Das Altersvorsorgedepot kommt – der „Riester-Nachfolger“ ab 2027 einfach erklärt
Teike der privaten Altersvorsorge in Deutschland bekommen ein neues Gesicht. Am 8. Mai 2026 wurde die Reform endgültig beschlossen – zum 1. Januar 2027 tritt das sogenannte Altersvorsorgedepot in Kraft, oft auch als „Riester 2″ oder „Riester-Nachfolger“ bezeichnet. Das Ziel des Gesetzgebers: Die geförderte Altersvorsorge soll einfacher, verständlicher, günstiger und renditestärker werden. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was sich konkret ändert, wer profitiert – und warum gerade das Jahr 2026 für bestimmte Sparer eine wichtige Gelegenheit bietet.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Im Kern handelt es sich um ein kostengünstiges, transparentes Depot für die Altersvorsorge. Das Besondere: Es gibt erstmals die Möglichkeit, ganz ohne Beitragsgarantie zu sparen und damit stärker auf Renditechancen am Kapitalmarkt zu setzen. Wer lieber Sicherheit möchte, kann weiterhin Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie wählen – für diese gilt allerdings eine Kostenobergrenze von einem Prozent pro Jahr.
Anlegen können Sie unter anderem in ETFs, aktive Investmentfonds (auch auf Anleihen) sowie in alternative Anlagen wie Infrastrukturfonds. Nicht erlaubt sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Hebelprodukte und Zertifikate. Umschichtungen innerhalb des Depots bleiben steuerfrei.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die Förderung wird vereinfacht und an den Eigenbeitrag gekoppelt: Statt fixer Zulagen bei einem einkommensabhängigen Mindestbeitrag gibt es künftig eine prozentuale Förderung. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhalten Sie 50 Prozent Zulage, auf den darüber hinausgehenden Betrag bis 1.800 Euro nochmals 25 Prozent – insgesamt also bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr. Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro, und Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro.
Neu ist auch, dass der Kreis der Förderberechtigten erweitert wird: Künftig können praktisch alle Selbstständigen profitieren, ebenso Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie etwa Ärzte. Außerdem fällt der Zwang zur lebenslangen Verrentung weg – neben einer lebenslangen Rente ist nun auch ein reiner Auszahlplan bis zum Alter von 85 Jahren möglich. Das Mindestrentenalter steigt allerdings von 62 auf 65 Jahre.
Über die geförderten 1.800 Euro hinaus können Sie zusätzlich bis zu 5.040 Euro jährlich ungefördert einzahlen, sodass ein Gesamtbeitrag von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich ist.
Auch an die Nachteile denken: die Besteuerung im Rentenalter
Bei aller Begeisterung über Zulagen und Renditechancen gehört zur ehrlichen Betrachtung auch die Kehrseite. An der steuerlichen Behandlung ändert sich nämlich nichts: Die Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot werden in der Auszahlphase voll nachgelagert versteuert. Das bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge in der Ansparphase aus steuerlich gefördertem Einkommen leisten, die spätere Rente beziehungsweise die Auszahlungen im Ruhestand dann aber in voller Höhe Ihrem persönlichen Steuersatz unterliegen.
Für viele ist das dennoch vorteilhaft, weil der individuelle Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ausfällt als im Berufsleben. Garantiert ist das jedoch nicht – wer im Alter über hohe Einkünfte verfügt, kann auch in eine spürbare Steuerlast geraten. Hinzu kommt, dass im Zuge der Standardisierung künftig keine Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeits- oder umfassende Hinterbliebenenabsicherung mehr möglich sind; die Hinterbliebenenvorsorge beschränkt sich auf eine optionale Rentengarantiezeit. Diese Punkte sollten Sie bei Ihrer Entscheidung von Anfang an mitbedenken.
Warum eine „Überzahlung“ sinnvoll sein kann
Ein häufig übersehener, aber attraktiver Baustein ist die Möglichkeit der sogenannten Überzahlung. Über den geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro hinaus dürfen Sie zusätzlich bis zu 5.040 Euro jährlich (rund 420 Euro monatlich) einzahlen – insgesamt also bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
Der Charme dabei: Dieser zusätzliche Teil wird rechtlich wie ein Vertrag der dritten Schicht behandelt. Das bringt zwei spürbare Vorteile gegenüber dem geförderten Teil. Erstens ist dieses Guthaben deutlich flexibler – Sie können es bei Bedarf zu 100 Prozent entnehmen, während der geförderte Teil an die Auszahlregeln gebunden ist. Zweitens fällt die Besteuerung in der Auszahlphase milder aus: Statt der vollen nachgelagerten Versteuerung gilt hier das günstigere Halbeinkünfteverfahren.
So lassen sich in einem einzigen Depot die staatliche Förderung des geförderten Teils und die steuerlich attraktivere, flexible Vermögensbildung des überzahlten Teils sinnvoll kombinieren. Gerade für alle, die mehr zur Seite legen möchten als die geförderten 1.800 Euro, kann das eine elegante Lösung sein – ob und in welchem Umfang sich das für Sie lohnt, hängt allerdings von Ihrer persönlichen Situation ab.
Warum 2026 für manche der richtige Zeitpunkt ist
Bis Ende 2026 gilt die bisherige Riester-Förderung weiter. Für bestimmte Gruppen – insbesondere Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener – ist das alte Modell wegen der vergleichsweise geringen Eigenbeiträge oft sogar vorteilhafter. Wer zu dieser Gruppe gehört, sollte prüfen, ob sich ein Abschluss noch in diesem Jahr lohnt.
Sollten Sie einen bestehenden Vertrag wechseln?
Bestehende Riester-Verträge laufen grundsätzlich unverändert mit den alten Regeln weiter. Ein Wechsel ins neue System ist auf Antrag möglich, aber nicht automatisch immer die bessere Wahl. Online-Broker werben zwar offensiv mit einfachen Wechselmöglichkeiten, doch ob sich das lohnt, hängt von vielen Faktoren ab – etwa von bestehenden Garantien, Kostenstrukturen, Rentenfaktoren, Restlaufzeiten, steuerlichen Auswirkungen und Ihrer persönlichen Lebenssituation. Diese Abwägung sollte man nicht mit einem einzigen Häkchen treffen.
Mein Rat für Sie
So einfach und transparent das neue Modell auch beworben wird – selbsterklärend ist es nicht. Gerade in der Anfangsphase lohnt sich eine fundierte, anbieterunabhängige Beratung, die Ihre individuelle Situation berücksichtigt. Gerne prüfe ich mit Ihnen gemeinsam, welche Variante zu Ihren Zielen passt und ob Sie 2026 noch eine bestehende Chance nutzen sollten.
Häufige Fragen (FAQ)
Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gilt die bisherige Riester-Förderung weiter.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er läuft unverändert mit den bisherigen Regeln weiter. Ein Wechsel ins neue System ist auf Antrag möglich, sollte aber individuell geprüft werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 540 Euro Grundzulage jährlich, bis zu 300 Euro pro Kind und einmalig 200 Euro für junge Berufseinsteiger – bei einem Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro im Jahr.
Wie werden die Auszahlungen im Rentenalter besteuert?
Der geförderte Teil wird in der Auszahlphase voll nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Der ungeförderte Überzahlungsteil wird dagegen nur nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert.
Gibt es noch eine Garantie?
Wahlweise ja: Es gibt Varianten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Das reine Altersvorsorgedepot kommt dagegen ganz ohne Garantie aus und setzt stärker auf Renditechancen.
Für wen lohnt sich noch ein Abschluss in 2026?
Vor allem für Familien, Alleinerziehende und Geringverdiener kann die bisherige Förderung vorteilhafter sein.
So einfach und transparent das neue Modell auch beworben wird – eine individuelle Prüfung Ihrer Situation lohnt sich. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Altersvorsorge.


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