Ruhestandsplanung – Steuern beim Schenken & Erben | Mathias Englert



Ruhestandsplanung

Steuern beim Schenken & Erben rechtssicher senken – mit Struktur, Timing und klarer Strategie

Vermögenden Familien und Einzelpersonen helfe ich dabei, Vermögen zu Lebzeiten klug zu übertragen, Steuern zu senken (oft auch ganz zu vermeiden) und den Nachlass so zu ordnen, dass die nächsten Generationen profitieren.

Illustration der Steuerlast in zweiFällen

Illustration der Steuerlast in zwei Fällen
Ohne professionelles Konzept steigt die Steuerlast und fehlende Liquidität wird zum Problem.

Das Problem – hohe Schenkungs- & Erbschaftsteuern

Ohne professionelles Konzept entstehen für Erben und Beschenkte hohe Steuerzahlungen und Liquiditätsengpässe. Drei Beispiele (vereinfachte Rechenwege, Härtefall, Versorgungsfreibetrag und Erbkosten sind nicht berücksichtigt):

Beispiel A: Großes Depot als Erbschaft

Ausgangslage: Vater vererbt seiner Tochter ein Depot von 1.200.000 €. Steuerklasse I (Kind), Freibetrag 400.000 €.

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 1.200.000 € − 400.000 € = 800.000 €
  • Tarif (Klasse I, 600.000–6.000.000): 19 %
  • Steuerlast (vereinfachte Berechnung): = 152.000 €
  • Folge: sofortige Liquidität nötig – ggf. Notverkauf von Wertpapieren
Kernproblem: Einmalbetrag treibt Progression und Liquiditätsdruck.

Beispiel B: Schenkung ohne Zeitschiene

Ausgangslage: Großmutter schenkt der Enkelin 900.000 € auf einmal. Steuerklasse I (Enkel), Freibetrag 200.000 €.

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 700.000 € − 200.000 € = 700.000 €
  • Tarif (Klasse I, 600.000–6.000.000): = 19 %
  • Steuerlast: = 133.000 €
  • Folge: unnötig hohe Schenkungssteuer
Kernproblem: Sehr hohe Steuerbelastung bei Geldgeschenken.

Beispiel C: Schenkung an eine nicht verwandte Person (Geliebte, Patenkind, …)

Ausgangslage: Eine nicht verwandte Person (z. B. Lebensgefährtin) erhält 200.000 € als Schenkung. Steuerklasse III (nicht verwandt), Freibetrag 20.000 €.

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 € − 20.000 € = 180.000 €
  • Tarif (Klasse III): 30 %
  • Steuerlast: = 54.000 €
Kernproblem: Sehr hohe Steuerbelastung bei Nicht-Verwandten.

Die häufigsten Ursachen

  • „Über Geld spricht man nicht“ – deshalb fehlt das steuerliche Konzept.
  • Bewertungsregeln werden nicht genutzt (z. B. das Verschenken /Vererben von Renten statt Einmalzahlungen und der Ausnutzung von niedrigen steuerlichen Werten bei bestimmten Finanzanlagen).
  • Steuerberater kennen die Regeln zur Versteuerung – aber in der Regel nicht die Produkte, die die Lösungen bringen

Lösungen um die Schenkungs- & Erbschaftsteuer zu reduzieren

1) Rente statt Kapital übertragen – mit Cash-Option

Statt einen großen Kapitalbetrag zu schenken/zu vererben, wird eine laufende Rente übertragen. Für die Steuer zählt der kapitalisierte Rentenwert — dieser ist niedriger als der Einmalbetrag. Mit einer Cash-Option bleibt die spätere (Teil-)Kapitalentnahme möglich (tarifabhängig).

  • Niedriger steuerlicher Ansatz durch Kapitalisierung der Renten
  • Planbare Zahlungen für die Begünstigten
  • Flexibilität via Cash-Option (Entnahme zu späterem Zeitpunkt)

Rechenbeispiel (vereinfacht): Aus 1.200.000 € wird eine jährliche Rente von 48.000 € gebildet. Bei einem (beispielhaften, da altersabhängigen) Kapitalisierungsfaktor von 10 ergäbe sich ein steuerlicher Wert von ca. 480.000 €. Nach Abzug 400.000 € Freibetrag (Kind) bleiben 80.000 € steuerpflichtig ⇒ Steuer = 8.800 € (11 %) statt = 152.000 € beim Einmalbetrag.

Ablaufgrafik zur Rentenübertragung mit Cash-Option

Ablaufgrafik zur Rentenübertragung mit Cash-Option
Rente übertragen – später (teilweise) kapitalisieren.

Faktor und Bewertung hängen von Alter, Laufzeit und gesetzlichen Parametern ab. Individuelle Prüfung nötig.

2) Finanzanlagenbaustein mit niedrigem steuerlichen Wertansatz

Die schenkungs-/erbschaftsteuerlichen Werte (Bemessungsgrundlagen) bestimmter Finanzanlagen (z. B. ausgewählte Publikums-AIF) werden bei der Schenkungs-/Erbschaftsteuer sehr niedrig angesetzt. Das führt zu einer niedrigerer Steuerlast als bei Depots oder Geld gleicher nominaler Höhe.

  • Strukturierter Vermögensbaustein mit ggf. reduziertem Wertansatz
  • Nachfolgefreundlich einbindbar (Schenkung/Erbfall)

Rechenbeispiel (vereinfacht): Schenkung eines Beteiligungsanteils im Nennwert 900.000 €. Angenommener steuerlicher Wertansatz 30 % ⇒ 270.000 €. Beim Kind bleiben nach 400.000 € Freibetrag ⇒ 0 € steuerpflichtig ⇒ Steuer = 0 €.

Schema zur Vermögensstruktur mit Beteiligungsbaustein

Schema zur Vermögensstruktur mit Beteiligungsbaustein
Vermögen strukturieren und steuerliche Bewertung aktiv mitdenken.

Booster: Freibeträge taktisch nutzen

Zusätzlich lassen sich Freibeträge – nachrangig – im 10-Jahres-Rhythmus staffeln und über mehrere Schenker nutzen (z. B. Eltern/Großeltern). Das reduziert die Bemessungsgrundlage weiter.

So läuft die Zusammenarbeit

1 · Analyse

Gemeinsam prüfen wir Ihre persönlichen Ziele, Familienstruktur, Vermögen & Liquiditätsbedarf und bestehende Testamente/Vollmachten.

2 · Strukturvorschlag

Maßnahmenplan mit Zeitschiene (Schenkungen), Liquiditätskonzept, Auswahl passender Bausteine (z. B. Rente mit Cash-Option, Beteiligungen).

3 · Umsetzung

Koordination mit Steuerberater, laufende Begleitung und jährlicher Review.

Häufige Fragen

  • Wie lassen sich Freibeträge optimal nutzen?
  • Was ist die Cash-Option bei Renten?
  • Welche Rolle spielen Beteiligungen?

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Diskret, fundiert und auf Ihre Familie zugeschnitten. Ich freue mich auf das Gespräch.

Wichtige Hinweise: Diese Inhalte ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Eine Umsetzung erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Kapitalanlagen unterliegen Chancen und Risiken; Wertschwankungen und Verlustrisiken sind möglich. Keine Empfehlung zum Erwerb einer bestimmten Anlage. Es gelten die gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen.


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