Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November – und warum es oft auch im Dezember noch klappt

Kfz-Versicherung wechseln – jetzt ist der richtige Moment dafür. Gerade flattern die Beitragsrechnungen für das neue Jahr ins Haus, und bei vielen Autofahrern steht unter dem Strich wieder ein höherer Betrag. Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, hat jetzt gleich zwei Gelegenheiten.
1. Der Klassiker: Kündigung bis zum 30. November
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember. Wer zum 1. Januar 2027 wechseln möchte, muss bis spätestens Montag, 30. November 2026 kündigen. Entscheidend ist, dass die Kündigung an diesem Tag beim Versicherer eingegangen ist – nicht, wann Sie sie abgeschickt haben. Läuft Ihr Vertrag zu einem anderen Termin ab, gilt: Kündigung einen Monat vor Ablauf.
2. Stichtag verpasst? Im Dezember geht oft noch etwas
Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen – das ist meist die Beitragsrechnung, die im November oder Dezember kommt. Wichtig: Berufen Sie sich in der Kündigung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung. Auch nach einem regulierten Schadenfall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Ob es in Ihrem Fall greift, sehe ich meist schon mit einem kurzen Blick auf die Rechnung.
Nicht nur auf den Preis schauen
Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste. Achten Sie beim Vergleich zum Beispiel auf:
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Werkstattbindung – besser nicht
- Marderbiss inklusive Folgeschäden
- Neuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung
- Zusammenstoß mit allen Tieren
- Fahrerkreis
Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie beim Wechsel übrigens mit. Und ganz ehrlich: Nicht jeder Wechsel lohnt sich. Ist Ihr bestehender Vertrag bereits gut aufgestellt, sage ich Ihnen das auch.
So einfach geht’s
Schicken Sie mir ein Foto Ihrer aktuellen Beitragsrechnung und des Fahrzeugscheins (die Seite mit den Fahrzeugdaten). Schreiben Sie mir dazu, wann ich Sie am besten telefonisch erreiche – ich vergleiche für Sie und begleite Sie auf Wunsch durch den Wechsel. Warten Sie nicht zu lange: Die Fristen sind kurz.
per E-Mail:
oder Sie vereinbaren direkt einen Termin – online oder telefonisch:
Stand: November 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
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