Schule – ein rechtsfreier Raum?

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Tagtäglich machen Kinder in Deutschland das was man von ihnen erwartet – Quatsch. Sie albern herum ohne sich großartig Gedanken über mögliche Folgen ihres Handels zu machen. Meistens geht das ja glimpflich aus – was aber wenn es zu einem Personenschaden kommt?

„Sekunde, für genau diese Fälle gibt es ja die Privathaftpflichtversicherung“, denken Sie wahrscheinlich jetzt. Doch für exakt diese Fälle fehlt leider die Haftungsgrundlage. Denn nach §§ 104-106 SGB VII ist der Schüler in einer allgemeinbildenden Schule nur zum Ersatz des Personenschadens verpflichtet, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Vorsatz ist jedoch bei Handlungen von Kindern sehr schwer, wenn fast unmöglich, nachzuweisen. Dann wäre auch die Privathaftpflichtversicherung leistungsfrei – sie zahlt bei Vorsatz nicht.

 

Letztendlich bedeutet das, dass es keine Erstattungsleistungen für Ansprüche geben kann, die ein in der Schule oder Kindergarten Geschädigter gegen den Schädiger richtet. Kein Schmerzensgeld, kein Verdienstausfall oder sonstige Geldforderungen.

 

Was hiervon nicht berührt wird, ist das Thema der Aufsichtspflichtverletzung. Bekanntermaßen wird diese ja während der Schulzeit auf die Lehrer übertragen. Da es einem einzigen Lehrer jedoch unmöglich ist jeden Schüler permanent im Auge zu behalten und dennoch zu unterrichten bzw. als Pausenaufsicht alle Schüler zu beobachten, wird es oft so sein, dass dem Lehrer keine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

 

Schüler und Kindergartenkinder stehen natürlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bekanntlich ist die finanzielle Absicherung bei genau dieser jedoch sehr überschaubar. So beträgt die mtl. Unfallrente bei einer 50%igen Invalidität gerade einmal 330 Euro (s. unten).

 

Bei einem selbst verschuldeten Unfall in der Freizeit gibt es gar keine Leistung.

 

Um hier für das eigene Kind präventiv tätig zu sein, ist eine private Unfallabsicherung unverzichtbar. Selbst hohe Absicherungen sind hier für wenige Euro im Monat zu bekommen. Das sollte jedem der Schutz seiner eigenen Kinder wert sein.

 

DGUV Tabelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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