BGH-Urteil: Silikonfugenschäden

defekte SilikonfugeSilikonfugen-Urteil des BGH: Was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz?

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 236/20) sorgt für Gesprächsstoff im Bereich der Wohngebäudeversicherung – und betrifft viele Immobilienbesitzer und Mieter direkt: Es geht um Schäden durch undichte Silikonfugen beispielsweise in der Dusche.

Hintergrund: Was ist passiert?

Über viele Jahre wurden Schäden durch undichte Silikonfugen – zum Beispiel zwischen Duschwanne und Wand – von Gebäudeversicherern meist anstandslos ersetzt. Dabei war die Rechtslage alles andere als eindeutig: Die Versicherungsbedingungen (etwa die VGB 2008) regelten diese Art von Feuchtigkeitsschäden nicht explizit. Es wurde diskutiert, ob solche Fugen zur Wasserversorgungseinrichtung gehören oder nicht.

Was hat der BGH entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2021 nun Klarheit geschaffen – allerdings nicht im Sinne der Versicherten:
Schäden durch undichte Silikonfugen gelten nicht als Leitungswasserschäden im Sinne der Wohngebäudeversicherung. Die Fuge ist laut Urteil eine Wartungsfuge, die regelmäßig auf Dichtheit zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern ist. Kommt es durch mangelnde Wartung zu Feuchtigkeitsschäden, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung.

Der verhandelte Fall zeigt, wie teuer es werden kann: Ein unscheinbarer Riss in der Silikonfuge führte zu einem Schaden von über 17.500 Euro!

Bedeutet das nun schlechteren Schutz?

Nicht unbedingt – denn viele Versicherer haben auf das Urteil kundenfreundlich reagiert. Trotz des klaren Richterspruchs behalten sie ihre bisherige Regulierungspraxis bei und zahlen freiwillig auch bei derartigen Schäden. Dennoch gibt es erste Anbieter, die sich auf das Urteil berufen und eine Leistung verweigern.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Eigentümer (wenn Sie vermieten, sollten Sie mit der Hausverwaltung sprechen) sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung. Wichtig zu wissen:

  • Manche Versicherer zahlen weiterhin – andere nicht. Wenn Sie nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei mir nach.
  • Die Regulierung hängt also zunehmend vom gewählten Anbieter
    • So schreibt beispielsweise die Württembergische Privatkunden in den nächsten Wochen an, um die Mitversicherung zu vereinbaren, bis dahin werden Silikonfugenschäden erstattet.
    • Die VHV und die Domcura haben erklärt, diese Schäden (auch weiterhin) zu ersetzen.
    • Die AXA / DBV zahlt nicht.

Eine regelmäßige Wartung der Silikonfugen ist wirklich wichtig, um Folgeschäden zu vermeiden, denn die beste Versicherung ist die, die man nicht braucht.

 

 

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