Autoglasschaden – verbesserter Schaden-Service

Wer zahlt bei einem Glasschaden am Auto?

Sie kennen das: Sie fahren über die Landstraße oder Autobahn. Es gibt einen hellen Knall und ein Steinchen ist auf der Frontscheibe eingeschlagen und diese hat einen Sprung.

AutoGlasschaden 1Bei einem Glasschaden zahlt die Teilkaskoversicherung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wenn nur ein ein kleiner Schaden (ohne Sprung) außerhalb des Sichtfelds des Fahrers entstanden ist, kann die Scheibe oft repariert werden. In diesem Fall verzichten die meisten Versicherungsunternehmen auf die Selbstbeteiligung.

Dies gilt nicht, wenn die Scheibe nicht mehr repariert werden kann und sie ausgetauscht werden muss.

Das Gute: Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Hochstufung; der Schadenfreiheitsrabatt bleibt also unberührt.

Damit die Abwicklung für Sie so unkompliziert wie möglich läuft, können Sie sich auch direkt an mich wenden.

Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen und Sie für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen erhalten.

Haben Sie Ihr Auto (noch) nicht über mich versichert, benötige ich eine Kopie vom Fahrzeugschein und von der Versicherungspolice.

 

ICD12 – der bewährte Wohnimmobilien-Fonds

Gute Nachrichten für Anleger: Die Erfolgsgeschichte geht weiter! 

Wohnimmobilien-Fonds: ImmoChance Deutschland 12 Renovation Plus (ICD12)

 

DeckblattProspekt

Durch den Erfolg seiner Vorgänger startet der Fonds ICD12, bereits der sechste Alternative Investmentfonds (AIF) des Emissionshauses Primus Valor mit Sitz in Mannheim.

Auch mit Fonds Nr. 12 bleibt der Fonds-Initiator Primus Valor seiner seit nunmehr rund 17 Jahren bewährten Anlagestrategie der ICD-Reihe treu: Diese umfasst den günstigen Ankauf, die (insbesondere energetische) Optimierung sowie den Verkauf von (Bestands-)Wohnimmobilien in deutschen Ober- und Mittelzentren. Durch die breite Streuung auf zahlreiche Einzelobjekte an verschiedenen bundesweiten Standorten und die systematische Aufwertung des Fonds-Portfolios durch energetische Sanierung und Optimierung wird nicht nur eine größtenteils marktunabhängige Rendite erwirtschaftet, sondern auch bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen, welcher der aktuell enormen Wohnraumknappheit entgegenwirkt.

Wohnimmobilien sind seit dem Start der ICD-Reihe im Jahr 2007 die Kernkompetenz der Fonds. Doch besonders die Thematik „Corona“ hat noch einmal verdeutlicht, dass Sachwertanlagen – insbesondere in deutsche Wohnimmobilien – zurecht als krisensichere und äußerst wirtschaftliche Investition gelten. Die Leistungsbilanz belegt dies ebenfalls: Sämtliche ICDs haben die bisher jeweils prognostizierten Renditen erreicht oder teils deutlich übertroffen.

Der Fonds ICD 12 ist zudem erstmalig als sogenannter „Artikel-8-Fonds“ definiert.
„Artikel-8-Fonds“ berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte bei der Auswahl ihrer Anlageinstrumente.


Eckdaten des ICD12 

 

Auch im Fonds ICD12 ist es potenziellen Anlegern möglich, bereits ab 10.000 Euro Anlagesumme vom herausragenden Chance-Risiko-Profil dieser Anlageklasse zu profitieren. Gemäß Prospekt lässt der Fonds ICD12 einen Gesamtrückfluss von rund 140 Prozent erwarten!

 

– Geschlossener Publikums-AIF

– Voll durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reguliertes Investment

– Prospektiertes Eigenkapital zum Emissionsstart: 40 Mio. Euro

– Mindestbeteiligung: 10.000 Euro zzgl. 3,00 % Agio

– Basisszenario der prognostizierten Auszahlungen:
3,00 % p. a. für 2023, 3,50 % p. a. für 2024 – 2025,
4,00 % p. a. für 2026 – 2029, 116,75 % für 2030

– Prognostizierter Gesamtrückfluss: 141,25 %, zuzüglich Gewerbesteueranrechnung
(Basisszenario)

– Platzierungsfrist: bis zum 31.12.2023, mit Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024

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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – jetzt regeln

Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Tod sind Themen, die oft verdrängt werden. Neben der finanziellen Absicherung gehören aber auch die Patientenverfügung und besonders auch die Vorsorgevollmacht zu den unangenehmen Dingen, die man gerne verdrängt, die aber auch geregelt sein sollten.

Denn beispielsweise eine schwere Krankheit, wie ein Schlaganfall oder Demenz können zum plötzlichen Verlust eigener Entscheidungsfähigkeit führen. Die Folge im Normalfall: Das Betreuungsgericht wird einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der die Entscheidungen für die betroffene Person trifft.

Daher ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken über eine mögliche Vertretung im Ernstfall zu machen und eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu erstellen, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu bleiben und selbst über die eigenen finanziellen Angelegenheiten entscheiden zu können.

> > > Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall die eigenen Interessen vertritt und Entscheidungen trifft, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Sie ermöglicht es sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Ergänzend ist eine Patientenverfügung für den medizinischen Bereich notwendig. Für Unternehmer ist zudem eine Unternehmervollmacht wichtig, während Eltern eine Betreuungsvollmacht für ihre Kinder benötigen können.

Es ist alarmierend, dass 90 % der erwachsenen Deutschen keine Vorsorgevollmacht und 85 % keine Patientenverfügung haben.

Lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen und erstellen Sie die notwendigen Vollmachten! Die angeschlossenen Anwaltskanzleien garantieren die Rechtssicherheit. So bleiben Sie im Ernstfall handlungsfähig und wahren die eigene Selbstbestimmung!

Gesetzliche Grundlagen:

  • §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB dürfen für volljährige Personen andere Personen nur dann gültige Rechtsgeschäfte durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Eltern, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. 
  • 1814 Abs. 1, Satz 1 BGB: Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. 
  • 1814 Abs. 2, Satz 2 BGB: Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.

Die größten Irrtümer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:

  • Mein Ehepartner/Meine Eltern/Meine Kinder können mich im Notfall ja vertreten.
    Ohne Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung kann nicht einmal der eigene Ehepartner über die Dinge des anderen entscheiden. Das ab 2023 eingeführte Ehegatten-Notvertretungsrecht regelt nur eine Vertretung unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ausschließlich für den Gesundheitsbereich für maximal sechs Monate.
  • Vollmachten und Patientenverfügungen sind nur etwas für ältere Menschen.
    Bereits ab Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen z.B. Eltern ganz oder teilweise nicht mehr über ihre Kinder bestimmen oder Entscheidungen treffen.
  • Vollmachten müssen notariell beurkundet werden.
    Nein, eine Vollmacht benötigt grundsätzlich keine Beglaubigung oder notarielle Beglaubigung. Dies ist in den §§ 164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere in § 167 Abs. 2 BGB klar geregelt.
  • Vorsorgevollmachten regeln die Gesundheitsvorsorge.
    Eine Vorsorgevollmacht deckt die Gesundheitsvorsorge nicht ausreichend ab. Wer sich medizinisch absichern möchte, braucht in jedem Fall eine Patientenverfügung.
  • Mein Bevollmächtigter kann mein Vermögen „verschenken”.
    Der Vollmachtgeber braucht nicht zu befürchten, dass der Bevollmächtigte sein gesamtes Vermögen verschenkt. Unter dem Aspekt der Vermögenssorge steht der Satz, dass Schenkungen in dem Rahmen erlaubt sind, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Lediglich bei einer Generalvollmacht gibt es keine Grenze.
  • Eine Kopie der Vorsorgevollmacht genügt.
    Hat der Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht erteilt, ist diese sofort mit der Erteilung wirksam. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde im Original in Besitz hat und vorlegen kann. Solange der Vollmachtgeber das Original der Vollmacht in seinem Besitz hat, kann der Bevollmächtigte nicht handeln.
  • Ein Widerruf der Vorsorgevollmacht ist nicht möglich.
    Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen – und zwar ohne Angaben von Gründen.

Durch meinen Kontakt zu JURADIREKT können Sie auf dieses Netzwerk zugreifen, das Sie in diesen Fällen berät und unterstützen kann.

Bei Fragen hierzu sprechen Sie mich gerne an.

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier auf der Partnerseite von JURADIREKT.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jetzt erledigen

 

Gerade jetzt: Investieren in Aktien

Um den Aktienmarkt zu verstehen, lassen Sie uns eine kleine Beispielrechnung machen:

Einmal angenommen, Sie hätten 1970 einen Euro (bzw. 1,96 DM) auf ein Sparbuch gelegt und bis heute liegen lassen, hätten Sie heute (rund 51 Jahre später) rund Euro 2,70 (+170 %).

In Bundesanleihen investiert, dann hätten Sie heute 6,13 Euro , Ihr Geld also gut versechsfacht (+513 %).

Hätten Sie den gleichen Euro in Deutsche Aktien (Dax) investiert, wäre der Wert heute bei 25,27 Euro (+2427 %).

International in Aktien angelegt, wären aus dem ersten Euro immerhin 58,01 Euro geworden (+5701 %).MSCI World

Und das allen Krisen zum Trotz.

Viele versuchen, den optimalen Zeitpunkt zu treffen. Das ist aber quasi unmöglich und führt dazu, dass man gar nicht investiert, lieber abwartet und einem die Rendite komplett entgeht.

Heute kaufen wir die Aktien rund 10-15% billiger ein, als noch vor einem Jahr. Das ist also ein idealer Zeitpunkt um einzusteigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Optimal absichern 2

„Alle Jahre wieder…“ – Zeit für eine neue Kfz-Versicherung

Kennen Sie das auch? Sobald es auf den November zugeht, wird verglichen. Denn hier heißt es: jetzt wechseln! Neue Tarife für die Kfz-Versicherung motivieren zum Vergleichen und eine Beitragserhöhung auch zum Wechsel in eine günstigere Versicherung. So scheint es.

Neues zum ICD11

Mit Wohnimmobilien gegen die Inflation – neue „Objektübersicht“ des ICD11 // Informationen aus erster Hand beim Live-Webinar am 02.11.2022

Aktuell steht der Kapitalmarkt neuen Herausforderungen gegenüber und die Verunsicherung seitens Investoren nimmt zu. Gerade jetzt zeigen Sachwerte ihre Stärke und unterstreichen, warum sie essentieller Bestandteil jedes Anlageportfolios sein sollten.

In den letzten Monaten konnte ich Ihnen regelmäßig von lukrativen Ankäufen des aktuellen Wohnimmobilienfonds ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus (kurz: ICD11) berichten, darunter vielversprechende Objekte mit großen Wertsteigerungspotenzialen. Inzwischen hat der alternative Investmentfonds (AIF) ein attraktives Portfolio mit 1.150 Wohneinheiten an 25 bundesweiten Standorten aufgebaut.

Objektübersicht ICD11

Objektübersicht

Besonders in Zeiten hoher Inflation hat sich die Assetklasse Immobilien mehrfach als wertvoll erwiesen. Wo und wie also auch aktuell Ihr Kapital für Sie als Investor des jüngsten ICD-Fonds arbeitet, möchten ich Ihnen in der aktuellen Objektübersicht des ICD 11 aufzeigen.

 

 

 

 

 

 

 


Aufgrund der hohen Platzierungsgeschwindigkeit und dem aktuellen Stand von ca. 90 Mio. Euro Kommanditkapital nähert sich der ICD 11 seiner Ausplatzierung. Wer jetzt investiert, profitiert von der nunmehr 15-jährigen Expertise von Primus Valor, einem Fondsportfolio mit stabilem Cash-Flow sowie vielfältiger Wertsteigerungspotenziale dank der strategischen Ankäufe.

 

Save the Date: Live-Webinar am 02. November um 19:00 Uhr

Um Informationen, Einschätzungen und Ratschläge zur aktuellen Marktlage aus erster Hand zu erhalten, laden wir Sie herzlichst zu unserem Live-Webinar „Immobilieninvestments vor neuen Herausforderungen – Aktuelle Situation und Ausblick“ ein. Auch die weiteren Investments unserer Fonds-Familie werden hierbei thematisiert und in der anschließenden Fragerunde können Sie sich individuelle Fragen beantworten lassen.

Melden Sie sich noch heute über nachfolgenden Link an – wie gewohnt moderiert von Herrn Gordon Grundler als Vorstand der Primus Valor AG.

 

Webinaranmeldung

Anmeldung

 

Unter folgendem Link können Sie die Aufzeichnung zum Webinar „Immobilieninvestments vor neuen Herausforderungen – Aktuelle Situation und Ausblick“ der Primus Valor AG abrufen:

https://vimeo.com/768449079      Passwort: PVICD22

Hier finden Sie, ergänzend dazu, das 2-minütige Werbevideo zur Objektübersicht aus der Präsentation: https://vimeo.com/766893857/e8e6e8ff98?utm_source=email&utm_medium=vimeo-cliptranscode-201504&utm_campaign=29220

 


Weitere Infos zum ICD11

finden Sie hier

 

Für Gewerbe und Freiberufler wichtig: Schutz vor Cyber-Risiken!

Cyber-Crime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem aktuellen Bericht zur Bundeslage von einer Explosion solcher Straftaten seit Februar dieses Jahres.

Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Hunderttausende gehen.

Was ist in Cyber-Versicherungen abgesichert?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten
Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

 

Welche Kosten sind versicherbar?

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen.
Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
• Kosten für IT-Forensik
• Rechtsberatung
• Informationskosten
• Kreditüberwachungsdienstleistungen
• Kosten für Krisenmanagement
• Kosten für PR-Beratung
• Betriebsunterbrechungsschäden
• Vertragsstrafen (PCI)
• Lösegeldzahlungen
• Wiederherstellungskosten
• Sicherheitsverbesserungen

 

Können Cyber-Angriffe mich treffen?

Eine Karte in der man global aktuelle Angriffe sehen kann, finden Sie hier.

Aktuell sind mir verschiedene große aber auch kleine Unternehmen bekannt, die Opfer von Cyber-Angriffen wurden.
Prominente Beispiele:
TST, Worms
IHKs und DIHT, bundesweit
Die Haftpflichtkasse, Darmstadt
SRH-Gruppe, Heidelberg
HIPP, Pfaffenhofen
Caritas, München

und viele 10.000 mehr.

 

Und Privatpersonen?

Auch Privatpersonen werden angegriffen.
Besonders schlimm für die Betroffenen
Erpressungen (z.B. durch Verschlüsselungstrojaner),
Datendiebstahl,
Identitätsdiebstahl,
Betrug beim Onlinebanking (z.B. durch Phishing),

Auch für Privatpersonen gibt es günstigen und umfangreichen Versicherungsschutz, wenn man trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Cyber-Opfer wird.

Welche Risiken können Sie treffen?

Mailbombe

Mailbombe

 

DOS-Attacke

DOS-Attacke

 

Datenmissbrauch

Datenmissbrauch

 

Datensabotage

Datensabotage

 

Digitale Erpressung

Digitale Erpressung

 

 

Welche Kapitalanlagen in der Krise?

Oft werde ich von meinen Kunden gefragt, warum ich bestimmte Kapitalanlagen empfehle.

Daher hier meine Grundsätze:

  1. Niemals alle Eier in einen Korb!
    Aber was bedeutet das konkret?
    Am Nachmittag des 11. September 2001 saß ich, wie wohl fast alle Menschen, vor dem Fernseher: Eine Horror-Nachricht nach der anderen, der Börsenhandel wurde ausgesetzt, Katastrophen-Stimmung. Alle Börsenindizes rauschten in den Keller, sobald der Handel wieder möglich war. Dabei war es egal, ob man seine Aktienwerte breit gestreut hatte oder nur in Deutschland investiert war. Streuung in unterschiedliche Aktien ist an sich eine gute Sache. Aber nicht in dieser und den folgenden Krisen.
    Aktien (auch wenn breit gestreut) ist immer die gleiche Anlageklasse (Asset-Klasse).
    Deswegen empfehle ich auch und gerade heute: Investieren Sie auch in andere Asset-Klassen! Zum Beispiel: Immobilien
    Im Nachhinein waren Aktien dennoch eine hervorragende Wahl, die Rendite über Jahrzehnte entspricht rund 8% pro Jahr. Dennoch:
  2. Aktien nie auf Kredit
    Kaufen Sie keine Aktien auf Kredit. Auch wenn Ihre Bank es Ihnen anbietet.
    Lassen Sie es einfach.
  3. Nur in Anlagen, die ich verstehe!
    Hand aufs Herz:
    Verstehen Sie Bitcoin, Ethereum, Ripple, …?
    „Nein“
    Dann lassen Sie es. Wenn Sie nicht wissen, was das ist: Dann auch!
    Verstehen Sie neue Erden, Photovoltaik auf den Philippinen, Baum-Investments im Regenwald?
    „Nein“ – Sie kennen Sie Antwort.
  4. Zeithorizont beachten!
    „Aktien nie auf Termin!“ – bedeutet: wenn Sie wissen, dass Sie innerhalb von 3 Jahren an das Aktieninvestment ranmüssen, sollten Sie jetzt nicht investieren. Wenn Sie schon investiert sind, dann sollten Sie langsam aussteigen und verkaufen. Warum: Damit Sie gut schlafen.
  5. Steuern beachten, aber nicht nur
    Wenn ein Finanzprodukt sich ausschließlich wegen der vermeintlichen Steuerersparnis rechnet, ist Vorsicht geboten. Der Werbeslogan „heute keine Mehrwertsteuer zahlen“ gefällt uns Deutschen besser, als „20% Rabatt auf alles“.
    Gleichwohl muss sich jede Kapitalanlage auch „nach Steuern“ rechnen.
  6. Nie in überhitzte Märkte
    Ende der 90er Jahre bis ins Jahr 2000 gab es den „Neuer Markt Boom“: Internetaktien schossen aus dem Boden, 3 Jahre später war das investierte Kapital weitgehend weg. Es gab (zu) viele Blasen, die geplatzt sind. Auch bei Immobilien empfehle ich in Standorten wie München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Hamburg zur Vorsicht. Ich weiß nicht, ob das eine Blase ist, aber ich verstehe die Preise (s. oben) nicht mehr. Fakt ist aber auch: Wir brauchen in Deutschland im Jahr rund 400.000 neue Wohnungen. Warum? Wegen Abgang (Immobilien werden abgerissen), Zusammenlegung (1991 war die Wohnungsgröße pro Person bei 34,9 qm; 2021 bei 47,6 qm), Zuzug (insbesondere aus der EU). Gebaut werden rund 250.000 Wohnungen, seit Jahren.
  7. Inflation beachten!
    Eine einfache Rechnung:
    1. Sie haben 100.000 Euro auf dem Sparbuch, der Zinssatz für Ihr Geld ist bei 0% die Inflation bei 5%. Dann können Sie nächstes Jahr (obwohl Sie noch 100.000 Euro auf dem Konto haben) weil alles teurer wird, für 5.000 Euro weniger einkaufen.
    2. In Ihrem Tresor befindet sich Gold oder andere Edelmetalle?
      Die Preisentwicklung der Edelmetalle lag langfristig im Bereich der Inflationsrate. Aber kurz- und mittelfristig gibt es -wie bei allen Investments – Preis-/Kursschwankungen. In US-Dollar lag die durchschnittliche Preissteigerung im Zeitraum Mai 1975 bis Ende Mai 2022 bei knapp 5,2%.
    3. Sie besitzen 100.000 Euro in einem Aktienfonds. Dieser erzielt den durchschnittlichen Gewinn von 8% pro Jahr. 5% Inflation ab: Sie haben 3% verdient.
    4. Sie haben eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro, Sie bekommen 3.500 Euro Miete im Jahr, nicht umlagefähige Nebenkosten 500 Euro. Alles wird teurer. Dann bedeutet das, dass die Immobilie 105.000 Euro wert ist, die Miete auf 3.150 angepasst werden kann. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, haben Sie nichts gewonnen, nichts verloren: Sie können immer noch im (heutigen) Wert von 100.000 Euro einkaufen. Die Nebenkosten steigen auf 515 Euro. Sie verdienen an der Miete nach wie vor 3%.
    5. Auch hier haben Sie eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro, haben diese aber kreditfinanziert (2,5% Darlehenszins). Die Miete ist 3.000 Euro pro Jahr, nicht umlagefähige Nebenkosten 500. Alles kommt wie im oben genannten Beispiel, jedoch bleiben die Zinsen gleich und Sie können das Darlehen mit „entwertetem Geld“ zurückbezahlen. In diesem einfachen Beispiel haben Sie nichts investiert (das Geld für die Immobilie kommt ja von der Bank), die Miete zahlt Zinsen und Nebenkosten aber Sie haben 5.000 Euro „verdient“.
      (Es gibt auch Produkte, die haben das Darlehen schon eingebaut, verdienen also an der Inflation „automatisch“ mit, z.B. ICD11).

Wenn Sie Fragen haben:

Bad Kreuznach – vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen ein lukratives Direkt-Immobilieninvestment vorstellen.

Die Kurstadt Bad Kreuznach im gleichnamigen Landkreis in Rheinland-Pfalz dient als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und ist administrativer, kultureller und wirtschaftlicher Kern einer Region mit mehr als 150.000 Einwohnern.

Bad Kreuznach ist ein Standort mit beinahe Vollbeschäftigung.

Das Objekt „Baumstr. 24 und Steinkraut 5-15, 55543 Bad Kreuznach“:

 

Makrolage:

Kurstadt Bad Kreuznach

  • Rheinland-Pfalz
  • 51.000 Einwohner
  • Gute Verkehrsanbindung in die Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar
  • im Zentrum des Weinbaugebietes „Nahe“
  • Wirtschaftlich starker Standort
  • Deutlich unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote

Mikrolage:

  • Nahe der Innenstadt (ca. 1km)
  • Laufdistanz zum Oranienpark, Salinental und zur Nahe (ca. 10 Min)
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar
  • Nachbarschaftsbild geprägt durch Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Grund- und weiterführende Schulen vorhanden

Die Immobilie:

Objekt Bad Kreuznach

  • Baujahr 1951 – 1959
  • 12 Hauseingänge
  • Gesamtwohnfläche: 4.249 qm
  • 81 Zwei- bis Dreizimmerwohnungen
  • Funktionale Grundrisse
  • Wärmedämmverbundfassade 2020 und weitere Modernisierungen durchgeführt

Zur Umgebung in nächster Nähe:

  • Krankenhaus
  • Hauptbahnhof
  • Oranienpark
  • Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Busanschluss fußläufig erreichbar

 

Weil bewegte Bilder mehr sagen, als 1000 Worte, habe ich hier ein kurzes Video für Sie.

Weitergehende Infos finden Sie hier.

Für weitere Fragen

Welche Steuervorteile Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen können

BU-Versicherung

berufsunfähig!

Mehr als jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig. Aber neben den gesundheitlichen Problemen haben die Berufsunfähigen auch massive finanzielle Einbußen – mit katastrophalen Folgen.
Trotz des statistisch gesehen sehr hohen Risikos verfügen immer noch erschreckend wenige Berufstätige über Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Diese sichern gegen die finanziellen Folgen, wenn jemand seine berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.

Nur rund 19 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland verfügt überhaupt über eine private BU-Police und diese haben in den meisten Fällen eine zu niedrige BU-Rente abgesichert. BU-Renten unter 1000 Euro pro Monat ergeben überhaupt keinen Sinn! Weiterlesen