BU-Versicherung

Einkommensverluste im Krankheitsfall

Was passiert mit Ihrem Einkommen, wenn Sie (noch) von dem Ertrag Ihrer eigenen Arbeitskraft leben und so krank werden, dass Sie arbeitsunfähig sind?

Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen; eine für Sie als Arbeitnehmer bessere Vereinbarung kann getroffen werden. Sofern Sie als gesetzlich Versicherter über diesen Zeitraum hinaus arbeitsunfähig sind, zahlt Ihnen die Krankenkasse nach den ersten 6 Wochen das Krankengeld. Sind Sie privat versichert, ist im Normalfall ein individuelles Krankentagegeld über Ihre Private Krankenversicherung (PKV) versichert und Sie bekommen dieses ausgezahlt.

Hinweise zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Vereinfacht berechnet beträgt der Zahlbetrag des Krankengelds etwas weniger als 80 % des Nettoeinkommens, maximal werden aber pro Monat 2.676 Euroausgezahlt. Die Lücke zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld beträgt demnach mindestens 20 %; bei Gutverdienern entsteht eine erheblich größere Lücke.

Ob Selbständige, die in der GKV versichert sind, überhaupt Krankengeld erhalten, hängt davon ab, ob sie diesen Schutz aktiv in die Krankenversicherung eingeschlossen haben. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen gezahlt, die Zeiten der Lohnfortzahlung werden davon abgezogen. In der PKV Versicherte können selbst wählen, ob, ab wann und wie hoch der versicherte Tagessatz sein soll. Genau hierin liegt die Gefahr, dass sich beispielsweise durch Gehaltserhöhungen Lücken aufbauen, die Ihnen nicht bewusst oder bekannt sind.

TIPP:

Finanzielle Verpflichtungen bestehen auch im Krankheitsfall ungemindert weiter. Gesetzlich Versicherte sollten daher die Lücke berechnen lassen und durch eine private Krankentagegeldversicherung schließen.

Für privat Versicherte gilt: Bei Gehaltserhöhungen muss der Tagessatz angepasst werden. Diese Anpassung sollte schnellstmöglich erfolgen. Hier ist zu beachten, dass mit jeder Änderung ggf. auch neue Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Je nach Gesundheitszustand kann es hier abweichende Beiträge für das Krankentagegeld geben.

 

 

0 Kommentare

Dein Kommentar

Want to join the discussion?
Feel free to contribute!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert