Aktuelles
Versicherungen rund ums Bauen und Immobilien-Kaufen
Wer ein Eigenheim selbst baut oder bauen lässt, für den ist dieser Versicherungsschutz sinnvoll:

Gerade beim Hausbau kann viel schiefgehen; richtige Absicherung ist unverzichtbar!
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Absicherung gegen Haftpflichtrisiken ist quasi das „Muss“ für jeden Bauherren.
Denn als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Selbst wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.
Tipp: Es kann sein, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. In der Regel hängt das von der Bausumme ab.
Weitere allgemeine Infos zur Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt es hier.
Bauleistungsversicherung
Egal ob extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit – jedes entstehende Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Die Bauleistungsversicherung ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Geradezu unverzichtbar ist diese Versicherung, wenn kein Neubau entstehen soll, sondern wesentliche Teile der Altbausubstanz bestehen bleiben sollen.
Hier gibt es ergänzende Infos.
Feuerrohbauversicherung
Kostenlos ist die Feuerrohbauversicherung, aber sicher nicht umsonst. Wird bei Baubeginn die Wohngebäudeversicherung beantragt, besteht bis zur Fertigstellung die Feuerrohbauversicherung kostenlos. Sie ergänzt damit die Bauleistungsversicherung.
Tipp: Ganz wichtig ist es, bei jeder Baumaßnahme auch die Wohngebäudeversicherung anzupassen, damit der wertvolle Unterversicherungsverzicht nicht verloren geht.
Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass die Versicherung nicht prüft, ob zum Schadenzeitpunkt eine Unterversicherung bestanden hat.
Wer eine Immobilie kauft, für den prüfe ich natürlich, ob es besser ist, die alte Wohngebäudeversicherung zu übernehmen oder diese Absicherung neu zu regeln.
Näheres zur Wohngebäudeversicherung erfahren Sie hier und für Naturgefahren hier.
Bauherrenrechtschutz
Wer ein Haus bauen möchte, wünscht sich natürlich, dass alles glatt läuft. Aber in der Realität warten große und kleine Ärgernisse auf die Bauherren. Wer einmal gebaut oder umgebaut hat, kann ein Lied davon singen – Planungsfehler und Baumängel sind leider keine Ausnahme. Werden sie zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Oft bleibt dann nichts anderes übrig, als vor Gericht zu gehen. Das kostet nicht nur Nerven, sondern in der Regel auch viel Geld. Seit kurzem gibt es sie, die Rechtschutzversicherung für Bauherren.
Mietnomadenversicherung – für Vermieter
Sie haben die Kaution vom Mieter erhalten. Aber wem Sie gerade die Schlüssel zu Ihrem Eigentum übergeben haben, wissen Sie deshalb noch lange nicht.
Zahlt der Mieter zuverlässig und geht er gut mit Ihrer Immobilie um? Und was, wenn nicht?
Einen zahlungsunwilligen Mieter aus der eigenen Immobilie wieder herauszubekommen, kann lange dauern und ist finanziell belastend. Wird dann noch das Mietobjekt selbst beschädigt, steigt Ihr finanzieller Verlust schnell auf einen stolzen Betrag. Besonders schlimm wird es, wenn Sie die Mieteinnahmen (beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung) einkalkuliert haben.
Mietnomadenversicherungen ersetzen Ihnen den Mietausfall für bis zu einem Jahr und zahlen darüber hinaus bei Vandalismusschäden bis zu 50.000 Euro.
Mietkautionsversicherung – sinnvoll für Mieter und Vermieter
In der Regel verlangt ein Vermieter Mietsicherheiten vom Mieter. Ohne diese Sicherheiten gibt es häufig keinen Mietvertrag. Oft kommt es sogar vor, dass der neue Vermieter schon eine Kaution verlangt, der alte Vermieter die Kaution aber noch nicht zurückgezahlt hat. Hinzu kommt, dass bei einem Umzug zahlreiche Ausgaben entstehen: Kosten für Umzugsunternehmen, Lastwagenmiete, neue Möbel usw. Und wenn dann noch die Kaution gezahlt werden muss, kann es unter Umständen finanziell eng werden.
Damit der Mieter bei einem Umzug mehr finanziellen Spielraum, z. B. für die Einrichtung der neuen Wohnung hat, ist unsere Mietkautionsbürgschaft eine gute Alternative. Wir übernehmen für den Mieter die geforderte Sicherheit. Die Bürgschaft ersetzt die sonst übliche Barhinterlegung auf einem Sparbuch als Mietsicherheit für den
Vermieter. Von unserer Mietkautionsbürgschaft profitieren sowohl der Mieter als auch der Vermieter.
Die Mitkautionsversicherung ist für den Mieter günstiger als eine Bankbürgschaft und belastet nicht die Schufa.
Sonstige Versicherungen
Keine Immobilie ist wie die andere. Und jede Situation unterscheidet sich von der anderen
Deswegen biete ich Ihnen an, vor Kauf oder Baubeginn den tatsächlichen Absicherungsbedarf für Sie zu ermitteln, damit Sie sich entspannt zurücklehnen und sich auf Ihre Immobilie freuen können.
Darlehen: Der Widerrufsjoker geht in die zweite Runde!
Sie haben ein laufendes Darlehen zu hohen Zinssätzen, das Sie gerne ablösen würden, wegen der Laufzeit aber nicht kündigen können, ohne eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen?
Der Europäische Gerichtshof kommt Ihnen womöglich zu Hilfe. Er hat entschieden: Widerrufsbelehrungen auf Darlehensverträgen, denen zufolge der Lauf der Widerrufsfrist in Gang gesetzt wird „nach Aushändigung der Unterlagen nach § 492 Abs.2 BGB“, sind unwirksam.
Die Begründung ist einfach:
§ 492 Abs.2 BGB verweist auf Art. 247 §§ 6-13 EGBGB. Dort finden sich dann etwa 20 Angaben. Diese Verweisungstechnik des Gesetzgeber nennt man einen Kaskadenverweis. Die Vorschriften herauszusuchen und zu verstehen, überfordert einen durchschnittlichen Verbraucher. Er weiß daher nicht sicher, ob er alles erhalten hat und die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen hat.
Wer also Immobilien oder auch ein Auto finanziert hat und eine solche Widerrufsbelehrung im Vertrag stehen hat, kann dem EuGH zufolge seinen Vertrag widerrufen: Es werden die Darlehen rückabgewickelt, man kann teure Zinssätze loswerden und günstig umfinanzieren.
Corona: Jede Krise ist eine Chance!
Als letzte Woche auch die Börse so richtig vom „Coronafieber“ infiziert wurde, erreichten mich einige Anrufe: „Hallo Herr Englert, sollen wir nicht alle Aktienfonds verkaufen und zu Bargeld machen?“
Ein anderer Anrufer: „Bin ich jetzt der Geisterfahrer? Alle anderen verkaufen Aktien wegen der Pandemie, nur ich nicht?“
Nun, ehrlich gesagt, ich hatte mit der Wirtschaftskrise 2008 manch schlaflose Nacht. Dieses Mal nicht. Warum?
Fundamental und strukturell steht die Weltwirtschaft heute – entgegen den Emotionen und den Weltuntergangsszenarien einzelner Pessimisten – deutlich besser da.
In vielen Industrienationen herrscht nahezu Vollbeschäftigung, die Zinsen sind niedrig und die Inflation bewegt sich in einem gesunden Rahmen.
Wenn sich die Situation wieder normalisiert – in der Vergangenheit war das immer der Fall – dann ist der Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt im Rückspiegel gesehen der größte Fehler. Die Frage stellt sich, ob man diese Korrekturen nicht besser zum Kauf nutzen sollte.
Banken: Negativzinsen und Gebühren

Immer mehr Banken verlangen Negativzinsen von Privatkunden
Negativzinsen auch für Privatkunden
Derzeit verlangen bereits über 140 Banken und Sparkassen selbst von Privatkunden Negativzinsen zwischen 0,4-0,6%, teilweise ab dem ersten Euro Guthaben. Dies gilt für Guthaben auf Girokonten sowie Tagesgeldkonten. Mathias Englert, Finanzexperte mit mehr als 25 Jahren Erfahrung: „Jetzt sehen die Sparer, dass auch die Kontostände niedriger werden. Vorher konnten sie nur den Kaufkraftverlust durch die Inflation spüren.“
Die Banken versuchen nun, die hohen Anlagesummen auf Girokonten, Tagesgeld und Sparbüchern abzubauen. Leider selten zum Vorteil der Kunden. Es werden Produkte verkauft, die nur der Bank nutzen. Mit der Anlagephilosophie von vor 20 Jahren können heute keine guten Kundenberatungen mehr erfolgen – früher gab es Zinsen, heute im besten Fall keine. Dieser Zustand wird sich auch nicht auf absehbare Zeit ändern.
Post von der deutschen Rentenversicherung
Was die jährliche Renteninformation aussagt
Ab dem Alter von 27 Jahren werden gesetzlich Rentenversicherte regelmäßig über ihre mutmaßlichen Alterseinkünfte informiert (Voraussetzung: 5 Jahre Rentenbeiträge bezahlt). Das sorgt wegen der prognostizierten Höhe nicht immer für Freudentränen. Viele verstehen das Schreiben zudem falsch. Hier ein paar Erläuterungen:
Die Renteninformation wird an über 30 Millionen Versicherte jährlich versandt und beinhaltet die Angabe der Höhe der bislang erworbenen Rentenanwartschaften, sowohl für die Rente wegen voller Erwerbsminderung als auch für die Altersrente. Außerdem enthält das Schreiben eine Hochrechnung der Altersrentenansprüche zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze.
Basis dafür ist die Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Die Renteninformation wird dabei immer auf der aktuellen Rechtslage berechnet. Anpassungen im Rentenrecht, die die ausgewiesenen Werte beeinflussen, werden berücksichtigt. Denn: Die Höhe der Renten hängt davon ab, wie lange und wie viel in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Weiterlesen
Wohnimmobilien-AIF: ImmoChance Deutschland 10 Renovation Plus (ICD10)
Update
Hier die Stellungnahme von Primus Valor zu den Auswirkungen von Corona auf die ICDs:
Stellungnahme-Corona-PV
Die Videos des Vorstands von Primus Valor zu den Auswirkungen von Corona auf die ICDs finden Sie hier:
Wohnimmobilien-AIF: ImmoChance Deutschland 10 Renovation Plus (ICD10)
Der im Januar 2020 emittierte Fonds „ImmoChance Deutschland 10 Renovation Plus GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ schreibt die erfolgreiche „Renovation Plus“-Reihe fort und ist bereits der dritte Alternative Investmentfonds (AIF) aus dem Hause Primus Valor. Der Anlagestrategie des Vorgängers treu bleibend, legt auch ICD10 den Fokus auf Investitionen (Wohnimmobilien; ergänzt durch einzelne Gewerbeeinheiten) in renditestarken Mittel- und Oberzentren – bundesweit. Mit dem vorläufigen Platzierungsziel von EUR 30 Mio. Eigenkapital und einer Erhöhungsoption auf bis zu EUR 100 Mio. reagiert das Management auf die fulminante Performance des Vorgängers: ICD9 wurde im Dezember 2019 mit einem eingeworbenen Eigenkapital von ca. EUR 100 Mio. ausplatziert.
Wildunfälle vermeiden – richtig handeln

im Herbst und im Frühjahr passieren besonders viele Wildunfälle
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat kürzlich wieder seine alljährliche Unfallstatistik veröffentlicht. Und das mit gutem Grund: Pünktlich zu Beginn des Herbsts passieren einfach wieder mehr Wildunfälle. Etwa 268.000 Wildunfälle wurden allein im Jahr 2018 von den KFZ-Versicherungen verzeichnet. Übrigens zeigt die Statistik, dass April und Mai sowie November und Dezember die Monate mit den höchsten Wildunfällen sind.
Wildschweinrotten sorgen insbesondere im Frühjahr für ein um 20% gesteigertes Unfallaufkommen. Zum Ende des Jahres, nämlich in der Brunftzeit, sind an den Unfällen eher Hirsche beteiligt. In Zahlen bedeutet das für die KFZ-Versicherer für das Jahr 2018 mehr als 2.800 EUR pro Wildunfall mit PKW. Durch Wildunfälle sind die wirtschaftlichen Schäden gegenüber 2017 um rund 2 Prozent gestiegen, nämlich auf 757 Millionen Euro.
Was können Autofahrer tun? Weiterlesen
AIF ImmoChance Deutschland 9 Renovation Plus (ICD9): Vorgängerfonds hat bereits 115,5% an Anleger ausgezahlt – UPDATE
Aktuelles Video der Primus Valor AG
Dies ist ein ganz aktuelles Video die ICDs betreffend.
ICD7: Ausschüttung in Höhe von 50 Prozent an Anleger erfolgt
Bereits am 7. Oktober 2019 hat der Immobilien-AIF Primus Valor ImmoChance Deutschland 7 Renovation Plus (ICD7) die Summe von insgesamt EUR 20 Mio. an seine Anleger überwiesen. Möglich wurde dies u.a. durch den bisher größten Verkauf der Unternehmensgeschichte der Immobilien in Siegen, Lingen und Fulda. Bisher konnte das im Jahr 2016 geschlossene Investment dadurch eine Gesamtausschüttung von bis zu 115,5 Prozent (entsprechend dem Zeitpunkt des Beitritts) leisten. Das verkaufte Portfolio besteht aus mehr als 550 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von zusammen fast 35.000 qm. Der Erwerber ist ein institutioneller Investor.
Mit dieser Ausschüttung leistet der Primus Valor ICD7 Historisches: Es ist der erste Alternative Investmentfonds (AIF) Deutschlands, der seit Inkrafttreten des KAGB im Jahr 2013 seinen Investoren mehr als die Investitionssumme auch tatsächlich zurückgezahlt hat – mit bis zu 115,5 Prozent sogar noch deutlich mehr. Das Investment wurde erst im Jahr 2015 aufgelegt. „Wir sind sehr stolz auf dieses Ergebnis, belegt es doch, dass unser Investitionskonzept grundsolide ist und bezahlbare Wohnimmobilien in Ober- und Mittelzentren in Deutschland zu erwerben, diese konsequent zu sanieren und optimieren und anschließend zeitnah mit Gewinn zu verkaufen, auch weiterhin hervorragend funktioniert“, so Gordon Grundler, Gründer und Vorstand der Primus Valor AG.
Gesamtausschüttung von über 130 Prozent zu erwarten
Investiert ist der ICD7 weiterhin in Immobilien an den Standorten Frankfurt am Main, Würzburg und Siegen. Diese sollen bereits in den kommenden Monaten verkauft werden. Insbesondere der Wertzuwachs des Objekts in Frankfurt am Main sollte allen Anlegern noch viel Freude bereiten. Erwarten können sie – Stand heute – daher eine Gesamtausschüttung von über 130 Prozent.
Rundum-komplett-Finanzcheck
Jedes Auto wird regelmäßig zum TÜV gebracht, aber bei unseren Finanzen lassen wir den Check oftmals schleifen. Passen die gewählten Anlageformen noch zur aktuellen Lebenssituation?
Gibt es Möglichkeiten, Kredite günstig zu verlängern?
Können Versicherungen auf günstigere Tarife umgestellt werden?
Oder können teure Darlehen durch solche mit niedrigen Zinsen abgelöst werden?
Nicht nur bei Autos, sondern auch bei Finanzen lohnt sich regelmäßig ein unabhängiger kritischer Blick in Hinsicht Funktionalität und Rentabilität.
Worauf warten Sie noch?
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir, damit ich einen kritischen, neutralen Blick auf Ihr Gesamtportfolio werfe. Und im schlimmsten Fall? Im schlimmsten Fall ändert sich nichts für Sie. Die Chancen stehen jedoch gut, dass es Einsparpotential gibt, was bares Geld für Sie bedeutet.
EZB sagt Zinswende dauerhaft ab – Immobilienanleger bleiben weiterhin im Vorteil – Update
Das war es wohl erst einmal mit der von Millionen von Sparern erwarteten Zinswende. Bislang hatte die Europäische Zentralbank (EZB) erklärt, dass die Zinsen noch Jahre unverändert bleiben. Alexander Krüger, Chef-Ökonom des Bankhauses Lampe bringt es dabei ganz treffend auf den Punkt: „Die EZB hat die Leitzinswende für 2019 abgesagt. Dadurch verschiebt sich die Zinswende wohl auf den Sankt Nimmerleinstag.“ (Quelle: Börsenzeitung)
Das Geld von Sparern wird voraussichtlich auch weiterhin jeden Tag an Wert verlieren
Der Leitzins im Euroraum bleibt daher auf dem Rekordtief von null Prozent. Banken erhalten damit frisches Geld bei der EZB zum Nulltarif. Finanzinstitute, die bei der Notenbank Geld parken, müssen weiterhin 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. Denn die Aussichten für die Wirtschaft haben sich zuletzt immer weiter eingetrübt: Internationale Handelskonflikte bremsen den Welthandel, das chinesische Wirtschaftswachstum fiel im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit fast drei Jahrzehnten. Zudem sorgt die Gefahr eines unkontrollierten Brexits für zusätzliche Verunsicherung. Das Problem dabei: Im Februar lag die Inflation in Deutschland nach Angaben des statistischen Bundesamts bei 1,6 Prozent. Unter dem Strich verliert das Geld der Sparer damit jeden Tag an Wert – oft unbemerkt.
Was Sparer ärgert, freut Immobilien-Finanzierer: Die Bau-Zinsen bleiben weiter billig
„In unsicheren Zeiten steigt die Nachfrage nach sicheren Staatsanleihen wie der zehnjährigen Bundesanleihe und deren Renditen sinken – und die Bauzinsen orientieren sich an den Renditen der Anleihen“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG. Die Umlaufrendite ist schon seit März dieses Jahres negativ, zurzeit so tief wie noch nie.
Welche Möglichkeiten hat der private Anleger?
Grundbuch schlägt Sparbuch lautet eine alte Weisheit. Dies gilt heute wegen der Null-Zinsen im Zusammenspiel mit der Inflation mehr denn je. Und weil bezahlbarer Wohnraum fehlt, lohnt sich hier auch ein Investment.
Hauskauf ohne Trauschein – Worauf Paare achten müssen

Auch unverheiratete Paare können gemeinsam eine Immobilie kaufen, wenn sie bei der Planung an alle juristischen Fragen denken.
Um gemeinsam eine Immobilie zu kaufen, muss man nicht heiraten. Aber: Es gelten andere Regeln als bei Ehepaaren.
Der wichtigste Unterschied: Nach einer Heirat gilt das Familienrecht, das zum Beispiel beim Tod des einen Partners die Erbfolge regelt. Ein unverheirateter Partner gilt rechtlich dagegen nur als Dritter.
Wer ist Eigentümer?
Bei einer Trennung von Unverheirateten gibt es keine Regeln für die Aufteilung des Vermögens, auch wenn es gemeinsam angeschafft wurde. Beim Immobilienkauf muss sich jeder Partner bewusst sein, dass er nur Rechte an der Immobilie hat, wenn er auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Käufer sollten sich daher immer diese zwei Fragen stellen:
Wem soll die Immobilie zu welchem Anteil gehören, wie finanzieren sie das? Und was soll bei einer möglichen Trennung oder dem Tod eines Partners mit der Immobilie passieren?
Im Grundbuch lassen sich unterschiedliche Anteile an der Finanzierung abbilden. Die Partner können sich beispielsweise hälftig als Eigentümer eintragen lassen oder mit unterschiedlich hohen Anteilen. Dafür müssen die Paare gleich am Anfang wissen, ob sie wollen, dass ihnen die Immobilie am Ende zum gleichen Teil gehört oder zu unterschiedlichen Anteilen. Mit diesem Ziel vor Augen lässt sich dann auch die Finanzierung regeln. Vielleicht stellt ein Partner am Anfang mehr Eigenkapital, und der andere übernimmt stattdessen einen größeren Teil der Finanzierung – am Ende gehört beiden die Hälfte.
Jetzt Baukindergeld beantragen
Seit dem 18. September 2018 kann das neue Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragt werden. Zehn Jahre lang wird damit die eigene Immobilie vom Staat mit jährlichen Zahlungen gefördert – vorausgesetzt es lebt ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch im Haushalt. Der Antrag muss im KfW-Online-Zuschussportal gestellt werden.
Das Baukindergeld stellt eine staatliche Förderung für die selbstgenutzte Immobilie dar, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 bei der halbstaatlichen KfW-Bank beantragt werden kann. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei Familien 75.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind gibt.
Dann werden immerhin 1.200 Euro für jedes Kind für zehn Jahre finanziell bezuschusst.
Obwohl zunächst noch darüber diskutiert wurde, den Immobilienkauf nur bis maximal 120 Quadratmetern zu fördern, um den finanziellen Rahmen zu wahren, wurde diese Idee gestrichen. Die Quadratmeterzahl hat keinen Einfluss auf den Erhalt des Immobilienförderungsmittels haben.
Oh Schreck, es ist jemand eingebrochen! Diese rechtlichen Pflichten haben Versicherte
Für viele ist es ein traumatisches Ereignis: Sie kommen heim und finden eine aufgebrochene Haustür oder ein aufgehebeltes Fenster vor. Trotz des Schocks gilt: Diese Maßnahmen sind jetzt umgehend zu ergreifen.
Die Tage werden wieder länger, es ist wieder der Beginn der Einbruchssaison.
Im Fall eines Einbruchs gilt:
“Grundsätzlich sind Einbruchsopfer verpflichtet, sowohl der Polizei und dem Versicherungsunternehmen den Schaden unverzüglich nach Kenntnis von dem Einbruch anzuzeigen und eine Liste der gestohlenen Gegenstände vorzulegen. Unverzüglich heißt: Ohne schuldhaftes Zögern. Daneben müssen sie Auskunft über die Umstände erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sind”, erläutert Rechtsanwalt Dr. Tobias Busch aus Frankenthal: “Weiterhin müssen sie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht gestatten, beispielsweise angeforderte Belege einzureichen oder zu beschaffen, sofern dies dem Geschädigten zugemutet werden kann.“
Die richtige Versicherung für E-Bikes & Pedelecs

E-Bike
Klassische Radfahrer kennen es: Man fährt mit großer Anstrengung den Hügel hoch, da wird man plötzlich von einigen sich munter unterhaltenden Senioren überholt. Erst auf den zweiten Blick erkennt man: Die betagten Herrschaften fahren mit Elektro-Unterstützung: E-Bikes.
E-Bikes – auch Pedelecs genannt – werden immer beliebter. Auf Deutschlands Straßen sind inzwischen mehr als zwei Millionen Elektrofahrräder unterwegs. Aber auch bei der jüngeren Generation sind E-Bikes groß im Kommen, zum Beispiel bei den Mountenbikern. Wichtig: Vor dem E-Bike-Fahren auf die passende Absicherung achten!
Wer auf ein motorisiertes Zweirad umsteigt, sollte allerdings zunächst prüfen, ob er ausreichend abgesichert ist.
Rente: Wir haben ein Problem
Die Beiträge, die heute die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen, werden im nächsten Monat an die Rentner ausgezahlt.
Wenn es mehr Rentner gibt, als Beitragszahler, gibt es weniger Rente.
Dieses Video zeigt die Auswirkungen auf die 20-34-jährigen.