Steuertipp: Berufsunfähigkeitsversicherung mit Basisrente (Rürup-Rente) kombinieren

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Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt gehört, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Fast jeder vierte Erwerbstätige scheidet nämlich vor Erreichen der Altersrente wegen gesundheitlicher Probleme aus dem Erwerbsleben aus. Die staatliche Versorgung ist dann – wenn sie überhaupt gewährt wird – minimal. Deswegen sollte jeder eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen (ca. 80% vom Nettoeinkommen und mindestens 1200 Euro im Monat).

Leider sind die Beiträge für diese Versicherung nicht steuerlich absetzbar, denn die Höchstbeträge für diese Vorsorgeaufwendungen sind durch die Sozialversicherungsbeiträge schon ausgeschöpft.

Eine Möglichkeit, die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch steuerlich geltend machen zu können ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basis-Rente (auch „Rürup-Rente“ genannt) zu kombinieren.

Wenn mindestens die Hälfte des Gesamtbeitrags in die Altersversorgung fließt, können 2018 86% (steigt jährlich um 2%-Punkte bis auf 100%) des Beitrags steuerlich angesetzt werden. So bekommen die Kunden ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung „fast geschenkt“.

Weiterhin muss im Leistungsfall auch kein Beitrag mehr bezahlt werden.

Einziger Wermutstropfen: Wie die Altersrente muss hier auch die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall versteuert werden, was aber in aller Regel kein Problem darstellt, weil der Steuersatz drastisch sinkt und daher oft die Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei ist.

Gerade bei dieser Kombination kommt es auf die Qualität des Versicherers und die Leistung des Tarifes an, was für Kunden in aller Regel nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Daher stehe ich Ihnen als qualifizierter Fachmann gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

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