Wildunfälle vermeiden – richtig handeln
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat kürzlich wieder seine alljährliche Unfallstatistik veröffentlicht. Und das mit gutem Grund: Pünktlich zu Beginn des Herbsts passieren einfach wieder mehr Wildunfälle. Etwa 268.000 Wildunfälle wurden allein im Jahr 2018 von den KFZ-Versicherungen verzeichnet. Übrigens zeigt die Statistik, dass April und Mai sowie November und Dezember die Monate mit den höchsten Wildunfällen sind.
Wildschweinrotten sorgen insbesondere im Frühjahr für ein um 20% gesteigertes Unfallaufkommen. Zum Ende des Jahres, nämlich in der Brunftzeit, sind an den Unfällen eher Hirsche beteiligt. In Zahlen bedeutet das für die KFZ-Versicherer für das Jahr 2018 mehr als 2.800 EUR pro Wildunfall mit PKW. Durch Wildunfälle sind die wirtschaftlichen Schäden gegenüber 2017 um rund 2 Prozent gestiegen, nämlich auf 757 Millionen Euro.
Was können Autofahrer tun?
Die KFZ-Versicherer geben den Rat, den Warnschildern, die auf Wildwechsel aufmerksam machen, mehr Beachtung zu schenken und angemessen zu fahren. Wiesen-, Feld- und Waldränder bergen ein hohes Risiko für Wildwechsel. Deshalb ist dort besondere Vorsicht geboten. Im Fall, dass am Straßenrand oder direkt auf der Straße Wild auftaucht, gilt:
- Bremsen
- Fernlicht abblenden
- Hupen
- Ruhe bewahren
Starten Sie bloß keine waghalsigen Ausweichmanöver! In der Regel gilt nämlich, dass der Zusammenprall mit einem Tier glimpflicher abläuft, als wenn Sie auf ein anderes Auto oder einen Baum aufprallen.
Sollte es zu einem Wildunfall gekommen sein, befolgen Sie am besten diese Punkte:
- Sichern der Unfallstelle: Warnblinker einschalten, Warndreieck in einiger Entfernung aufstellen
- Benachrichtigung der Polizei (110)
- Nicht in das Geschehen eingreifen! Die Bergung eines verletzten oder getöteten Tieres ist Aufgabe des Jagdpächters oder Försters, aber nicht von Ihnen!
- Dokumentation: Machen Sie Fotos vom Unfallort, von Ihrem PKW und auch vom Wild. So kann Ihre Versicherung den Schaden schneller bearbeiten.
- Lassen Sie sich vom Jagdpächter, Förster oder der Polizei den Wildunfall bescheinigen.
- Melden Sie Ihrer Versicherung den Schaden zeitnah – und zwar bevor Spuren beseitigt sind, beispielsweise das Fahrzeug in der Werkstatt war
Fahrzeugschäden, verursacht durch Haarwild, werden von der Teilkasko übernommen. Gute Versicherer haben in ihren Bedingungen den Umfang sogar erweitert, sodass auch Unfälle mit bestimmten oder auch sämtlichen Tieren (beispielsweise Vögel) eingeschlossen sind. Übrigens kommt immer wieder die Frage auf, wie sich Wildschäden auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt auswirken. Die gute Nachricht ist: gar nicht.
Bei Fragen zu Ihrer KFZ-Versicherung:
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