„Inflation“, diesen Begriff kennen die meisten nur aus dem Geschichtsunterricht oder aus Ländern wie beispielsweise der Türkei.
Aber mit einer Inflationsrate von über 5% wird die „schleichende“ Geldentwertung für jeden von uns an der Tankstelle und beim Einkaufen konkret spürbar.
Viele melden sich bei mir, weil sie jetzt „Strafzinsen“ oder „Verwahrentgelte“ – in der Regel 0,5% auf Guthaben bei ihrer Bank zahlen müssen. Dass die Inflation eine 10mal so hohe Wertminderung bedeutet, ist vielen noch gar nicht bewusst.
Die Lösung: Inflationsresistente Kapitalanlagen.
Wie Sie damit Ihr Vermögen vergrößern und was Sie beachten sollten, erfahren Sie bei mir.
Der Grundfreibetrag steigt 2022 von 9.744 auf 9.948 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass Ledige erst ab der Überschreitung dieses Betrags Einkommensteuer zahlen müssen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.896 Euro im Jahr.
Corona-Bonus verlängert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dabei sind Zahlungen bis zu 1.500 Euro drin – und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Geld muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden und soll die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern. Das gilt auch für 450-Euro-Jobs.
Änderung bei der Betriebsrente
Ab 2022 gilt eine neue Regelung bei der Entgeltumwandlung für Betriebsrenten. Dabei wird ein Teil des Lohns umgewandelt, um später eine Betriebsrente zu erhalten. Viele Arbeitgeber leisten bereits freiwillig einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung; ab 2022 sind sie dazu verpflichtet. Sie müssen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss dazugeben, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihrerseits Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (und Arbeitslosenversicherung) ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Grenzen, bis zu denen das Einkommen beitragspflichtig ist. Im Westen sinkt sie von 7.100 auf 7.050 Euro im Monat.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) bleibt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze dieselbe wie 2021 und liegt weiter bei 58.050 Euro im Jahr. Auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sein müssen, bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert und liegt bei 64.350 Euro im Jahr. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern.
Anpassungen bei der Rürup-Rente
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung West sinkt von 104.400 Euro auf 103.800 Euro. Diese ist für die Rürup-Rente wichtig, auch Basisrente genannt. Von ihr hängt ab, wie viel Sparer 2022 maximal steuerlich absetzen können.
2021 liegt der Rürup-Höchstbeitrag bei 25.786,80 Euro, 2022 nur noch bei 25.638,60 Euro. Damit können Versicherte im kommenden Jahr weniger steuerlich absetzen. Da jedoch der prozentuale Anteil steigt, den das Finanzamt von den eingezahlten Rürup-Beiträgen berücksichtigt, steigt der maximal steuerlich absetzbare Anteil dennoch.
Das Finanzamt erkennt 2021 92 Prozent der Einzahlungen an.
2022 werden 94 Prozent berücksichtigt, sodass Sparer höchstens 24.100 absetzen können.
Die Höchstgrenzen beziehen sowohl die Beiträge in die private Rürup-Rente als auch Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke ein.
Jetzt die weniger guten Nachrichten
Höherer Steueranteil für Neurentner
2022 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 82 Prozent, statt zuvor 81 Prozent. Von der Erhöhung sind nur Neurentner betroffen. Bei Bestandsrenten bleiben weiter 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Das gilt auch für Renten aus der Basisrente.
Garantiezins sinkt – Nachteile für neue Verträge
Nach Beschluss des Bundestags sinkt ab Januar der so genannte Garantiezins für Versicherungen von 0,9 auf 0,25 Prozent. Das gilt jedoch nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Absenkung wird der Anteil der eingezahlten Versicherungsprämien, der angespart wird, schlechter verzinst und bringt so weniger Erträge. Das bedeutet: weniger Leistungen bei neuen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Fondsgebundene Versicherungen und andere Investments sind – weil keine Garantie dargestellt werden muss – nicht betroffen.
Die meisten Menschen können ihre eigene Immobilie nicht aus der Portokasse zahlen. Oft geht es um sehr hohe Summen, die finanziert werden. Daher lohnt es sich, bei die Wahl der optimalen Finanzierung genauer hinzuschauen.
Der Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Finanzierungskonzept bedeutet schnell etliche Tausend Euro mehr an Kosten.
Das gilt auch für bestehende Immobiliendarlehen, die nach 10 Jahren Zinsbindung verlängert werden müssen. Auch wenn Sie sich ursprünglich für eine längere Zinsbindungsfrist entschieden hatten – ab 10 Jahren nach Vollauszahlung des Darlehens existiert für die Darlehensnehmer in jedem Fall ein einseitiges Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten.
Die Zinsen sind in den letzten 20 Jahren kontinuierlich gesunken. Damals waren noch Zinssätze von über 6 % bei 10-jähriger Zinsbindung üblich, seit 2015 liegen sie unter 2 % und aktuell sind Offerten unter 1 % normal. Ob die extreme Niedrigzinsphase noch länger andauert: Das weiß niemand.
Tipp:
Oft ist es sinnvoll, nicht bis zum Ablauf der 10 Jahre zu warten, um neue Angebote einzuholen. Über ein sogenanntes Forward-Darlehen ist es möglich, bis zu 5 Jahre vor Ablauf des bestehenden Darlehens die aktuell günstigen Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu sichern. Der Zinsaufschlag für die vorzeitige Reservierung der Kondition liegt aktuell in der Regel nur bei 0,1 – 0,2 %. Sofern Sie von steigenden Zinsen in der Zukunft ausgehen, bietet ein Forward-Darlehen hohe Planungssicherheit und erhebliches Einsparpotenzial für Ihre Anschlussfinanzierung.
Wohnimmobilien-AIF: ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus (ICD11)
Durch den Erfolg seines Vorgängers startet der Fonds ICD11, bereits der fünfte Alternative Investmentfonds (AIF) des Emissionshauses Primus Valor mit Sitz in Mannheim.
Auch mit Fonds Nr. 11 bleibt der Fonds-Initiator Primus Valor seiner seit nunmehr rund 15 Jahren bewährten Anlagestrategie der ICD-Reihe treu: Diese umfasst den günstigen Ankauf, die Optimierung sowie den Verkauf von (Bestands-)Wohnimmobilien in deutschen Ober- und Mittelzentren. Durch die breite Streuung auf zahlreiche Einzelobjekte an verschiedenen bundesweiten Standorten und die systematische Aufwertung des Fonds-Portfolios durch energetische Sanierung und Optimierung wird nicht nur eine größtenteils marktunabhängige Rendite erwirtschaftet, sondern auch bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen.
Wohnimmobilien sind seit dem Start der ICD-Reihe im Jahr 2007 die Kernkompetenz der Fonds. Doch besonders die Thematik „Corona“ hat noch einmal verdeutlicht, dass Sachwertanlagen – insbesondere in deutsche Wohnimmobilien – zurecht als krisensichere und äußerst wirtschaftliche Investition gelten. Die Leistungsbilanz belegt dies ebenfalls: Sämtliche ICDs haben die bisher jeweils prognostizierten Renditen erreicht oder teils deutlich übertroffen. So konnten beispielsweise die ersten drei Fonds im Rahmen ihrer Auflösung allein 2021 herausragende Auszahlungen leisten. Die Anleger danken diese Beständigkeit in Form einer hohen Reinvestitions-Quote.
Eckdaten des ICD11
Auch im Fonds ICD11 ist es potenziellen Anlegern möglich, bereits ab 10.000 Euro Anlagesumme vom herausragenden Chance-Risiko-Profil dieser Anlageklasse zu profitieren. Gemäß Prospekt lässt der Fonds ICD11 einen Gesamtrückfluss von über 140 Prozent erwarten!
– Geschlossener Publikums-AIF
– Voll durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reguliertes Investment
– Prospektiertes Eigenkapital zum Emissionsstart: 40 Mio. Euro
– Mindestbeteiligung: 10.000 Euro zzgl. 3,00 % Agio
– Basisszenario der prognostizierten Auszahlungen: 4,25 % p. a. für 2021 – 2023, 4,75 % p. a. für 2024 – 2025 und 5,00 % p. a. für 2026 – 2027, 114,73 % für 2028
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger den automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer verhindern.
Blog-Beitrag geändert 22.1.2023
Was ist der Freistellungsauftrag?
Kreditinstitute (Banken, Bausparkassen, Investmentgesellschaften …) sind verpflichtet, die Abgeltungssteuer an das Finanzamt direkt abzuführen. Kapitalerträge wie Zinserträge, Dividenden, sowie Erlöse aus Aktien- und Fondsverkäufen werden besteuert.
Jedoch steht jedem Anleger ein jährlicher Freibetrag zu, der von der Besteuerung freigestellt ist. Um die direkte Abführung der Abgeltungssteuer bis zur Höhe des Freibetrags zu verhindern, kann der Freistellungsauftrag (FSA) erteilt werden.
Wenn der Freistellungsauftrag dem Kreditinstitut vorliegt, werden lediglich die Steuern auf die Erträge oberhalb der im Freistellungsauftrag erteilten Grenze, abgeführt. Die jeweiligen Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge zu melden.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2021-06-08 21:57:202024-04-15 19:30:09Immer noch sinnvoll: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Die Sorge vor Geldwertschwund wächst: Im Mai ist die Inflationsrate in Deutschland auf 2,5 Prozent gestiegen – der höchste Stand seit fast zehn Jahren. Nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft könnte die Inflationsrate weiter steigen.
Wenn die Inflationsrate bei 2,5 Prozent dauerhaft bleibt, bedeutet das, dass man mit heute 100.000 Euro in 28 Jahren nur noch Waren und Dienstleistungen im Wert von 50.000 Euro kaufen kann.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2021-06-08 20:35:392021-06-08 20:35:39Inflation verstärkt den Druck auf Sparer
Seit Ende März 2021 haben Finanzberater ihre Kunden über das Thema „Nachhaltigkeit“ bei der Beratung in Versicherungs-, vor allem aber bei Fragen zu Kapitalanlagen, zu informieren.
Von Bedeutung sind – besonders bei den Kapitalanlagen und der Altersvorsorge – diese Nachhaltigkeitsfaktoren:
Für den Bereich offene Investments (also vor allem Aktienfonds und ETFs) habe ich zusammen mit meinen Kollegen die „Global Green Strategie“ entwickelt, die sowohl als monatlicher Sparplan, als auch für Einmalanlagen ein interessantes Investment darstellt. Bei der Global Green Strategie geht es neben der Nachhaltigkeit auch um eine sehr breite, weltweite Streuung in über 4000 Einzeltitel nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei den direkten Unternehmensbeteiligungen habe ich schon seit längerer Zeit „nachhaltige“ Lösungen empfohlen:
Die deutschen Immobilienfonds aus der Reihe ICD (ImmoChance Deutschland Renovation Plus) sorgen mit energetischen Sanierungen der bestehenden Immobilien zu einer deutlichen Reduktion der CO2-Emissionen und auch zu Einsparungen bei den Nebenkosten der Wohnungsmieter (weitere Information zur CO2-Reduzierung durch die ICDs). Der neue ICD11 wird in Kürze für die Anleger erhältlich sein. Hierbei handelt es sich – wie bei seinen Vorgängerfonds um vollständige regulierte AIFs (Alternative Investmentfonds). Alle ICDs haben die Prognose-Renditen seither erfüllt oder – teils sehr deutlich – übertroffen.
Ein weiteres, sehr interessantes nachhaltiges Investment stellt der Photovoltaikfonds „Solar Portfolio 2“ aus dem Hause HEP dar. Hier werden international Photovoltaikanlagen betrieben.
Wie immer gilt: Diese Hinweise können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2021-06-08 14:11:552021-06-08 14:11:55Nachhaltigkeit – auch ein Thema in der Finanzwelt!
Wie Sie Kapital über die Notfallreserve hinaus anlegen sollten Der sichere Guthabenzins ist bei Banken dauerhaft abgeschafft. Als Alternative funktionieren künftig ausschließlich Investments. Doch wie funktioniert so ein Investment? Wie hoch sind die Renditen und wie minimieren Sie Risiken? Die Antworten finden Sie hier:
Jeder kennt das leicht ironische Bild von Omas Sparstrumpf, der für die „schlechten Zeiten“ gedacht ist und irgendwo versteckt wird. Was aber, wenn man privat oder betrieblich wirklich mal in finanzielle Schwierigkeiten gerät? Wie hoch sollten die Rücklagen sein und wo sind sie wirklich am sinnvollsten?
Die Faustregel besagt: Sie sollten sich zum Ziel setzen, 3 Netto-Monatsgehälter, mindestens aber 8.000 bis 10.000 Euro, als schnell verfügbare Reserve zur Seite zu legen.
Dazu legen Sie am besten separates ein Tagesgeldkonto an. So kommen Sie nicht in Versuchung, das Geld anders als für Notfälle auszugeben.
Bitte eröffnen Sie das Tagesgeldkonto bei einer namhaften Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschafts- oder Internetbank in Deutschland. Der Zinssatz ist bei der oben genannten Größenordnung egal. Es kommt auf die schnelle Verfügbarkeit an, nicht auf den höchsten Ertrag.
Wichtig: Für alles was über den Notgroschen hinausgeht, gelten andere Anlagegrundsätze.
Welche Grundsätze dies sind, sehen Sie hier im Video.
Immobiliendarlehen können nach zehn Jahren gekündigt werden. Die Umschuldung spart oft mehrere tausend Euro, ist aber mit etwas Mühe und Kosten verbunden.
Die Prüfung von Darlehen ist zurzeit besonders rentabel
Die Keller sind ausgemistet, die Fenster geputzt, und das Gerümpel in der Garage ist beseitigt. Die Schlangen vor den Wertstoffhöfen haben vielerorts wieder Normalmaß angenommen. Wer jetzt trotz der zahlreichen Lockerungen der vergangenen Tage neben Besuchen in Biergärten und Ausflügen in die Natur noch Zeit und Energie hat, sollte seine Kontoauszüge und Versicherungs- und Bankenordner durchforsten. Das mag zwar weniger unterhaltsam sein, als die Umzugskartons der letzten Jahrzehnte auszupacken und in Erinnerungen zu schwelgen. Allerdings lässt sich mit dem schnöden Papierkram mitunter viel Geld sparen.
Immobiliendarlehen (das sind alle Darlehen, die mit einer Grundschuld besichert sind), können – ohne jede Vorfälligkeitsentschädigung – 10 Jahre nach der kompletten Auszahlung oder später, ganz oder teilweise gekündigt werden. Das gilt für alle Darlehen, mit einer Zinsfestschreibungszeit, länger als 10 Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt dann 6 Monate. Wenn die Zinsfestschreibungszeit ausläuft, braucht man keine Fristen einzuhalten.
Niedrige Zinsen nutzen
Die aktuellen Zinsen sind historisch niedrig (Zinssätze – oft unter 1%). Deswegen lohnt die Prüfung der Darlehen besonders. Die gesparten Zinsen können die Darlehensnehmer verwenden, um schneller zu tilgen.
https://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.png00Mathias Englerthttps://mathiasenglert.de/wp-content/uploads/2017/10/Logo_Mathias-Englert-1030x437.pngMathias Englert2020-07-08 11:28:212020-07-08 17:28:35Weg mit dem alten Darlehen
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