Änderungen 2022

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Gute Nachrichten vorweg

Der Grundfreibetrag erhöht sich

Der Grundfreibetrag steigt 2022 von 9.744 auf 9.948 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass Ledige erst ab der Überschreitung dieses Betrags Einkommensteuer zahlen müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.896 Euro im Jahr.

Corona-Bonus verlängert

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dabei sind Zahlungen bis zu 1.500 Euro drin – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Geld muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und soll die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern. Das gilt auch für 450-Euro-Jobs.

Änderung bei der Betriebsrente

Ab 2022 gilt eine neue Regelung bei der Entgeltumwandlung für Betriebsrenten. Dabei wird ein Teil des Lohns umgewandelt, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Viele Arbeitgeber leisten bereits freiwillig einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung; ab 2022 sind sie dazu verpflichtet. Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazugeben, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Grenzen, bis zu denen das Einkommen beitragspflichtig ist. Im Westen sinkt sie von 7.100 auf 7.050 Euro im Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) bleibt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze dieselbe wie 2021 und liegt weiter bei 58.050 Euro im Jahr. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert und liegt bei 64.350 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern.

Anpassungen bei der Rürup-Rente

Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung West sinkt von 104.400 Euro auf 103.800 Euro. Diese ist für die Rürup-Rente wichtig, auch Basisrente genannt. Von ihr hängt ab, wie viel Sparer 2022 maximal steuerlich absetzen können.

2021 liegt der Rürup-Höchstbeitrag bei 25.786,80 Euro, 2022 nur noch bei 25.638,60 Euro. Damit können Versicherte im kommenden Jahr weniger steuerlich absetzen. Da jedoch der prozentuale Anteil steigt, den das Finanzamt von den eingezahlten Rürup-Beiträgen berücksichtigt, steigt der maximal steuerlich absetzbare Anteil dennoch.

Das Finanzamt erkennt 2021 92 Prozent der Einzahlungen an.

2022 werden 94 Prozent berücksichtigt, sodass Sparer höchstens 24.100 absetzen können.

Die Höchstgrenzen beziehen sowohl die Beiträge in die private Rürup-Rente als auch Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke ein.

 

Jetzt die weniger guten Nachrichten

Höherer Steueranteil für Neurentner

2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82 Prozent, statt zuvor 81 Prozent. Von der Erhöhung sind nur Neurentner betroffen. Bei Bestandsrenten bleiben weiter 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Das gilt auch für Renten aus der Basisrente.

Garantiezins sinkt – Nachteile für neue Verträge

Nach Beschluss des Bundestags sinkt ab Januar der so genannte Garantiezins für Versicherungen von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Absenkung wird der Anteil der eingezahlten Versicherungsprämien, der angespart wird, schlechter verzinst und bringt so weniger Erträge. Das bedeutet: weniger Leistungen bei neuen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Versicherungen und andere Investments sind – weil keine Garantie dargestellt werden muss – nicht betroffen.

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