Post von der deutschen Rentenversicherung
Was die jährliche Renteninformation aussagt
Ab dem Alter von 27 Jahren werden gesetzlich Rentenversicherte regelmäßig über ihre mutmaßlichen Alterseinkünfte informiert (Voraussetzung: 5 Jahre Rentenbeiträge bezahlt). Das sorgt wegen der prognostizierten Höhe nicht immer für Freudentränen. Viele verstehen das Schreiben zudem falsch. Hier ein paar Erläuterungen:
Die Renteninformation wird an über 30 Millionen Versicherte jährlich versandt und beinhaltet die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für die Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch für die Altersrente. Außerdem enthält das Schreiben eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.
Basis dafür ist die Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Die Renteninformation wird dabei immer auf der aktuellen Rechtslage berechnet. Anpassungen im Rentenrecht, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen, werden berücksichtigt. Denn: Die Höhe der Renten hängt davon ab, wie lange und wie viel in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Derzeit erhalten Versicherte in den alten Bundesländern mit einem Durchschnittsverdienst von 40.551 Euro (Stand 2020, vorläufig) einen Entgeltpunkt, der einen Rentenwert in Höhe von 33,05 Euro bedeutet. Wenn jemand also beispielsweise immer das Durchschnittseinkommen verdient und 47 Jahre eingezahlt hat, bekommt er später eine (Brutto-)Rente von 1553 Euro.
Fällt der Verdienst entsprechend geringer aus, sinkt auch die Anzahl der Entgeltpunkte. Analog dazu verhält es sich bei Einkommen, die über dem Durchschnitt liegen. Hier erhält der Versicherte mehr als einen Entgeltpunkt, allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 82.800 Euro (das sind dann rund 2,05 Entgeltpunkte). Darüber sind sowohl die Höhe der Beiträge als auch die Anzahl der Entgeltpunkte gedeckelt.
Die Renteninformation soll dem Versicherten eine Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge bieten. Und die ist in den meisten Fällen dringend notwendig, worauf in der Renteninformation auch hingewiesen wird.
Achtung: alles brutto
Daneben gibt es bei der Interpretation der Angaben einiges zu beachten. Beispielsweise, dass es sich bei den angegeben Beträgen um Bruttowerte handelt. Von der Rente sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen. Durch die große Rentenreform 2005 wurde bestimmt, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig wird. Wer 2020 in Rente geht, muss 80% seiner Rente versteuern. Dieser Satz steigt um einen 1%-Punkt pro Jahr bis auf 100% im Jahr 2040. Die gesetzliche Krankenkasse schlägt mit 7,3% plus Zusatzbeitrag zu Buche, die Pflegeversicherung mit 3,05% – bei Kinderlosen mit 3,3%.
Die in der Renteninformation prognostizierte Rente berücksichtigt nicht die Folgen des Kaufkraftverlustes (Inflation). Auf der Rückseite der Renteninformation ist daher ein konkretes Berechnungsbeispiel zum Kaufkraftverlust abgedruckt. Gleichzeitig werden dann aber auch Beträge genannt, wie sich die Rente bei einer jährlichen angenommenen Erhöhung von ein beziehungsweise zwei Prozent entwickeln würde. Aber auch der Hinweis darauf, dass die Renten in Zukunft geringer steigen werden als die Löhne, fehlt nicht.
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