Jetzt Baukindergeld beantragen
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragt werden. Zehn Jahre lang wird damit die eigene Immobilie vom Staat mit jährlichen Zahlungen gefördert – vorausgesetzt es lebt ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch im Haushalt. Der Antrag muss im KfW-Online-Zuschussportal gestellt werden.
Das Baukindergeld stellt eine staatliche Förderung für die selbstgenutzte Immobilie dar, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 bei der halbstaatlichen KfW-Bank beantragt werden kann. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Familien 75.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind gibt.
Dann werden immerhin 1.200 Euro für jedes Kind für zehn Jahre finanziell bezuschusst.
Obwohl zunächst noch darüber diskutiert wurde, den Immobilienkauf nur bis maximal 120 Quadratmetern zu fördern, um den finanziellen Rahmen zu wahren, wurde diese Idee gestrichen. Die Quadratmeterzahl hat keinen Einfluss auf den Erhalt des Immobilienförderungsmittels haben.
Details:
· Bis zu 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind
· Kinder gelten, solange ein Kindergeldanspruch besteht
· Für Haus oder Wohnung
· Für Neubau oder Gebrauchtimmobilien
· Förderzeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 (Kaufvertrag oder Baugenehmigung muss in diesem Zeitraum liegen)
· Keine Wohnflächenbegrenzung
· Bundesweit
· Keine Rückzahlung des Zuschusses
· Der Antrag für das Baukindergeld kann erst nach Einzug in die neuen vier Wände gestellt werden
· Definition Haushaltseinkommen: Das zu versteuernde Einkommen, des Antragsstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft. Es gilt das Durchschnittseinkommen des letzten und vorletzten Kalenderjahrs.
Der Link zum Zuschussantrag: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/
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