Immer noch sinnvoll: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger den automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer verhindern.

Blog-Beitrag geändert 22.1.2023

 

Was ist der Freistellungsauftrag?

Kreditinstitute (Banken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften …) sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer an das Finanzamt direkt abzuführen. Kapitalerträge wie Zinserträge, Dividenden, sowie Erlöse aus Aktien- und Fondsverkäufen werden besteuert.

Jedoch steht jedem Anleger ein jährlicher Freibetrag zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Um die direkte Abführung der Abgeltungssteuer bis zur Höhe des Freibetrags zu verhindern, kann der Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.

Wenn der Freistellungsauftrag dem Kreditinstitut vorliegt, werden lediglich die Steuern auf die Erträge oberhalb der im Freistellungsauftrag erteilten Grenze, abgeführt. Die jeweiligen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge zu melden.

 

Was ist der Unterschied zwischen dem Freistellungsauftrag und dem Sparerpauschbetrag?

Bei dem Freistellungsauftrag handelt es sich um den Antrag, mit dem die unmittelbare Abführung der Abgeltungssteuer verhindert wird. Der Sparerpauschbetrag ist der konkrete Freibetrag, der nicht versteuert werden muss. Der Freistellungsauftrag stellt somit eine Möglichkeit dar, den Pauschbetrag im laufenden Jahr geltend zu machen und nicht erst rückwirkend im Zuge einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurückzuholen.

 

Über welche Höhe kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden?

Freistellungsaufträge dürfen bei einem oder mehreren Kreditinstituten in Höhe des Sparerpauschbetrages gestellt werden. Dieser beträgt jährlich insgesamt 1000 € pro Sparer und bei Ehepaaren zusammengenommen 2000 € (Übrigens: 1993 war der steuerfreie Betrag bei Ledigen umgerechnet 3119 €!)

Dabei bezieht sich dieser Betrag auf die Summe aller gestellten Freistellungsaufträge innerhalb eines Jahres.

Zusätzliche Werbungskosten werden seit 2009 nicht mehr anerkannt.

Wichtig: Alle gestellten Freistellungsaufträge innerhalb eines Jahres dürfen zusammen nicht den Sparerpauschbetrag von 1000 € (2000 € bei Ehepartnern) überschreiten. Überhöhte Freistellungsaufträge können Steuerhinterziehung darstellen. Hier finden Sie ein Formular (pdf / word) für den persönlichen Gebrauch, in das Sie alle Freistellungsaufträge eintragen können.

 

Nichtveranlagungsbescheinigung

Kapitalerträge müssen gar nicht versteuert werden, auch wenn sie über dem Sparerfreibetrag liegen, wenn die sogenannte „Nichtveranlagungsbescheinigung“ vorliegt. Diese Sonderregelung gilt beispielsweise für Sparer, deren jährliches Einkommen unterhalb der Grenze des Grundfreibetrags (10.908 € im Jahr 2024) liegt. Dann fällt überhaupt keine Einkommensteuer an. Dies ist vor allem für Kinder, Rentner oder Studenten relevant.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) muss beim Finanzamt beantragt und dem entsprechenden Kreditinstitut vorgelegt werden. Sie ist drei Jahre lang gültig, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht ändern.

 

Ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll?

Prinzipiell ist es immer sinnvoll, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Im besten Fall geschieht dies unmittelbar bei der Eröffnung eines neuen Depots oder Kontos.

 

Wie wird ein Freistellungsauftrag erteilt?

Ein Freistellungsauftrag muss beim jeweiligen Finanzdienstleister, in der Regel also bei Ihrer Bank, beantragt werden. Dies kann entweder auf postalischem Weg oder online passieren. Folgendes sollte der Auftrag in jedem Fall enthalten:

Der Antrag muss einen konkreten Betrag enthalten, für den keine Abgeltungsteuer abgeführt werden soll.

Seit 2011 muss jeder Freistellungsauftrag die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Antragstellers enthalten. Andernfalls ist der Auftrag nicht wirksam.

Tipp: Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid links oben.

Der Freistellungsauftrag gilt stets vom ersten Januar bis zum 31. Dezember. Ein unbefristeter Freistellungsauftrag verlängert sich automatisch.

Tipp: Sie sollten Ihrer Bank mitteilen, ob der erteilte Freistellungsauftrag befristet oder unbefristet gültig ist.

 

Lässt sich ein bereits erteilter Freistellungsauftrag ändern?

Ein bereits erteilter Freistellungsauftrag kann geändert werden. Die Änderungen müssen dem entsprechenden Finanzunternehmen jedoch bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres mitgeteilt werden.

Tipp: Die nachträgliche Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrages für das laufende Kalenderjahr kann sich lohnen. In manchen Fällen kann auf diesem Weg eine Steuerrückerstattung in die Wege geleitet werden.

 

Was tun, wenn es zu spät für Änderungen ist?

Werden Ihre Kapitalerträge zu hoch besteuert, besteht die Möglichkeit, überschüssige Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen und zurückzuholen.

 

Bei welchen Anlagen ist ein Freistellungsauftrag nicht möglich?

Bei unternehmerischen Beteiligungen, beispielsweise alternativen Investmentfonds oder Direktinvestments (Container, Wechselkoffer usw.) ist kein Freistellungsauftrag nötig / möglich.

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