Das Altersvorsorgedepot kommt – der „Riester-Nachfolger“ ab 2027 einfach erklärt
Teike der privaten Altersvorsorge in Deutschland bekommen ein neues Gesicht. Am 8. Mai 2026 wurde die Reform endgültig beschlossen – zum 1. Januar 2027 tritt das sogenannte Altersvorsorgedepot in Kraft, oft auch als „Riester 2″ oder „Riester-Nachfolger“ bezeichnet. Das Ziel des Gesetzgebers: Die geförderte Altersvorsorge soll einfacher, verständlicher, günstiger und renditestärker werden. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was sich konkret ändert, wer profitiert – und warum gerade das Jahr 2026 für bestimmte Sparer eine wichtige Gelegenheit bietet.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Im Kern handelt es sich um ein kostengünstiges, transparentes Depot für die Altersvorsorge. Das Besondere: Es gibt erstmals die Möglichkeit, ganz ohne Beitragsgarantie zu sparen und damit stärker auf Renditechancen am Kapitalmarkt zu setzen. Wer lieber Sicherheit möchte, kann weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen – für diese gilt allerdings eine Kostenobergrenze von einem Prozent pro Jahr.
Anlegen können Sie unter anderem in ETFs, aktive Investmentfonds (auch auf Anleihen) sowie in alternative Anlagen wie Infrastrukturfonds. Nicht erlaubt sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Zertifikate. Umschichtungen innerhalb des Depots bleiben steuerfrei.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Förderung wird vereinfacht und an den Eigenbeitrag gekoppelt: Statt fixer Zulagen bei einem einkommensabhängigen Mindestbeitrag gibt es künftig eine prozentuale Förderung. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 50 Prozent Zulage, auf den darüber hinausgehenden Betrag bis 1.800 Euro nochmals 25 Prozent – insgesamt also bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr. Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro, und Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro.
Neu ist auch, dass der Kreis der Förderberechtigten erweitert wird: Künftig können praktisch alle Selbstständigen profitieren, ebenso Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie etwa Ärzte. Außerdem fällt der Zwang zur lebenslangen Verrentung weg – neben einer lebenslangen Rente ist nun auch ein reiner Auszahlplan bis zum Alter von 85 Jahren möglich. Das Mindestrentenalter steigt allerdings von 62 auf 65 Jahre.
Über die geförderten 1.800 Euro hinaus können Sie zusätzlich bis zu 5.040 Euro jährlich ungefördert einzahlen, sodass ein Gesamtbeitrag von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich ist.
Auch an die Nachteile denken: die Besteuerung im Rentenalter
Bei aller Begeisterung über Zulagen und Renditechancen gehört zur ehrlichen Betrachtung auch die Kehrseite. An der steuerlichen Behandlung ändert sich nämlich nichts: Die Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot werden in der Auszahlphase voll nachgelagert versteuert. Das bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge in der Ansparphase aus steuerlich gefördertem Einkommen leisten, die spätere Rente beziehungsweise die Auszahlungen im Ruhestand dann aber in voller Höhe Ihrem persönlichen Steuersatz unterliegen.
Für viele ist das dennoch vorteilhaft, weil der individuelle Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ausfällt als im Berufsleben. Garantiert ist das jedoch nicht – wer im Alter über hohe Einkünfte verfügt, kann auch in eine spürbare Steuerlast geraten. Hinzu kommt, dass im Zuge der Standardisierung künftig keine Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeits- oder umfassende Hinterbliebenenabsicherung mehr möglich sind; die Hinterbliebenenvorsorge beschränkt sich auf eine optionale Rentengarantiezeit. Diese Punkte sollten Sie bei Ihrer Entscheidung von Anfang an mitbedenken.
Warum eine „Überzahlung“ sinnvoll sein kann
Ein häufig übersehener, aber attraktiver Baustein ist die Möglichkeit der sogenannten Überzahlung. Über den geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro hinaus dürfen Sie zusätzlich bis zu 5.040 Euro jährlich (rund 420 Euro monatlich) einzahlen – insgesamt also bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
Der Charme dabei: Dieser zusätzliche Teil wird rechtlich wie ein Vertrag der dritten Schicht behandelt. Das bringt zwei spürbare Vorteile gegenüber dem geförderten Teil. Erstens ist dieses Guthaben deutlich flexibler – Sie können es bei Bedarf zu 100 Prozent entnehmen, während der geförderte Teil an die Auszahlregeln gebunden ist. Zweitens fällt die Besteuerung in der Auszahlphase milder aus: Statt der vollen nachgelagerten Versteuerung gilt hier das günstigere Halbeinkünfteverfahren.
So lassen sich in einem einzigen Depot die staatliche Förderung des geförderten Teils und die steuerlich attraktivere, flexible Vermögensbildung des überzahlten Teils sinnvoll kombinieren. Gerade für alle, die mehr zur Seite legen möchten als die geförderten 1.800 Euro, kann das eine elegante Lösung sein – ob und in welchem Umfang sich das für Sie lohnt, hängt allerdings von Ihrer persönlichen Situation ab.
Warum 2026 für manche der richtige Zeitpunkt ist
Bis Ende 2026 gilt die bisherige Riester-Förderung weiter. Für bestimmte Gruppen – insbesondere Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener – ist das alte Modell wegen der vergleichsweise geringen Eigenbeiträge oft sogar vorteilhafter. Wer zu dieser Gruppe gehört, sollte prüfen, ob sich ein Abschluss noch in diesem Jahr lohnt.
Sollten Sie einen bestehenden Vertrag wechseln?
Bestehende Riester-Verträge laufen grundsätzlich unverändert mit den alten Regeln weiter. Ein Wechsel ins neue System ist auf Antrag möglich, aber nicht automatisch immer die bessere Wahl. Online-Broker werben zwar offensiv mit einfachen Wechselmöglichkeiten, doch ob sich das lohnt, hängt von vielen Faktoren ab – etwa von bestehenden Garantien, Kostenstrukturen, Rentenfaktoren, Restlaufzeiten, steuerlichen Auswirkungen und Ihrer persönlichen Lebenssituation. Diese Abwägung sollte man nicht mit einem einzigen Häkchen treffen.
Mein Rat für Sie
So einfach und transparent das neue Modell auch beworben wird – selbsterklärend ist es nicht. Gerade in der Anfangsphase lohnt sich eine fundierte, anbieterunabhängige Beratung, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Gerne prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, welche Variante zu Ihren Zielen passt und ob Sie 2026 noch eine bestehende Chance nutzen sollten.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Riester-Förderung weiter.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft unverändert mit den bisherigen Regeln weiter. Ein Wechsel ins neue System ist auf Antrag möglich, sollte aber individuell geprüft werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich, bis zu 300 Euro pro Kind und einmalig 200 Euro für junge Berufseinsteiger – bei einem Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro im Jahr.
Wie werden die Auszahlungen im Rentenalter besteuert?
Der geförderte Teil wird in der Auszahlphase voll nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Der ungeförderte Überzahlungsteil wird dagegen nur nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert.
Gibt es noch eine Garantie?
Wahlweise ja: Es gibt Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Das reine Altersvorsorgedepot kommt dagegen ganz ohne Garantie aus und setzt stärker auf Renditechancen.
Für wen lohnt sich noch ein Abschluss in 2026?
Vor allem für Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener kann die bisherige Förderung vorteilhafter sein.
So einfach und transparent das neue Modell auch beworben wird – eine individuelle Prüfung Ihrer Situation lohnt sich. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Altersvorsorge.
Erheblich Steuern sparen und Vermögen aufbauen mit einer Denkmalwohnung
Eine Anlage, die gleich drei Wünsche verbindet – einen beständigen Sachwert, laufende Mieteinnahmen und erhebliche Steuervorteile: Das ist die Idee hinter der denkmalgeschützten Immobilie. Aktuell stelle ich Ihnen ein besonderes Objekt vor, das ich für interessierte Kapitalanleger begleite: das liebevoll sanierte Gründerzeithaus am Zöllnerplatz in Chemnitz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✓ Historisches Baudenkmal (Gründerzeit) in zentraler Lage im Stadtteil Schloßchemnitz
- ✓ kleines Objekt mit nur 9 lichtdurchfluteten Eigentumswohnungen auf 5 Etagen, ca. 64 – 123 m² Wohnfläche
- ✓ erhöhte Abschreibung nach § 7i EStG über 12 Jahre für Kapitalanleger
- ✓ KfW-Förderung (Programme 159 und 261) mit niedrigen Zinsen und garantierten Tilgungszuschüssen bis 32.500 Euro
- ✓ Aufzug in jeder Etage, hofseitige Balkone und Loggien, eigenes Kellerabteil je Wohnung
- ✓ Echtholzparkett, Fußbodenheizung, moderne Designbäder, schnelles Internet/HD-Anschlüsse
- ✓ Zertifiziertes ecohome® / KfW-Effizienzhaus, baubegleitende TÜV-Qualitätsüberwachung
- ✓ Vermietungs- und Verwaltungs-Service vor Ort durch den Bauträger
Ihr Steuervorteil als Kapitalanleger

Der besondere Reiz einer Denkmalimmobilie liegt in der Förderung durch den Gesetzgeber. Wer eine sanierte Denkmalimmobilie vermietet, kann den Sanierungsanteil voraussichtlich nach § 7i EStG über zwölf Jahre erhöht abschreiben. Je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto stärker wirkt dieser Hebel – aus einem Teil Ihrer Steuerlast wird auf diese Weise Vermögen. Wie groß der Effekt in Ihrem konkreten Fall ausfällt, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab; das rechnen wir gemeinsam (und mit Ihrem Steuerberater) sauber durch.
Aktuelle Preisliste und Verfügbarkeiten auf Anfrage – fordern Sie gerne das vollständige Exposé an.
Standort: Chemnitz – die wachsende Metropole
Chemnitz ist die drittgrößte Stadt Sachsens und zählt zu den am stärksten wachsenden Industriestädten Deutschlands – getragen von Weltkonzernen und Mittelstand wie dem Volkswagen-Motorenwerk, Niles-Simmons und der Technischen Universität. 2025 war Chemnitz Kulturhauptstadt Europas. Im Stadtteil Schloßchemnitz ist die Einwohnerzahl gegenüber 2021 um 4,4 Prozent gewachsen. Bei gleichzeitig schrumpfendem Wohnungsbestand der letzten Jahre profitieren Anleger in nachgefragten Lagen: Steigt die Nachfrage, steigt der Wert Ihrer Immobilie.
Das Objekt liegt zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt – die Bushaltestelle ist rund 70 Meter entfernt, der Schlossteich als grünes Naherholungsgebiet etwa 800 Meter, der Hauptbahnhof zu Fuß in 14 Minuten, Leipzig mit dem Zug in rund einer Stunde. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheke und Schule liegen in wenigen Gehminuten.
Erfahrener Partner
Hinter dem Projekt steht ein auf denkmalgeschützte Immobilien spezialisierter Bauträger mit über 25 Jahren Markterfahrung, der die Sanierung über den gesamten Lebenszyklus begleitet – von der Planung über den Bau bis zur Vermietung und Verwaltung vor Ort.
Interesse?
Die Verbindung aus Sachwert, Steuervorteil und wachsendem Standort macht solche Objekte erfahrungsgemäß schnell vergeben. Fordern Sie jetzt das vollständige Exposé an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin – wir prüfen gemeinsam, ob die Anlage zu Ihren Zielen passt, und ich begleite Sie auf Wunsch auch bei der Finanzierung.
Alle Angaben sind unverbindlich und beruhen auf den Unterlagen des Bauträgers. Verbindlich sind allein der notarielle Kaufvertrag und die Teilungserklärung samt Plänen und Baubeschreibung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab; diese Hinweise ersetzen keine Steuerberatung.
GKV-Reform 2026: Beiträge rauf, Leistungen runter – ist jetzt der richtige Moment für die private Krankenversicherung?
Die Schlagzeilen der letzten Wochen sind eindeutig: Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer – und gleichzeitig wird gespart. Wer gut verdient, zahlt Jahr für Jahr mehr, ohne dafür mehr zu bekommen. Höchste Zeit, einmal nüchtern zu prüfen, ob die private Krankenvollversicherung (PKV) für Sie die planbarere und oft auch leistungsstärkere Alternative ist.
Was ist das Problem in der Krankenversicherung / Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Kranken-, Pflege- und auch die Rentenversicherung sind über das Umlageverfahren finanziert. Im Wesentlichen finanzieren die Beiträge der Berufstätigen die Leistungen der „Älteren“. Das ist nicht nur in der Rentenversicherung so, sondern auch in der Kranken- aber besonders auch in der Pflegeversicherung. Und weil diese jungen Beitragszahler nicht geboren sind, leiden diese Systeme unter massivem Geldmangel.

Was gerade in der Politik passiert – und was es für Sie bedeutet
Die Bundesregierung hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. April 2026 beschlossen, allein für 2027 soll ein Einsparvolumen von rund 16 Milliarden Euro erreicht werden. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren; die meisten Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für gesetzlich Versicherte bedeutet das unter anderem höhere Zuzahlungen bei Medikamenten – der Mindestbetrag steigt von 5 auf 7,50 Euro (die Spanne künftig 7,50 bis 15 Euro) und wird danach jährlich angepasst. Hinzu kommen pauschale Vergütungsbremsen bei Ärzten, Kliniken und Herstellern sowie weitere Leistungseinschnitte, über die offen diskutiert wird. Die Richtung ist klar: mehr Eigenbeteiligung, strafferer Leistungskatalog.
Der Beitrag steigt – gleich doppelt
Hinzu kommt: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen liegt 2026 bei rund 2,9 Prozent – er hat sich in wenigen Jahren nahezu verdoppelt. Und über die jährlich angehobene Beitragsbemessungsgrenze wird ein immer größerer Teil Ihres Einkommens mit Beiträgen belegt. 2026 wurde sie auf 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr) angehoben; für 2027 ist bereits eine weitere, außerordentliche Erhöhung zusätzlich zur „normalen“ Anpassung geplant. Für Gutverdiener heißt das: ein GKV-Höchstbeitrag, der spürbar über 1.100 Euro (+ mind. 220 Euro für die Pflegeversicherung) im Monat klettert – ganz unabhängig davon, ob Sie überhaupt zum Arzt gehen.
Was die private Krankenvollversicherung anders macht
In der PKV richtet sich Ihr Beitrag nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach dem gewählten Leistungsumfang, Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand bei Eintritt. Steigt Ihr Gehalt, steigt Ihr Beitrag deshalb nicht. Vor allem aber sind Ihre Leistungen vertraglich fest zugesichert – sie können nicht per Gesetz einfach gekürzt werden. Genau das ist in der aktuellen Lage Gold wert: Was in Ihrem Vertrag steht, bleibt drin. Dazu kommen oft Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, ein Krankentagegeld in Höhe des Nettoeinkommens, freie Arztwahl und kürzere Wartezeiten auf Termine.
Für wen sich der Schritt besonders lohnt
Besonders attraktiv ist die PKV für gut verdienende Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr), für Selbstständige und Freiberufler. Für jüngere Menschen mit gutem Einkommen kann sie langfristig sowohl bei den Leistungen aber auch beim Beitrag klar punkten. Wichtig: Für die PKV entscheidend ist immer die Leistung, nie der günstigere Beitrag.
Worauf Sie unbedingt achten sollten
Damit aus dem Wechsel ein echter Gewinn wird, kommt es auf die richtige Wahl an: solide kalkulierte Tarife statt billiger Lockangebote, ausreichende Altersrückstellungen, die den Beitrag im Alter dämpfen, und einen leistungsstarken, stabilen Versicherer. Wichtig zu wissen: Auch PKV-Beiträge können steigen, und die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist später nur eingeschränkt möglich. Deshalb ist eine ehrliche, individuelle Beratung hier durch nichts zu ersetzen – gerade, wenn Kinder mitversichert werden sollen.
Jetzt Klarheit gewinnen – bevor die nächste Erhöhung kommt
Sie fragen sich, ob sich der Wechsel für Sie rechnet, oder möchten Ihren bestehenden Tarif auf Leistung und Beitragsstabilität prüfen lassen? Lassen Sie uns gemeinsam und ergebnisoffen Ihre Situation durchrechnen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Gespräch – ich begleite Sie durch die Entscheidung.
Stand der politischen Angaben: Juni 2026. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren; Änderungen sind bis zur endgültigen Verabschiedung möglich.

