Neues zum ICD11

Mit Wohnimmobilien gegen die Inflation – neue „Objektübersicht“ des ICD11 // Informationen aus erster Hand beim Live-Webinar am 02.11.2022

Aktuell steht der Kapitalmarkt neuen Herausforderungen gegenüber und die Verunsicherung seitens Investoren nimmt zu. Gerade jetzt zeigen Sachwerte ihre Stärke und unterstreichen, warum sie essentieller Bestandteil jedes Anlageportfolios sein sollten.

In den letzten Monaten konnte ich Ihnen regelmäßig von lukrativen Ankäufen des aktuellen Wohnimmobilienfonds ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus (kurz: ICD11) berichten, darunter vielversprechende Objekte mit großen Wertsteigerungspotenzialen. Inzwischen hat der alternative Investmentfonds (AIF) ein attraktives Portfolio mit 1.150 Wohneinheiten an 25 bundesweiten Standorten aufgebaut.

Objektübersicht ICD11

Objektübersicht

Besonders in Zeiten hoher Inflation hat sich die Assetklasse Immobilien mehrfach als wertvoll erwiesen. Wo und wie also auch aktuell Ihr Kapital für Sie als Investor des jüngsten ICD-Fonds arbeitet, möchten ich Ihnen in der aktuellen Objektübersicht des ICD 11 aufzeigen.

 

 

 

 

 

 

 


Aufgrund der hohen Platzierungsgeschwindigkeit und dem aktuellen Stand von ca. 90 Mio. Euro Kommanditkapital nähert sich der ICD 11 seiner Ausplatzierung. Wer jetzt investiert, profitiert von der nunmehr 15-jährigen Expertise von Primus Valor, einem Fondsportfolio mit stabilem Cash-Flow sowie vielfältiger Wertsteigerungspotenziale dank der strategischen Ankäufe.

 

Save the Date: Live-Webinar am 02. November um 19:00 Uhr

Um Informationen, Einschätzungen und Ratschläge zur aktuellen Marktlage aus erster Hand zu erhalten, laden wir Sie herzlichst zu unserem Live-Webinar „Immobilieninvestments vor neuen Herausforderungen – Aktuelle Situation und Ausblick“ ein. Auch die weiteren Investments unserer Fonds-Familie werden hierbei thematisiert und in der anschließenden Fragerunde können Sie sich individuelle Fragen beantworten lassen.

Melden Sie sich noch heute über nachfolgenden Link an – wie gewohnt moderiert von Herrn Gordon Grundler als Vorstand der Primus Valor AG.

 

Webinaranmeldung

Anmeldung

 

Unter folgendem Link können Sie die Aufzeichnung zum Webinar „Immobilieninvestments vor neuen Herausforderungen – Aktuelle Situation und Ausblick“ der Primus Valor AG abrufen:

https://vimeo.com/768449079      Passwort: PVICD22

Hier finden Sie, ergänzend dazu, das 2-minütige Werbevideo zur Objektübersicht aus der Präsentation: https://vimeo.com/766893857/e8e6e8ff98?utm_source=email&utm_medium=vimeo-cliptranscode-201504&utm_campaign=29220

 


Weitere Infos zum ICD11

finden Sie hier

 

Für Gewerbe und Freiberufler wichtig: Schutz vor Cyber-Risiken!

Cyber-Crime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem aktuellen Bericht zur Bundeslage von einer Explosion solcher Straftaten seit Februar dieses Jahres.

Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Hunderttausende gehen.

Was ist in Cyber-Versicherungen abgesichert?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten
Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

 

Welche Kosten sind versicherbar?

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen.
Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
• Kosten für IT-Forensik
• Rechtsberatung
• Informationskosten
• Kreditüberwachungsdienstleistungen
• Kosten für Krisenmanagement
• Kosten für PR-Beratung
• Betriebsunterbrechungsschäden
• Vertragsstrafen (PCI)
• Lösegeldzahlungen
• Wiederherstellungskosten
• Sicherheitsverbesserungen

 

Können Cyber-Angriffe mich treffen?

Eine Karte in der man global aktuelle Angriffe sehen kann, finden Sie hier.

Aktuell sind mir verschiedene große aber auch kleine Unternehmen bekannt, die Opfer von Cyber-Angriffen wurden.
Prominente Beispiele:
TST, Worms
IHKs und DIHT, bundesweit
Die Haftpflichtkasse, Darmstadt
SRH-Gruppe, Heidelberg
HIPP, Pfaffenhofen
Caritas, München

und viele 10.000 mehr.

 

Und Privatpersonen?

Auch Privatpersonen werden angegriffen.
Besonders schlimm für die Betroffenen
Erpressungen (z.B. durch Verschlüsselungstrojaner),
Datendiebstahl,
Identitätsdiebstahl,
Betrug beim Onlinebanking (z.B. durch Phishing),

Auch für Privatpersonen gibt es günstigen und umfangreichen Versicherungsschutz, wenn man trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Cyber-Opfer wird.

Welche Risiken können Sie treffen?

Mailbombe

Mailbombe

 

DOS-Attacke

DOS-Attacke

 

Datenmissbrauch

Datenmissbrauch

 

Datensabotage

Datensabotage

 

Digitale Erpressung

Digitale Erpressung

 

 

Welche Kapitalanlagen in der Krise?

Oft werde ich von meinen Kunden gefragt, warum ich bestimmte Kapitalanlagen empfehle.

Daher hier meine Grundsätze:

  1. Niemals alle Eier in einen Korb!
    Aber was bedeutet das konkret?
    Am Nachmittag des 11. September 2001 saß ich, wie wohl fast alle Menschen, vor dem Fernseher: Eine Horror-Nachricht nach der anderen, der Börsenhandel wurde ausgesetzt, Katastrophen-Stimmung. Alle Börsenindizes rauschten in den Keller, sobald der Handel wieder möglich war. Dabei war es egal, ob man seine Aktienwerte breit gestreut hatte oder nur in Deutschland investiert war. Streuung in unterschiedliche Aktien ist an sich eine gute Sache. Aber nicht in dieser und den folgenden Krisen.
    Aktien (auch wenn breit gestreut) ist immer die gleiche Anlageklasse (Asset-Klasse).
    Deswegen empfehle ich auch und gerade heute: Investieren Sie auch in andere Asset-Klassen! Zum Beispiel: Immobilien
    Im Nachhinein waren Aktien dennoch eine hervorragende Wahl, die Rendite über Jahrzehnte entspricht rund 8% pro Jahr. Dennoch:
  2. Aktien nie auf Kredit
    Kaufen Sie keine Aktien auf Kredit. Auch wenn Ihre Bank es Ihnen anbietet.
    Lassen Sie es einfach.
  3. Nur in Anlagen, die ich verstehe!
    Hand aufs Herz:
    Verstehen Sie Bitcoin, Ethereum, Ripple, …?
    „Nein“
    Dann lassen Sie es. Wenn Sie nicht wissen, was das ist: Dann auch!
    Verstehen Sie neue Erden, Photovoltaik auf den Philippinen, Baum-Investments im Regenwald?
    „Nein“ – Sie kennen Sie Antwort.
  4. Zeithorizont beachten!
    „Aktien nie auf Termin!“ – bedeutet: wenn Sie wissen, dass Sie innerhalb von 3 Jahren an das Aktieninvestment ranmüssen, sollten Sie jetzt nicht investieren. Wenn Sie schon investiert sind, dann sollten Sie langsam aussteigen und verkaufen. Warum: Damit Sie gut schlafen.
  5. Steuern beachten, aber nicht nur
    Wenn ein Finanzprodukt sich ausschließlich wegen der vermeintlichen Steuerersparnis rechnet, ist Vorsicht geboten. Der Werbeslogan „heute keine Mehrwertsteuer zahlen“ gefällt uns Deutschen besser, als „20% Rabatt auf alles“.
    Gleichwohl muss sich jede Kapitalanlage auch „nach Steuern“ rechnen.
  6. Nie in überhitzte Märkte
    Ende der 90er Jahre bis ins Jahr 2000 gab es den „Neuer Markt Boom“: Internetaktien schossen aus dem Boden, 3 Jahre später war das investierte Kapital weitgehend weg. Es gab (zu) viele Blasen, die geplatzt sind. Auch bei Immobilien empfehle ich in Standorten wie München, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Hamburg zur Vorsicht. Ich weiß nicht, ob das eine Blase ist, aber ich verstehe die Preise (s. oben) nicht mehr. Fakt ist aber auch: Wir brauchen in Deutschland im Jahr rund 400.000 neue Wohnungen. Warum? Wegen Abgang (Immobilien werden abgerissen), Zusammenlegung (1991 war die Wohnungsgröße pro Person bei 34,9 qm; 2021 bei 47,6 qm), Zuzug (insbesondere aus der EU). Gebaut werden rund 250.000 Wohnungen, seit Jahren.
  7. Inflation beachten!
    Eine einfache Rechnung:
    1. Sie haben 100.000 Euro auf dem Sparbuch, der Zinssatz für Ihr Geld ist bei 0% die Inflation bei 5%. Dann können Sie nächstes Jahr (obwohl Sie noch 100.000 Euro auf dem Konto haben) weil alles teurer wird, für 5.000 Euro weniger einkaufen.
    2. In Ihrem Tresor befindet sich Gold oder andere Edelmetalle?
      Die Preisentwicklung der Edelmetalle lag langfristig im Bereich der Inflationsrate. Aber kurz- und mittelfristig gibt es -wie bei allen Investments – Preis-/Kursschwankungen. In US-Dollar lag die durchschnittliche Preissteigerung im Zeitraum Mai 1975 bis Ende Mai 2022 bei knapp 5,2%.
    3. Sie besitzen 100.000 Euro in einem Aktienfonds. Dieser erzielt den durchschnittlichen Gewinn von 8% pro Jahr. 5% Inflation ab: Sie haben 3% verdient.
    4. Sie haben eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro, Sie bekommen 3.500 Euro Miete im Jahr, nicht umlagefähige Nebenkosten 500 Euro. Alles wird teurer. Dann bedeutet das, dass die Immobilie 105.000 Euro wert ist, die Miete auf 3.150 angepasst werden kann. Wenn Sie die Immobilie verkaufen, haben Sie nichts gewonnen, nichts verloren: Sie können immer noch im (heutigen) Wert von 100.000 Euro einkaufen. Die Nebenkosten steigen auf 515 Euro. Sie verdienen an der Miete nach wie vor 3%.
    5. Auch hier haben Sie eine Immobilie im Wert von 100.000 Euro, haben diese aber kreditfinanziert (2,5% Darlehenszins). Die Miete ist 3.000 Euro pro Jahr, nicht umlagefähige Nebenkosten 500. Alles kommt wie im oben genannten Beispiel, jedoch bleiben die Zinsen gleich und Sie können das Darlehen mit „entwertetem Geld“ zurückbezahlen. In diesem einfachen Beispiel haben Sie nichts investiert (das Geld für die Immobilie kommt ja von der Bank), die Miete zahlt Zinsen und Nebenkosten aber Sie haben 5.000 Euro „verdient“.
      (Es gibt auch Produkte, die haben das Darlehen schon eingebaut, verdienen also an der Inflation „automatisch“ mit, z.B. ICD11).

Wenn Sie Fragen haben:

Bad Kreuznach – vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen ein lukratives Direkt-Immobilieninvestment vorstellen.

Die Kurstadt Bad Kreuznach im gleichnamigen Landkreis in Rheinland-Pfalz dient als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und ist administrativer, kultureller und wirtschaftlicher Kern einer Region mit mehr als 150.000 Einwohnern.

Bad Kreuznach ist ein Standort mit beinahe Vollbeschäftigung.

Das Objekt „Baumstr. 24 und Steinkraut 5-15, 55543 Bad Kreuznach“:

 

Makrolage:

Kurstadt Bad Kreuznach

  • Rheinland-Pfalz
  • 51.000 Einwohner
  • Gute Verkehrsanbindung in die Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar
  • im Zentrum des Weinbaugebietes „Nahe“
  • Wirtschaftlich starker Standort
  • Deutlich unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote

Mikrolage:

  • Nahe der Innenstadt (ca. 1km)
  • Laufdistanz zum Oranienpark, Salinental und zur Nahe (ca. 10 Min)
  • Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar
  • Nachbarschaftsbild geprägt durch Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Grund- und weiterführende Schulen vorhanden

Die Immobilie:

Objekt Bad Kreuznach

  • Baujahr 1951 – 1959
  • 12 Hauseingänge
  • Gesamtwohnfläche: 4.249 qm
  • 81 Zwei- bis Dreizimmerwohnungen
  • Funktionale Grundrisse
  • Wärmedämmverbundfassade 2020 und weitere Modernisierungen durchgeführt

Zur Umgebung in nächster Nähe:

  • Krankenhaus
  • Hauptbahnhof
  • Oranienpark
  • Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Busanschluss fußläufig erreichbar

 

Weil bewegte Bilder mehr sagen, als 1000 Worte, habe ich hier ein kurzes Video für Sie.

Weitergehende Infos finden Sie hier.

Für weitere Fragen

Welche Steuervorteile Sie mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen können

BU-Versicherung

berufsunfähig!

Mehr als jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig. Aber neben den gesundheitlichen Problemen haben die Berufsunfähigen auch massive finanzielle Einbußen – mit katastrophalen Folgen.
Trotz des statistisch gesehen sehr hohen Risikos verfügen immer noch erschreckend wenige Berufstätige über Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Diese sichern gegen die finanziellen Folgen, wenn jemand seine berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.

Nur rund 19 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland verfügt überhaupt über eine private BU-Police und diese haben in den meisten Fällen eine zu niedrige BU-Rente abgesichert. BU-Renten unter 1000 Euro pro Monat ergeben überhaupt keinen Sinn! Weiterlesen

Wichtiges für Skifahrer und Golfspieler

Ski

Wer in Italien auf die Skipiste will, muss seit Jahresbeginn einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen. Daher ist es wichtig, vor der Abreise eine Bestätigung seiner Privathaftpflichtversicherung (PHV) anzufordern und mitzunehmen. Ansonsten muss beim Skipasskauf eine Tagesversicherung die ja (bei bestehender PHV) überflüssig, aber eben nicht kostenlos ist, abgeschlossen werden. Professionelle Skirennfahrer benötigen spezielle Versicherungen.

 

 

 

 

Golf

Golfspieler sind seit Jahresbeginn nicht mehr über den Deutschen Golfverband (DGV) haftpflichtversichert. Amateure sind über ihre PHV abgesichert, jedoch ist bei jeder Versicherungsgesellschaft zu überprüfen, ob auch die Nutzung von Golf-Carts mitversichert ist. Golfprofis sind aber in der Regel nicht über die PHV versichert.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie

Neujahrsansprache

Das Thema Inflation wird uns alle sicher im Jahr 2022 betreffen.

Daher habe ich meine Neujahrsansprache diesem ernsten Thema gewidmet.

 

Wie Sie trotz Inflation Ihr Vermögen vergrößern und was Sie beachten sollten, erfahren Sie bei mir.

 

 

Dauerzustand Inflation

Inflation

Statistisches Bundesamt

„Inflation“, diesen Begriff kennen die meisten nur aus dem Geschichtsunterricht oder aus Ländern wie beispielsweise der Türkei.

Aber mit einer Inflationsrate von über 5% wird die „schleichende“ Geldentwertung für jeden von uns an der Tankstelle und beim Einkaufen konkret spürbar.

Viele melden sich bei mir, weil sie jetzt „Strafzinsen“ oder „Verwahrentgelte“ – in der Regel 0,5% auf Guthaben bei ihrer Bank zahlen müssen. Dass die Inflation eine 10mal so hohe Wertminderung bedeutet, ist vielen noch gar nicht bewusst.

Die Lösung: Inflationsresistente Kapitalanlagen.

Wie Sie damit Ihr Vermögen vergrößern und was Sie beachten sollten, erfahren Sie bei mir.

 

 

 

Vorab können Sie auch hier schon mal nachschauen:
https://mathiasenglert.de/der-not-not-groschen/
https://mathiasenglert.de/icd11/
https://mathiasenglert.de/nachhaltigkeit-auch-ein-thema-in-der-finanzwelt/

Änderungen 2022

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Gute Nachrichten vorweg

Der Grundfreibetrag erhöht sich

Der Grundfreibetrag steigt 2022 von 9.744 auf 9.948 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass Ledige erst ab der Überschreitung dieses Betrags Einkommensteuer zahlen müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.896 Euro im Jahr.

Corona-Bonus verlängert

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dabei sind Zahlungen bis zu 1.500 Euro drin – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Geld muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und soll die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern. Das gilt auch für 450-Euro-Jobs.

Änderung bei der Betriebsrente

Ab 2022 gilt eine neue Regelung bei der Entgeltumwandlung für Betriebsrenten. Dabei wird ein Teil des Lohns umgewandelt, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Viele Arbeitgeber leisten bereits freiwillig einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung; ab 2022 sind sie dazu verpflichtet. Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazugeben, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Grenzen, bis zu denen das Einkommen beitragspflichtig ist. Im Westen sinkt sie von 7.100 auf 7.050 Euro im Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) bleibt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze dieselbe wie 2021 und liegt weiter bei 58.050 Euro im Jahr. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert und liegt bei 64.350 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern.

Anpassungen bei der Rürup-Rente

Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung West sinkt von 104.400 Euro auf 103.800 Euro. Diese ist für die Rürup-Rente wichtig, auch Basisrente genannt. Von ihr hängt ab, wie viel Sparer 2022 maximal steuerlich absetzen können.

2021 liegt der Rürup-Höchstbeitrag bei 25.786,80 Euro, 2022 nur noch bei 25.638,60 Euro. Damit können Versicherte im kommenden Jahr weniger steuerlich absetzen. Da jedoch der prozentuale Anteil steigt, den das Finanzamt von den eingezahlten Rürup-Beiträgen berücksichtigt, steigt der maximal steuerlich absetzbare Anteil dennoch.

Das Finanzamt erkennt 2021 92 Prozent der Einzahlungen an.

2022 werden 94 Prozent berücksichtigt, sodass Sparer höchstens 24.100 absetzen können.

Die Höchstgrenzen beziehen sowohl die Beiträge in die private Rürup-Rente als auch Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke ein.

 

Jetzt die weniger guten Nachrichten

Höherer Steueranteil für Neurentner

2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82 Prozent, statt zuvor 81 Prozent. Von der Erhöhung sind nur Neurentner betroffen. Bei Bestandsrenten bleiben weiter 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Das gilt auch für Renten aus der Basisrente.

Garantiezins sinkt – Nachteile für neue Verträge

Nach Beschluss des Bundestags sinkt ab Januar der so genannte Garantiezins für Versicherungen von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Absenkung wird der Anteil der eingezahlten Versicherungsprämien, der angespart wird, schlechter verzinst und bringt so weniger Erträge. Das bedeutet: weniger Leistungen bei neuen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Versicherungen und andere Investments sind – weil keine Garantie dargestellt werden muss – nicht betroffen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie

 

 

Finanzierung: Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern

Die meisten Menschen können ihre eigene Immobilie nicht aus der Portokasse zahlen. Oft geht es um sehr hohe Summen, die finanziert werden. Daher lohnt es sich, bei die Wahl der optimalen Finanzierung genauer hinzuschauen.

Der Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Finanzierungskonzept bedeutet schnell etliche Tausend Euro mehr an Kosten.

Das gilt auch für bestehende Immobiliendarlehen, die nach 10 Jahren Zinsbindung verlängert werden müssen. Auch wenn Sie sich ursprünglich für eine längere Zinsbindungsfrist entschieden hatten – ab 10 Jahren nach Vollauszahlung des Darlehens existiert für die Darlehensnehmer in jedem Fall ein einseitiges Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten.

Die Zinsen sind in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gesunken. Damals waren noch Zinssätze von über 6 % bei 10-jähriger Zinsbindung üblich, seit 2015 liegen sie unter 2 % und aktuell sind Offerten unter 1 % normal. Ob die extreme Niedrigzinsphase noch länger andauert: Das weiß niemand.

Grafik Forward 1Tipp:

Oft ist es sinnvoll, nicht bis zum Ablauf der 10 Jahre zu warten, um neue Angebote einzuholen. Über ein sogenanntes Forward-Darlehen ist es möglich, bis zu 5 Jahre vor Ablauf des bestehenden Darlehens die aktuell günstigen Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu sichern. Der Zinsaufschlag für die vorzeitige Reservierung der Kondition liegt aktuell in der Regel nur bei 0,1 – 0,2 %. Sofern Sie von steigenden Zinsen in der Zukunft ausgehen, bietet ein Forward-Darlehen hohe Planungssicherheit und erhebliches Einsparpotenzial für Ihre Anschlussfinanzierung.