Hauskauf ohne Trauschein – Worauf Paare achten müssen

Auch unverheiratete Paare können gemeinsam eine Immobilie kaufen, wenn sie bei der Planung an alle juristischen Fragen denken.
Um gemeinsam eine Immobilie zu kaufen, muss man nicht heiraten. Aber: Es gelten andere Regeln als bei Ehepaaren.
Der wichtigste Unterschied: Nach einer Heirat gilt das Familienrecht, das zum Beispiel beim Tod des einen Partners die Erbfolge regelt. Ein unverheirateter Partner gilt rechtlich dagegen nur als Dritter.
Wer ist Eigentümer?
Bei einer Trennung von Unverheirateten gibt es keine Regeln für die Aufteilung des Vermögens, auch wenn es gemeinsam angeschafft wurde. Beim Immobilienkauf muss sich jeder Partner bewusst sein, dass er nur Rechte an der Immobilie hat, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Käufer sollten sich daher immer diese zwei Fragen stellen:
Wem soll die Immobilie zu welchem Anteil gehören, wie finanzieren sie das? Und was soll bei einer möglichen Trennung oder dem Tod eines Partners mit der Immobilie passieren?
Im Grundbuch lassen sich unterschiedliche Anteile an der Finanzierung abbilden. Die Partner können sich beispielsweise hälftig als Eigentümer eintragen lassen oder mit unterschiedlich hohen Anteilen. Dafür müssen die Paare gleich am Anfang wissen, ob sie wollen, dass ihnen die Immobilie am Ende zum gleichen Teil gehört oder zu unterschiedlichen Anteilen. Mit diesem Ziel vor Augen lässt sich dann auch die Finanzierung regeln. Vielleicht stellt ein Partner am Anfang mehr Eigenkapital, und der andere übernimmt stattdessen einen größeren Teil der Finanzierung – am Ende gehört beiden die Hälfte.