Die richtige Versicherung für E-Bikes & Pedelecs

Pedelec

E-Bike

Klassische Radfahrer kennen es: Man fährt mit großer Anstrengung den Hügel hoch, da wird man plötzlich von einigen sich munter unterhaltenden Senioren überholt. Erst auf den zweiten Blick erkennt man: Die betagten Herrschaften fahren mit Elektro-Unterstützung: E-Bikes.

E-Bikes – auch Pedelecs genannt – werden immer beliebter. Auf Deutschlands Straßen sind inzwischen mehr als zwei Millionen Elektrofahrräder unterwegs. Aber auch bei der jüngeren Generation sind E-Bikes groß im Kommen, zum Beispiel bei den Mountenbikern. Wichtig: Vor dem E-Bike-Fahren auf die passende Absicherung achten!

Wer auf ein motorisiertes Zweirad umsteigt, sollte allerdings zunächst prüfen, ob er ausreichend abgesichert ist.

Erstens: Die richtige Haftpflichtversicherung

Sie springt ein, wenn der Radler oder E-Biker einen Unfall verursacht und andere Personen verletzt oder Sachen (meist andere Fahrzeuge) beschädigt. Welcher Versicherungsumfang notwendig ist, hängt von der Art des Rades ab:

Pedelec: Das Pedal Electric Cycle („Pedelec“) leistet dem Fahrer ausschließlich während des Tretens Unterstützung. Der Motor zur Trethilfe hat maximal 250 Watt und schaltet sich ab, wenn 25 km/h erreicht sind. Verkehrsrechtlich ist das Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Daher besteht keine Versicherungspflicht, also kein Versicherungskennzeichen. Die Nutzung des Rads ist in der Regel – aber nicht immer(!) – über die normale private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherungssumme sollte jedoch mindestens fünf Millionen Euro betragen. Warum so hoch? Denken Sie z.B. an Personenschäden, lebenslang an den Rollstuhl gebunden etc.
Wichtig: Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist nötig, denn in manchen Policen sind diese Zweiräder ausdrücklich ausgenommen.

S-Pedelec: Das sind die flotteren Schwestern des Pedelecs. Sie bringen eine Motorleistung von 500 Watt auf die Straße, und die Tretunterstützung hört erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Daher benötigt ein S-Pedelec eine Betriebserlaubnis, muss im Gegensatz zum klassischen Pedelec selbst versichert werden und ein Versicherungskennzeichen tragen.

Sonstige E-Bikes: Diese Radtypen können sogar komplett motorbetrieben fahren, der Radler müsste also gar nicht treten. Ihre Motoren leisten zwischen 500 und 4.000 Watt. Rechtlich gelten sie als Kleinkraftrad. Folge: Betriebserlaubnis, gesonderte Versicherung und Versicherungskennzeichen sind Pflicht.

 

Zweitens: Schutz gegen Diebstahl

Fahrräder oder Pedelecs bis max. 25 km/h können gegen Diebstahl über die Hausratversicherung mit abgedeckt werden.

Eine spezielle Fahrradkaskoversicherung lohnt sich darüber hinaus bei sehr hochwertigen und teuren Rädern und leistet auch bei selbstverschuldeten Unfällen. Versichern lassen sich alle Räder bis zu einem Kaufpreis von 10.000 Euro.

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