.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2024-10-23 17:31:592024-10-24 10:58:49Hätten Sie mal auf mich gehört... Was wurde eigentlich aus meiner Aktienfonds-Empfehlung aus 2022?
Viele, die in diesen Tagen die Rechnung aus dem Briefkasten holen, bekommen einen Schock:
Die Kfz-Versicherung wird deutlich teurer. Preissteigerungen bei bestehenden Kfz-Policen von über 30% sind keine Seltenheit. In der Vergangenheit konnte ich durch einen Versicherungswechsel die Prämie oft wieder reduzieren, aber in diesem Herbst gelingt es meist nicht: Im Neugeschäft sind die Beiträge in vielen Fällen noch stärker gestiegen. Weiterlesen
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2024-10-23 15:07:282024-10-25 15:13:362025 - die Kfz-Policen werden teurer!
Sie benötigen einen Kredit, um Ihre Wunschfinanzierung zu realisieren?
Ein Ratenkredit kann eine gute Möglichkeit sein, um Geld zu leihen.
Doch welches Kreditangebot ist das richtige?
Der Markt bietet eine Vielzahl von Anbietern und Konditionen.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, worauf Sie beim Ratenkreditvergleich achten sollten.Weiterlesen
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2024-04-15 21:28:132024-04-16 11:03:28Ratenkreditvergleich: So finden Sie das richtige Angebot
Produkt-Test: Deka-ImmobilienEuropa – Vorsicht vor hohen Kosten und Risiken Der Deka-ImmobilienEuropa Fonds ist einer der größten offenen Immobilienfonds mit einem Fonds-Volumen von über 18 Mrd. Euro. Mit dem Versprechen einer attraktiven Rendite lockt er viele Anleger. Doch ist der Fonds wirklich so empfehlenswert? In diesem Blogartikel werfe ich einen kritischen Blick auf die Nachteile und […]
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2024-04-15 21:01:282024-04-16 11:04:12Produkt-Test: Deka-ImmobilienEuropa - Vorsicht vor hohen Risiken und Kosten
Benjamin-Franklin-Zitat sagte einst: „Es gibt nur zwei sichere Dinge auf Erden: der Tod und die Steuer.“ Zu letzterer gehört auch die Vorabpauschale, die infolge der Negativzinsen in den letzten Jahren fast in Vergessenheit geriet. Nun wird sie – aufgrund der seit 2022 schnell und stark gestiegenen Leitzinsen – für viele Anleger bereits seit Januar 2024 wieder ein Thema.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Vorabpauschale?
Für wen ist sie relevant?
Wie wird sie berechnet?
Wie kommt man legal um die Besteuerung von Fonds-Erträgen herum?
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2024-04-15 19:33:102024-04-16 11:09:16Vorabpauschale - was ist das und wie kann ich Steuern vermeiden?
Schauen Sie genau hin! Generell betrachtet werden Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr für maximal 8 Jahre als so genannte Anrechnungszeit im Versicherungsverlauf vermerkt. Zwar wirkt diese Zeiten nicht auf die Rentenhöhe, aber manchmal verschaffen sie Ihnen die Möglichkeit einer früheren Rente, da Sie zu den Wartezeiten einiger Rentenarten gezählt werden.
Doch warum gibt es immer wieder Ärger um diese Zeiten? Weil es unterschiedliche Schulformen in Deutschland gibt. Wenn nämlich die Schule zur Berufsausbildung dient, wie z.B. eine Fachschule, müssen Ihnen zusätzliche Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden, auch wenn Sie für diese Zeit keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sie wirken also auch zusätzlich auf die Rentenhöhe. Bei anderen Schulformen, wie beispielsweise Haupt- und Realschulen oder Gymnasien, gilt dies nicht. Weiterlesen
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2024-04-15 17:53:282024-04-16 11:02:55Gastbeitrag einer Rentenberaterin: Ständig Streit um Schulzeiten bei der gesetzlichen Rente
Im Jahr 2021 wurden durchschnittlich an Altersrente in Westdeutschland für Männer 1.218€ und 809€ für Frauen gezahlt (Quelle). Ein „Eckrentner“ würde nach 45 Beitragsjahren 1.543 Euro Rente erhalten. Von diesen Renten werden aber noch der halbe Beitragssatz (zwischen 7,4%-8,3%) für die Kranken- und der volle Beitragssatz für die Pflegeversicherung (in der Regel 4,0%) abgezogen, gegebenenfalls auch noch Einkommenssteuer.
Gemäß dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ soll das Rentenniveau dauerhaft bei 48% liegen. 48% bedeutet konkret, dass Sie nicht mal mehr die Hälfte Ihres Gehalts als Rente im Alter haben werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) kann schon heute definitiv nicht den Lebensstandard der Menschen aufrechterhalten. Es wird nicht möglich sein, mehr als die Grundbedürfnisse zu decken.
Aber warum ist das so?
Etwa 39 Millionen Versicherte zahlen in die GRV ein (Stand: 31.12.2021). Hinzu kommen ungefähr 18,5 Millionen Rentner. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung (abgesehen von Ausnahmen wie Selbstständige oder Beamte) ist daher in der GRV versichert. Trotz häufiger Kritik ist die GRV tatsächlich das Fundament der Alters- und Erwerbssicherung in Deutschland, allein schon aufgrund ihrer enormen Größe.
Wie Sie sicher wissen, wird die GRV umlagefinanziert. Das bedeutet, dass Erwerbstätige mit ihrem Rentenversicherungsbeitrag (der sowohl von Ihnen als Arbeitnehmer als auch von Ihrem Arbeitgeber bis zur Beitragsbemessungsgrenze geleistet wird) die Renten der heutigen Rentner finanzieren. Dieses System gerät an seine Grenzen, da wir glücklicherweise immer älter werden, aber unglücklicherweise immer weniger Menschen geboren werden, die irgendwann als neue Beitragszahler in Frage kommen könnten.
Im Jahr 1965 gab es statistisch gesehen noch 5 Beitragszahler pro Rentner, doch dieses Verhältnis ändert sich dramatisch. Heute (Stand: 2020) sind es nur noch 2 Beitragszahler pro Rentner, und in Zukunft (2050) werden wir nahezu eine Parität erreichen (1,3 Beitragszahler pro Rentner, Quelle: Statista).
Aber wenn immer weniger Beitragszahler vorhanden sind, um die Renten zu finanzieren – woher kommt dann das Geld? Nun, wir zahlen alle auch erhebliche Steuern. Diese sind, vereinfacht gesagt, dazu da, dass der Staat wichtige öffentliche Einrichtungen (Gesundheit, Bildung, Verkehr, innere Sicherheit, Verteidigung usw.) finanzieren kann.
Der Großteil unserer Steuern wird jedoch nicht für Schulen, Krankenhäuser oder Infrastruktur verwendet, sondern durch Steuerzuschüsse um Rentenzahlungen aufrechtzuerhalten. Der Steuerzuschuss zur GRV ist seit Jahren der größte Posten im Bundeshaushalt. Der größte Teil unserer Steuerzahlungen wird benötigt, um die versprochenen Renten auszuzahlen. Wenn Sie sich also das nächste Mal fragen, warum das Bürgeramt immer noch Faxe versendet oder warum die Schultoilette Ihrer Kinder noch immer so aussieht wie früher: Das könnte an den 75 Milliarden Euro liegen, mit denen auch im Jahr 2022 die Renten mit Steuergeldern gestützt werden.
Wussten Sie, dass die Ausgaben der GRV im Jahr 2022 bei gigantischen 354 Milliarden Euro lagen? Im Gegenzug aber nur 279 Milliarden Euro an Beiträgen eingenommen wurden.
Klar ist, dass unsere Gesellschaft um eine ernstgemeinte Reform der GRV nicht umhinkommt die Steuerzuschüsse zum Wohl der zukünftigen Generationen drastisch zu reduzieren. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass Renten gekürzt werden müssten. Und hier ist ein weiterer wichtiger Fakt, der möglicherweise die Passivität der Politiker erklärt: Mit über 20 Millionen Wählern sind die Rentner eine wohl entscheidende Wählergruppe. Die Partei, die es wagt, Renten zu kürzen, dürfte wahrscheinlich keine allzu guten Chancen haben, die nächste Regierung zu bilden.
Wie geht es nun mit der GRV weiter? Wird es die Ampel-Regierung richten? Immerhin lautet das Motto der neuen Regierungskoalition: „Mehr Fortschritt wagen“. Und Fortschritt wird in der GRV dringend benötigt.
Gibt es keine Ideen? Nun ja, es gibt eine Idee. Zugegeben, diese klingt zunächst gut: „Aktien-Rente“. Das klingt wirklich nach Fortschritt. Bezogen auf die Rentenpolitik sucht man jedoch vergebens nach weiterem „Fortschritt“ im Koalitionsvertrag. Es gibt lediglich die Idee der „Aktien-Rente“. Diese Idee besteht derzeit darin, dass die Ampel-Regierung sich darauf geeinigt hat, einen einmaligen Betrag von 10 Mrd. Euro für langfristige Aktieninvestitionen bereitzustellen, um die Rentenleistungen zu stabilisieren. Ich habe lange darüber nachgedacht, wie ich diese Idee ohne übermäßigen Sarkasmus kommentieren könnte, und habe mich dafür entschieden, einfach diese Grafik hier zu zeigen. Lassen Sie es mich so sagen: Der Tropfen erreicht noch nicht einmal den heißen Stein…!
Was können Sie tun?
Eine private Altersversorgung muss immer an die Bedürfnisse und Lebensumstände angepasst werden. Ein Pauschalrezept gibt es nicht.
Gerne können Sie sich an mich wenden, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Machen Sie einen Termin, rufen Sie mich oder schreiben mir. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2023-10-09 10:31:272023-10-09 10:31:27Warum Sie von der Rente nicht leben können
Sie kennen das: Sie fahren über die Landstraße oder Autobahn. Es gibt einen hellen Knall und ein Steinchen ist auf der Frontscheibe eingeschlagen und diese hat einen Sprung.
Bei einem Glasschaden zahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Wenn nur ein ein kleiner Schaden (ohne Sprung) außerhalb des Sichtfelds des Fahrers entstanden ist, kann die Scheibe oft repariert werden. In diesem Fall verzichten die meisten Versicherungsunternehmen auf die Selbstbeteiligung.
Dies gilt nicht, wenn die Scheibe nicht mehr repariert werden kann und sie ausgetauscht werden muss.
Das Gute: Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Hochstufung; der Schadenfreiheitsrabatt bleibt also unberührt.
Damit die Abwicklung für Sie so unkompliziert wie möglich läuft, können Sie sich auch direkt an mich wenden.
Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und Sie für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen erhalten.
Haben Sie Ihr Auto (noch) nicht über mich versichert, benötige ich eine Kopie vom Fahrzeugschein und von der Versicherungspolice.
Warum investieren gerade jetzt sinnvoll ist (Aktualisierung Oktober 2023)
Die Immobilienpreise sind gefallen, die Zinsen gestiegen. Dennoch werden auch in den kommenden Jahren Hunderttausende Wohnungen benötigt. Zurzeit werden aber bekannterweise zu wenige gebaut, weshalb Wohnraum knapp wird und die Mieten steigen. Langfristig wird das wieder zu einer Wertsteigerung der Immobilien führen, weshalb es durchaus klug sein kann, jetzt zu investieren.
Onlineveranstaltung „Immobilien in der Krise? Herausforderungen meistern und Chancen durch antizyklisches Investieren nutzen“
Melden Sie sich zu dieser Veranstaltung am 02.11.2023 um 19:00 Uhr unter folgendem Link an:
Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Tod sind Themen, die oft verdrängt werden. Neben der finanziellen Absicherung gehören aber auch die Patientenverfügung und besonders auch die Vorsorgevollmacht zu den unangenehmen Dingen, die man gerne verdrängt, die aber auch geregelt sein sollten.
Denn beispielsweise eine schwere Krankheit, wie ein Schlaganfall oder Demenz können zum plötzlichen Verlust eigener Entscheidungsfähigkeit führen. Die Folge im Normalfall: Das Betreuungsgericht wird einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der die Entscheidungen für die betroffene Person trifft.
Daher ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über eine mögliche Vertretung im Ernstfall zu machen und eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu erstellen, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu bleiben und selbst über die eigenen finanziellen Angelegenheiten entscheiden zu können.
> > > Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall die eigenen Interessen vertritt und Entscheidungen trifft, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sie ermöglicht es sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Ergänzend ist eine Patientenverfügung für den medizinischen Bereich notwendig. Für Unternehmer ist zudem eine Unternehmervollmacht wichtig, während Eltern eine Betreuungsvollmacht für ihre Kinder benötigen können.
Es ist alarmierend, dass 90 % der erwachsenen Deutschen keine Vorsorgevollmacht und 85 % keine Patientenverfügung haben.
Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen und erstellen Sie die notwendigen Vollmachten! Die angeschlossenen Anwaltskanzleien garantieren die Rechtssicherheit. So bleiben Sie im Ernstfall handlungsfähig und wahren die eigene Selbstbestimmung!
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB dürfen für volljährige Personen andere Personen nur dann gültige Rechtsgeschäfte durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Eltern, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.
1814 Abs. 1, Satz 1 BGB: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.
1814 Abs. 2, Satz 2 BGB: Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.
Die größten Irrtümer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
Mein Ehepartner/Meine Eltern/Meine Kinder können mich im Notfall ja vertreten. Ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung kann nicht einmal der eigene Ehepartner über die Dinge des anderen entscheiden. Das ab 2023 eingeführte Ehegatten-Notvertretungsrecht regelt nur eine Vertretung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ausschließlich für den Gesundheitsbereich für maximal sechs Monate.
Vollmachten und Patientenverfügungen sind nur etwas für ältere Menschen. Bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen z.B. Eltern ganz oder teilweise nicht mehr über ihre Kinder bestimmen oder Entscheidungen treffen.
Vollmachten müssen notariell beurkundet werden. Nein, eine Vollmacht benötigt grundsätzlich keine Beglaubigung oder notarielle Beglaubigung. Dies ist in den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere in § 167 Abs. 2 BGB klar geregelt.
Vorsorgevollmachten regeln die Gesundheitsvorsorge. Eine Vorsorgevollmacht deckt die Gesundheitsvorsorge nicht ausreichend ab. Wer sich medizinisch absichern möchte, braucht in jedem Fall eine Patientenverfügung.
Mein Bevollmächtigter kann mein Vermögen „verschenken”. Der Vollmachtgeber braucht nicht zu befürchten, dass der Bevollmächtigte sein gesamtes Vermögen verschenkt. Unter dem Aspekt der Vermögenssorge steht der Satz, dass Schenkungen in dem Rahmen erlaubt sind, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Lediglich bei einer Generalvollmacht gibt es keine Grenze.
Eine Kopie der Vorsorgevollmacht genügt. Hat der Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt, ist diese sofort mit der Erteilung wirksam. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde im Original in Besitz hat und vorlegen kann. Solange der Vollmachtgeber das Original der Vollmacht in seinem Besitz hat, kann der Bevollmächtigte nicht handeln.
Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht ist jederzeit möglich. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen – und zwar ohne Angaben von Gründen.
Durch meinen Kontakt zu JURADIREKT können Sie auf dieses Netzwerk zugreifen, das Sie in diesen Fällen berät und unterstützen kann.
Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich gerne an.
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier auf der Partnerseite von JURADIREKT.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2023-03-31 14:07:442024-01-12 18:59:51Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – jetzt regeln
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